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Arbeitnehmer*in

Der/Die Arbeitnehmer*in steht mit dem/der Arbeitgeber*in in einem Arbeitsverhältnis.

Was macht ein/e Arbeitnehmer*in?

Der/Die Arbeitnehmer*in ist in dem Arbeitsverhältnis vertraglich hinsichtlich der Arbeitszeit, dem Arbeitsort und der Arbeitsleistung und ihm/ihr zugewiesenen Aufgaben dem/der Arbeitgeber*in unterworfen. Der/Die Arbeitnehmer*in ist laut Arbeitsvertrag eine unselbstständige Person, die fremdbestimmte Leistungen zu erbringen hat. Im Gegenzug wird der/die Arbeitnehmer*in mit dem monatlichen Gehalt entlohnt.

Gesetzliche Rechte und Pflichten

Das Angestelltenverhältnis besteht in jeder Industrie. So gibt es gewerbliche Arbeitnehmer*innen, kaufmännische Angestellte, Angestellte im Bauwesen, der Schiffsbesatzung und des öffentlichen Diensts. Für diejenigen Arbeitnehmer*innen, die keiner Sonderregelung unterliegen, gilt das allgemeine Dienstvertragsrecht der §§ 611 ff. BGB.

Die Pflichten des/der Arbeitnehmer*in

1. Arbeitspflicht

Der/Die Arbeitnehmer*in ist dazu verpflichtet, die versprochene Arbeitsleistung zu erfüllen. Der Umfang sowie die Qualität, die Zeit und den Ort werden im Arbeitsvertrag definiert. Der/Die Arbeitnehmer*in erfüllt die Pflicht, wenn die richtige Arbeit zur richtigen Zeit am richtigen Ort geleistet worden ist.

2. Treuepflicht

Der/Die Arbeitnehmer*in unterliegt der Treuepflicht. Diese beschreibt die Verpflichtung der Arbeitnehmer*innen die wirtschaftlichen und unternehmerischen Interessen der Arbeitgeber/innen zu unterstützen. Die Treuepflicht umfasst die Unterlassungspflichten und die Verhaltungspflichten.

  • Unterlassungspflichten
    Die Unterlassungspflicht beinhaltet die Verschwiegenheitspflicht. Der/Die Arbeitnehmer*in muss alle firmeninternen Angelegenheiten hüten.
  • Verhaltenspflichten
    Die Verhaltenspflicht umfasst die arbeitsbezogene Meldepflicht von defekten Maschinen, Betrügereien oder drohende Risiken und internen Schäden.
  • Repräsenationspflichten
    Eine angemessene Garderobe sowie ein eine entsprechende Umgangsform, die das Unternehmen vertreten, gehört zu der Repräsentationspflicht.

Die Rechte des/der Arbeitnehmer*in

  • Überstunden
    Arbeitnehmer*innen müssen nur Überstunden leisten, wenn es dafür eine detaillierte Regelung im Arbeitsvertrag gibt.
  • Pausen und Ruhezeiten
    Nach dem Beenden der Arbeitszeit steht den Arbeitnehmer*innen eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu. In einigen Branchen, z.B in der Gastronomie, ist eine kürzere Ruhezeit möglich. Die Pausenregelung ist je nach Arbeitsstunden fest gesetzlich geregelt. Nach sechs Stunden Arbeitszeit steht den Arbeitnehmer*innen 30 Minuten zu und bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten.
  • Erreichbarkeit nach Feierabend
    Nach Feierabend und im Urlaub müssen allgemein keine arbeitsbezogenen Anrufe angenommen werden. Arbeinehmer*innen müssen ihrem Unternehmen auch nicht ihre private Handynummer oder Adresse mitteilen.
  • Krankheit und andere Abwesenheiten
    Im Krankheitsfall bekommen Arbeitnehmer/innen weiter den vertraglich festgeschriebenen Lohn ausgezahlt. Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen an, wird von der Krankenkasse ein Krankengeld ausgezahlt.

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