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Green Claims Directive: So will die EU Greenwashing bekämpfen

Die Green Claims Directive verbietet irreführende Nachhaltigkeitslabels. Wir haben die neue Richtlinie für dich zusammengefasst.

Ein Überblick: Die Richtlinie zur Green Claims Directive

  • Umfassende Anwendung: Gilt für alle Nachhaltigkeitsaussagen bezüglich Produkte, Marken, Unternehmen oder Dienstleistungen im B2C-Kontext, einschließlich Umwelt- und „sozialer Merkmals“-Behauptungen.
  • Weite Definition umweltbezogener Aussagen: Umfasst jede nicht verpflichtende Aussage, die suggeriert, dass ein Produkt, eine Marke oder ein Händler eine positive, neutrale oder geringere Umweltauswirkung hat.
  • Verbotene Praktiken: Irreführende Nachhaltigkeitslabels, nicht gestützte allgemeine Umweltbehauptungen und Kompensationsansprüche für CO2-Ausgleich sind nun untersagt, um Greenwashing zu eliminieren.

Die Richtlinie zu Umweltbehauptungen, auch bekannt als Green Claims Directive, markiert einen entscheidenden Schritt der Europäischen Union zur Etablierung klarer und transparenter Standards für die Nutzung umweltbezogener Aussagen durch Unternehmen.

Das Hauptziel ist es, Greenwashing entgegenzuwirken, indem nur wissenschaftlich belegbare Aussagen gemacht werden dürfen. Besonders hervorzuheben ist, dass Unternehmen künftig ein Prüfungsverfahren durchlaufen müssen, bevor sie umweltbezogene Aussagen tätigen dürfen

Dies stellt eine signifikante Änderung zu bestehenden Gesetzen dar und zielt darauf ab, die Authentizität und Verlässlichkeit von Umweltaussagen zu stärken.

hand holds empty single use plastic cups

Was ist die Greenwashing-Richtlinie?

Die Greenwashing-Richtlinie der EU zielt darauf ab, Greenwashing einzudämmen und sicherzustellen, dass Umweltbehauptungen von Unternehmen wahrheitsgetreu und wissenschaftlich fundiert sind. 

Diese Initiative fordert Unternehmen auf, ihre Umweltaussagen auf solide wissenschaftliche Standards zu stützen und durch ein Prüfungsverfahren zu validieren, bevor diese öffentlich gemacht werden. Dies soll die Transparenz erhöhen und Verbrauchern ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Verbotene Praktiken unter der neuen Richtlinie:

  • CO2-Ausgleichsansprüche: Behauptungen über Kohlenstoffneutralität oder Umweltvorteile basierend auf CO2-Kompensation ohne substantielle Eigeninitiative zur Reduktion des Kohlenstoff-Fußabdrucks des Unternehmens.
  • Allgemeine Umweltbehauptungen: Verwendung unspezifischer Begriffe wie „umweltfreundlich“, „öko“, ohne klare, wissenschaftlich belegte Nachweise.
  • Unverifizierte Nachhaltigkeitslabels: Anzeige von Nachhaltigkeitslabels ohne Rückendeckung durch unabhängige Prüfstellen oder anerkannte öffentliche Institutionen.

Hintergrund der Greenwashing Directive

Angesichts der wachsenden Verbrauchernachfrage nach nachhaltigen Produkten und der zunehmenden Praxis des Greenwashings sah die EU die dringende Notwendigkeit, klare und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen

Die Richtlinie ist ein wesentlicher Bestandteil der EU-Strategie für eine grüne Transition, mit dem Ziel, den ökologischen Fußabdruck zu verringern und eine nachhaltigere Wirtschaft zu fördern.

Für Unternehmen bedeutet die Richtlinie sowohl Herausforderungen als auch Chancen:

  • Transparenz: Stelle sicher, dass deine Umweltaussagen klar, genau und durch wissenschaftliche Beweise gestützt sind und gewinne so das Vertrauen deiner Kundschaft.
  • Marketinganpassungen: Überprüfen deine Marketingmaterialien auf Konformität mit den neuen Anforderungen.
  • Verifizierung: Ziehe in Betracht, unabhängige Zertifizierungen für deine Nachhaltigkeitsansprüche zu erhalten. Nutze für deine Audits ein digitales Formular und eine App wie Lumiform, um dich optimal vorzubereiten.
  • Informiert bleiben: Verfolgen die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht, um die vollständige Compliance sicherzustellen.

Zeitrahmen der Implementierung:

Die Green Claims Directive befindet sich derzeit im europäischen Gesetzgebungsprozess und wird voraussichtlich nicht vor Sommer 2024 verabschiedet, mit geplanten Verhandlungen im EU-Parlament im März 2024. 

Nach der Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Diese neue Richtlinie fordert Unternehmen auf, ihre Umweltbehauptungen ernst zu nehmen und durch wissenschaftliche Belege zu untermauern, was letztendlich zu einer vertrauenswürdigeren und nachhaltigeren Marktlandschaft führen wird.

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