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EU einigt sich auf erste KI Verordnung

EU einigt sich auf erste KI Verordnung bei der sogenannte hochriskante KI-Systeme verboten werden sollen. Eine vollständige KI Verordnung könnte 2026 in Kraft treten.

EU-Parlament einigt sich auf erste Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz

In den letzten Monaten hat sich viel in der Welt der Künstlichen Intelligenz getan. Seitdem Software wie ChatGPT oder Bildmanipulationsprogramme (mit denen bereits jetzt täuschend echt eine falsche Realität vorgegaukelt werden kann) auch für Normalverbraucher einfach zugänglich geworden sind, fürchtet die EU Manipulationsgefahr und möchte den seit 2018 bestehenden Verhaltenskodex gegen Desinformation im Internet verschärfen.

Maschinen haben nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Věra Jourová, EU-Kommissionsvizepräsidentin

Am 14.06.2023 haben sich die Abgeordneten des EU-Parlaments auf eine Position zur Regulierung von KI geeinigt – ein wichtiger Schritt in Richtung KI Verordnung.

Der sogenannte „AI Act“ verbietet hochriskante KI-Systeme, wie beispielsweise die biometrische Gesichtserkennung in Echtzeit im öffentlichen Raum und sieht außerdem Beschränkungen für andere Anwendungen vor, die mit hohen Risiken für die Sicherheit von Menschen verbunden sind. Anwendungen, die Menschen anhand ihres sozialen Verhaltens oder ihrer ethnischen Merkmale klassifizieren, wären gemäß dem Vorschlag des EU-Parlaments ebenfalls nicht zulässig.

Die EU-Kommission hatte bereits im Jahr 2021 ihren Vorschlag für das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von KI vorgelegt. Nachdem sich das EU-Parlament nun auf eine Position geeinigt hat, können die Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten und der Kommission über den endgültigen Wortlaut des Gesetzes beginnen. Wenn eine Einigung vor der Europawahl im kommenden Jahr erzielt wird, könnte die KI-Verordnung voraussichtlich im Jahr 2026 in Kraft treten.

Doch auch warnende Stimmen werden laut. Während zahlreiche Experten den Gesetzentwurf begrüßen und die angedachte KI Verordnung als einen wichtigen Bestandteil liberaler Demokratie ansehen, wollen andere eine Überregulierung vermeiden.

Aus dem 'AI Act' darf kein 'Software Act' werden, der alle statistischen Systeme oder sogar nahezu jegliche Software regulatorisch erfasst.

Achim Berg, Verbandschef Digitalverband Bitcoin

Es bleibt abzuwarten, wie die endgültige Fassung des „AI Act“ aussehen wird und welche Auswirkungen er auf die KI-Branche und die Gesellschaft haben wird.

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