Einen Hygieneplan zu erstellen, hilft dir im Einzelhandel Maßnahmen umzusetzen, mit denen Infektionen eingedämmt und deren Ausbreitung verhindert werden soll. Überprüfe mit einer digitalen Checkliste regelmäßig die Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen aus deinem Hygienekonzept, aktualisiere entsprechend aktueller Bestimmungen und schütze dich, deine Mitarbeiter*innen und Kund*innen zuverlässig.
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Nach Beschluss der Bundesregierung und der Länderregierungen ist jeder Einzelhändler dazu verpflichtet, eigenverantwortlich ein Hygienekonzept auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie einer betrieblichen Pandemieplanung zu erstellen. Dieser Plan muss darauf abzielen Kunden- und Mitarbeiterkontakte zu beschränken und erforderliche Hygiene- und Risikomaßnahmen umzusetzen, um das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist das Hygienekonzept in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt, generell ist aber jeder Einzelhändler dazu verpflichtet im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz, Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter*innen und Kund*innen zu bestimmen, die jederzeit an aktuelle Umstände anzupassen sind.
Hygiene ist ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung, nicht nur in Zeiten einer Pandemie. Die verschiedenen Maßnahmen sollten in Einzeldokumenten, wie zum Beispiel einem Händehygieneplan, einem Reinigungs- und Desinfektionsplan etc., zusammengefasst werden, um eine kurze und übersichtliche Darstellung vorliegen zu haben. Der Hygieneplan für den Einzelhandel ist individuell an die Gegebenheiten im und um das Ladengeschäft sowie an die Anforderungen des Unternehmens und der örtlichen Behörden anzupassen.
1. Die gesetzliche Grundlage für den Hygieneplan
2. Das Ziel eines Hygieneplans
3. Die Gründe für einen Hygieneplan
4. Die Erstellung eines Hygieneplans für den Einzelhandel
5. Die Hygienebegehung als Grundlage des Hygieneplans
6. Die effektive Erstellung von Checklisten für Hygienemaßnahmen
7. Die Gründe einen Hygieneplan regelmäßig zu aktualisieren
8. Die Vorteile einer mobile Anwendungen für die Umsetzung eines Hygienekonzepts im Einzelhandel
Arbeitgeber*innen sind für sichere Arbeitsbedingungen im Unternehmen verantwortlich – dazu gehört auch die Hygiene. Ein Hygieneplan hilft ihnen die Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb korrekt, umfassend und gründlich umzusetzen. Häufig wird in diesem Zusammenhang eben auch von einem Hygienekonzept gesprochen, welchem die gleiche Bedeutung zukommt.
In einem solchen Plan bzw. Konzept werden dementsprechend Verfahrensweisen zur Einhaltung und Gewährleistung bestimmter Hygiene-Standards schriftlich festgehalten, um die Ausbreitung von Infektionen zu verhindern oder einzudämmen. Der Hygieneplan dient in so einem Fall eben vor allem der Infektionskontolle.
Zwar ist der Hygieneschutz Chefsache, Arbeitgeber*innen können jedoch eine*n Hygienebeauftragte*n benennen, der sich um alle Belange kümmert. Dazu zählen z.B. die Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen oder das Erstellen von einem Hygienekonzept. Ein solcher Plan muss auch auch die schriftliche Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen, ebenso wie Reinigungs- und Desinfektionspläne sowie einen Hautschutzplan umfassen.
Konkrete Vorgaben zur allgemeinen Hygiene finden Arbeitgeber und Hygienebeauftragte in der Arbeitsstättenverordnung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
Der Hygieneplan zielt darauf ab, Mitarbeiter*innen anzuleiten, den geforderten Hygienestatus in einem definierten Bereich, durch die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen, sicherzustellen und damit die Ausbreitung von Keimen zu verhindern.
Es müssen deshalb zunächst die hygienischen Anforderungen der unterschiedlichen Bereiche überhaupt festgestellt werden, denn der geforderte Hygienestatus ist die Ausgangsbasis für die Erstellung eines Hygienekonzepts. Jeder Einflussfaktor auf den Hygienestatus ist einzeln zu bewerten und wird anhand der festgelegten Reinigungs- und Desinfektionsverfahren im Hygieneplan kontrolliert.
In jedem Unternehmen gibt es Bereiche mit besonders hoher Infektionsgefährdung. Dabei sollte man vor allem an die Pausenräume, Umkleiden, Küchen und Sanitäreinrichtungen denken, an denen Mitarbeiter miteinander sozialisieren. Vereinzelte Branchen weisen zudem durch ihre Tätigkeitsbereiche ein erhöhtes Infektionsrisiko für Arbeitnehmer, Geschäftspartner und Kunden auf. Hier sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um hygienische und sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) (§ 36) fordert der Gesetzgeber deshalb zwingend Hygienepläne für Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Krankenhäuser, Pflegeheime und Arztpraxen, aber auch für andere Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Justizvollzugsanstalten. Darüber hinaus sind auch Gesundheitseinrichtungen wie Ambulante Pflege, Dialyse, Blutspende- und Entbindungseinrichtungen, sowie Rettungs- und Transportdienste betroffen.
In vielen Ländern werden zudem Einrichtungen und Unternehmen vom Gesundheitsamt überwacht, bei denen es durch die Arbeitsausführung zur Übertragung von Krankheitserregern über das Blut kommen kann, wie z.B. z. B. Piercing-, Tattoo-, Kosmetik- und Fußpflegeeinrichtungen. Für Sportstätten werden in der Regel ebenfalls Hygienepläne erstellt.
Generell wird auch größeren Unternehmen empfohlen einen Hygieneplan zu erstellen. Der weltweite Ausbruch des SARS-CoV-2-Virus hat die Situation vollkommen verändert. Um nach dem Lockdown wieder eröffnen zu können, muss jetzt nahezu jedes Unternehmen und jede Einrichtung über ein Hygienekonzept verfügen, um Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner vor der Ausbreitung des Coronavirus zu schützen.
Die gute Nachricht vorweg: Es gibt keine formalen Vorgaben für das Hygienekonzept. Wie der Hygieneplan im Detail gestaltet wird, ist jedem Unternehmen selbst überlassen. Wichtig ist hierbei nur, dass alle Bereiche in der Einrichtung mit erhöhtem Hygienebedarf berücksichtigt werden. Außerdem müssen die festgeschrieben Maßnahmen dazu geeignet sein, einen hygienisch einwandfreien Zustand herzustellen.
Mit einem gründlich ausgearbeiteten Hygieneplan, der mindestens einmal im Jahr aktualisiert wird, können Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Arbeitnehmern vor dem Gesetzgeber nachweisen. Neben den umzusetzenden Maßnahmen sollte der Hygieneplan einen Reinigungs- und Desinfektionsplan sowie einen Hautschutzplan erhalten. Änderungen dürfen nur die Hygienebeauftragte*n und Unternehmensleitung vornehmen. Am besten wird das Hygienekonzept elektronisch verwaltet, um die Arbeit zu erleichtern und einen besseren Überblick zu gewährleisten. Auf diese Weise kann auch einfacher nachvollzogen werden, wann und von wem die letzte Änderung vorgenommen wurde.
Die aktuellste Version vom Hygieneplan sollte jedem Mitarbeiter gut zugänglich sein und gelesen werden. Am besten wird die Kenntnisnahme formal bestätigt. Damit alle Maßnahmen im Hygieneplan von allen richtig umgesetzt werden, sollte der Hygieneplan leicht verständlich formuliert sein und keinen Raum für Interpretation lassen. Der Reinigungs- und Desinfektionsplan sollte zudem außerdem an den hygienerelevanten Stellen, wo die Tätigkeiten ausgeführt werden, ausgehängt werden.
Neben Aufgaben wie der Mitarbeiterbetreuung, Inventarorganisation und der allgemeinen Geschäftspflege trägt das Management eines Ladengeschäfts die Verantwortung dafür, dass ein Hygieneplan erstellt wird und die dort festgehaltenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen umgesetzt und eingehalten werden. Bei Bedarf kann sie die Aufgabe an den Verantwortliche*n für Arbeitssicherheit übertragen oder ein Hygiene-Team benennen.
Die Verantwortlichen für das Hygienemanagement im Einzelhandel müssen die folgenden 6 Aufgaben erfüllen:
Der aktuelle Ist-Zustand kann am besten mit einer Begehung der Einrichtung festgestellt werden, denn dieser ist die Basis, um erforderliche Maßnahmen im Hygieneplan festzulegen. Arbeitgeber*innen erleichtern sich den Arbeitsschutz in der Hygiene, wenn sie dafür ein Hygieneteam (je nach Größe des Unternehmens) benennen, welches die Begehung durchführt und protokolliert. Außerdem können diese Mitarbeiter das Hygienekonzept erstellen, regelmäßig prüfen und wenn notwendig aktualisieren, sowie Hygieneschulungen für die Belegschaft durchführen.
Die Begehung wird am besten auf dem Außengelände gestartet. Dabei werden Bau und Einrichtung (z. B. Schäden am Gebäude) und die sogenannte Umgebungshygiene (Zustand von Böden, Wänden und Decken) betrachtet. In Feuchträumen sollte auf Schimmelbildung sowie dem Zustand von Waschbecken und Armaturen geachtet werden. In die Begehung mit einbezogen können auch Hinweise und Anregungen von Mitarbeiter*innen und Reinigungspersonal, Besucher*innen, Angehörigen (z. B. in Krankenhäusern und Pflegeheimen) und Eltern (z. B. in Kindertagesstätten und Schulen) werden. Alle Beobachtungen und kritische Punkte werden in einem Begehungsprotokoll festgehalten. Dieses dient später als Grundlage für den Hygieneplan und ermöglicht es gleichzeitig Mängel schnell zu beseitigen.
Eine Checkliste für die Hygiene im Einzelhandel hilft Beauftragten die erforderlichen Maßnahmen zügig und effizient umzusetzen, über einen längeren Zeitraum zu überwachen und gegebenenfalls umgehend an neue Anforderungen anzupassen. Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen ist für jeden Einzelhändler von grundlegender Bedeutung und muss streng überwacht und kontrolliert werden.
Mit einer Checkliste für den Hygieneplan arbeitet das Hygieneteam effizienter, was das Unternehmen vor unvorhergesehenen Ausfällen, kostspieligen Bußgeldern und Ladenschließungen schützt. Regelmäßige Hygienebegehungen in Verbindung mit einer effektiven Checkliste tragen dazu bei, Hygienemaßnahmen sicher und effizient umzusetzen sowie Problembereich frühzeitig zu erkennen. Im Folgenden werden die 3 Schritte aufgeführt, die eine effektive Checkliste für den Hygieneplan ermöglichen:
Gesetzliche Änderungen führen häufig dazu, dass ein Standard-Hygieneplan aktualisiert werden muss. Aber auch Veränderungen im Unternehmen oder bei den eingesetzten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln können Änderungen nach sich ziehen. Deshalb muss der Hygieneplan regelmäßig auf seine Aktualität hin überprüft werden.
Leichter fällt die Aktualitätsprüfung mit einem auf die Einrichtung zugeschnittenen Fragenkatalog. Die folgenden Fragestellungen könnten darin enthalten sein:
Je genauer und ausführlicher die Fragen abgefasst sind, desto leichter fällt es, zu ändernde Punkte zu identifizieren. Dieser Fragenkatalog enthält grundlegende Beispiele, die sich in nahezu jedem Betrieb anwenden lassen. Er kann und sollte um weitere individuelle Gesichtspunkte erweitert werden.
Ein papierbasiertes Hygienekonzept kann die Datenerfassung und -pflege mühsam machen. Nach einer Hygienebegehung einen Bericht auf Papier zu erstellen, ist für jeden Hygienemanager*innen eine Herausforderung, weil Fotobelege und Kommentare nicht problemlos hinzugefügt werden können. Hinzu kommt, dass im Hygienemanagement der Verlust von Papierdokumenten unangenehme Folgen haben kann, deren Auswirkungen möglicherweise nicht rechtzeitig gelöst werden können. Neue und sich ständig ändernde Bestimmungen lassen sich schwerer mit Papierlisten aktualisieren und Änderungen kosten wertvolle Zeit.
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