Distribution Agreement Checkliste Vorlage
Distribution Agreement Checkliste Vorlage
Verwende das Distribution Agreement Checkliste von Lumiform, um ein offizielles Dokument zwischen Lieferanten und Händlern zu erstellen.
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Verwende das Distribution Agreement Checkliste von Lumiform, um ein offizielles Dokument zwischen Lieferanten und Händlern zu erstellen.
Kategorien
- Vorlagen für Risikomanagement und Compliance
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- Vorlagen für Logistik und Transport
- Vorlagen für Geschäftsprozesse
- Vorlagen für Lieferkettenmanagement
Vorschau der Vorlage
Infrastruktur
Standort des Büros
Waren
Sie interessieren sich für Vertriebspartner/Händler für
Gebiet
Name der Stadt/Bezirke, für die die Händler-/Vertreterschaft beantragt wird
Investment
Wie viel Investition bist du bereit, für unsere Produkte zu tätigen?
Deklaration
Dies ist eine Mustererklärung: Ich/Wir, der/die Unterzeichnete(n), habe(n) die hier genannten Bedingungen für meine/unsere Ernennung zum Händler/Vertriebspartner des Unternehmens durchgelesen. Ich/Wir, verstehe(n) voll und ganz die Auswirkungen der umseitig aufgeführten Bedingungen und Konditionen und binde mich/uns daher in einen rechtsgültigen Vertrag mit dem Unternehmen gemäß den staatlichen Vorschriften und anderen anwendbaren Bestimmungen und Gesetzen, die sich auf diesen Vertrag beziehen können. Ich/Wir verstehen voll und ganz, dass dieses Antragsformular gegen mich/uns vor jedem Gerichts-/Tribunal-/Schiedsgerichtsverfahren usw. verwendet werden kann. Ich/Wir erkläre(n), dass alle Angaben in diesem Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgetreu und korrekt sind und dass ich/wir die hier gemachten Erklärungen einhalten und aufrechterhalten werde(n). Ich erkläre mich ferner damit einverstanden, mich an die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung zu halten, solange ich weiterhin mit dem Unternehmen geschäftlich zu tun habe; ich erkläre mich außerdem damit einverstanden, an die Bestimmungen und Bedingungen und Richtlinien für die Lieferung von Waren und deren Bezahlung gebunden zu sein, die von Zeit zu Zeit vom Unternehmen übermittelt werden.
Sind Sie mit der vorherigen Erklärung einverstanden?
Händler-/Distributorenvereinbarung
Die Vereinbarung wird an diesem Tag zwischen der (nachstehend als "Gesellschaft" bezeichneten) mit Sitz in (Name des Büros) geschlossen. Die, sofern der Kontext oder die Bedeutung dieser Vereinbarung nicht abstoßend ist, ihre gesetzlichen Erben, Verwalter, Vertreter und Rechtsnachfolger in Interessen und Zessionare) des EINZIGEN TEILS
Der autorisierte Händler/Distributor, vertreten durch (Distributor), der seinen eingetragenen Firmensitz/Ausstellungsraum am (Standort) des ANDEREN TEILS hat (im Folgenden als "der autorisierte Händler/Distributor" bezeichnet, wobei dieser Ausdruck, sofern er dem Kontext oder der Bedeutung dieses Ausdrucks nicht widerstrebt, und ihre gesetzlichen Erben, Verwalter, Vertreter und Rechtsnachfolger in Interessen und Abtretungsempfänger) des ANDEREN TEILS zu verstehen ist.
IN ANBETRACHT DESSEN, dass DIE GESELLSCHAFT gegenwärtig mit der Herstellung von Autositzbezügen und -zubehör, dem Import, der Lagerung von Polsterstoffen, Polsterkunstlederstoffen, Echtleder, Teilen beschäftigt ist und ihre Geschäftstätigkeit auf andere Geräte und Produkte und verwandte Teile (im Folgenden zusammenfassend als "Waren" bezeichnet) ausdehnen kann. IN DER ERWÄGUNG, dass der Händler/Distributor die Vermarktung der Waren und die Erbringung von Dienstleistungen für die Kunden des Unternehmens übernehmen möchte und deshalb einen (datierten) Antrag an das Unternehmen gestellt hat und
IN DER ERWÄGUNG, dass das Unternehmen einen Händler/Distributor für die Vermarktung aller Waren und die Erbringung von Dienstleistungen für die Kunden des Unternehmens ernennen möchte. WIE DIE FIRMA das Angebot des HÄNDLERs/Distributors angenommen hat, seine Dienste für den Verkauf, die Weiterleitung, die Lagerung und den Vertrieb der Waren im Gebiet in Anspruch zu nehmen, wie in Paragraph 10 des Antragsformulars beschrieben.
IN DER ERWÄGUNG, dass nun DIE FIRMA und der HÄNDLER/Vertriebspartner einvernehmlich vereinbart haben, sich an die folgenden Bestimmungen und Bedingungen zu binden:
1. Ernennung des Händlers/Vertriebshändlers
1.1 DIE GESELLSCHAFT ernennt den Händler/Vertriebspartner zum Verkauf und zur Vermarktung der Waren und zur Erbringung von Dienstleistungen für die Kunden der Gesellschaft Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die so gewährte Händler-/Vertriebspartnerschaft auf einer nicht ausschließlichen Basis für das Gebiet gilt. Das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen neue Händler/Distributoren in dem Gebiet ernennen ODER diese Händler/Distributorenschaft widerrufen.
1.2 Der Händler hat sich bereit erklärt, als Händler/Vertriebspartner des Unternehmens zu fungieren und die oben genannten Dienstleistungen zu den nachstehend genannten Bedingungen zu erbringen.
2. Zahlung an den Händler/Vertriebspartner
2.1 Der Händler/Distributor erbringt alle Dienstleistungen zur Vermarktung der Waren DER FIRMA, die von Zeit zu Zeit gegenseitig vereinbart werden können. Die Firma erbringt diesen Service auch für die Kunden der Firma, es sei denn, in Klausel 5 wird etwas anderes vereinbart.
2.2 Alle Kosten, die dem Händler/Distributor für die erbrachten Dienstleistungen entstehen, werden von ihm und nicht von DER FIRMA getragen.
2.3 Der Händler/Vertriebspartner darf dem Kunden nicht mehr als den auf den Produkten angegebenen maximalen Verkaufspreis in Rechnung stellen. Der Händler/Vertriebspartner kann jedoch einen Preis unterhalb des maximalen Einzelhandelspreises bis zu den von der Firma angegebenen Grenzen berechnen. Das Unternehmen muss die Marge des Händlers/Vertriebspartners im Verkaufspreis berücksichtigen.
2.4 Der Händler/Distributor ist verpflichtet, die Zahlungen an die Gesellschaft für den Wert der gekauften Waren innerhalb eines Zeitraums zu leisten, der von der Gesellschaft bemerkt/angekündigt werden kann, gemäß den Bestimmungen der Kreditpolitik der Gesellschaft, die von Zeit zu Zeit bekannt gegeben werden kann.
2.5 Es liegt im endgültigen Ermessen des Unternehmens, die Leistung des Händlers/Distributors zu bewerten, und alle Zahlungen an den Händler/Distributor sind an ihre Leistung gemäß den Zielvorgaben, die von Zeit zu Zeit vom Unternehmen gegeben werden können, gebunden. Für den Fall, dass der Händler/Vertriebspartner die vom Unternehmen gesetzten Ziele nicht erreicht, kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen die Händler/Vertriebspartnerschaft ohne Angabe von Gründen kündigen.
2.6 Das Unternehmen hat keine Ansprüche des Händlers/Vertriebspartners auf die Preise oder auf andere als die dem Händler/Vertriebspartner ausdrücklich schriftlich mitgeteilten Regelungen.
3. Verantwortlichkeiten und Haftung des Händlers/Distributors
Der Händler/Distributor hat die folgenden Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen übernommen. Das Unternehmen kann dem Händler/Vertriebspartner zusätzliche Verantwortlichkeiten und Verbindlichkeiten auferlegen, die von Zeit zu Zeit erforderlich sein können.
3.1 Der Händler/Distributor zahlt unverzüglich alle ausstehenden Beträge auf die Rechnungen, die möglicherweise vom Unternehmen gestellt und vom Händler/Distributor anerkannt wurden. Zur Klarstellung wird vereinbart, dass die Bestätigung des Wareneingangs auf der Vorderseite der Rechnung durch den Händler/Distributor und/oder seinen Agenten/Bediensteten usw. zu erfolgen hat. Dies gilt auch als Annahme des Preises der in der Rechnung genannten Waren. Sofern nicht ausdrücklich vom Händler/Vertriebspartner vorgesehen, hat das Unternehmen das uneingeschränkte Recht, die vom Händler/Vertriebspartner erhaltenen Zahlungen zur Begleichung von Verzugszinsen, Strafen, Schadenersatz ODER dem Rechnungswert so anzupassen, wie es das Unternehmen für richtig hält. Jede vom Unternehmen ausgestellte und vom Händler/Vertriebspartner bestätigte Rechnung stellt einen gültigen Vertrag gemäß dem indischen Vertragsgesetz von 1872 oder anderen Regeln und Vorschriften dar.
3.2 Der Händler/Distributor muss alle Maßnahmen ergreifen, um den Verkauf der Produkte des Unternehmens zu fördern, um die Ziele, die vom Unternehmen von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden, zu erreichen/Übertreffen.
3.3 Der Händler/Distributor führt Buch über alle Verkäufe, unabhängig davon, ob sie auf Bar- oder Kreditbasis verkauft werden. Der Händler/Distributor ist auch verpflichtet, die Berichte zu senden, die von Zeit zu Zeit vom Unternehmen verlangt werden.
3.4 Sofern das Unternehmen in dem Gebiet, in dem der Händler/Distributor tätig ist, nicht sein Service-Franchise ernannt hat, ist der Händler/Distributor verpflichtet, den Kunden des Unternehmens einen angemessenen Service zu bieten. Der Händler/Distributor bleibt gegenüber den Kunden, für die er Dienstleistungen erbracht hat, verantwortlich.
3.5 Der Händler/Distributor darf einen Unterhändler/Franchisenehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens ernennen.
3.6 Im Falle eines Zahlungsverzugs, der über die vom Unternehmen erlaubten Standardkreditbedingungen hinausgeht, ist der Händler/Distributor zusätzlich zu den fälligen Beträgen zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat auf die fälligen und ausstehenden Beträge verpflichtet.
3.7 Der Händler/Distributor ist verpflichtet, den Preis von Waren, die auf Kredit von der Firma gekauft wurden, sowie andere Gebühren der Firma gemäß den Anweisungen/Richtlinien, die von der Firma von Zeit zu Zeit erstellt werden, zu zahlen. Die Firma hat ein Pfandrecht und eine Erstbelastung für alle nicht verkauften Waren, die beim Händler/Distributor liegen. Wenn das Unternehmen dies wünscht, kann es nach eigenem Ermessen die nicht verkauften Waren/Lagerbestände, die beim Händler/Distributor liegen, zurücknehmen oder zurücknehmen lassen. Der nicht bezahlte Preis der vom Unternehmen an den Händler/Distributor gelieferten Waren bleibt treuhänderisch beim Händler/Distributor, bis dieser an das Unternehmen bezahlt wird. Jede Verweigerung, Unterlassung oder Unfähigkeit, die Beiträge der Gesellschaft aus welchem Grund auch immer zu bezahlen, kommt einer Veruntreuung und einem Vertrauensbruch gleich. In einem solchen Fall ist der Händler/Vertriebspartner (einschließlich seiner Partner/Direktoren/Unterzeichnungsberechtigten und Funktionäre) zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen auf Kosten des Händlers/Vertriebspartners ausgesetzt.
4. Haftung
4.1 Der Händler/Vertriebspartner haftet für alle Verluste, Schäden, Fehllieferungen oder Fehlmengen der Waren aufgrund von Unterlassungen oder Provisionen seinerseits oder seiner Mitarbeiter, Vertreter, während sich die Waren in der Obhut und/oder Kontrolle des Händlers/Vertriebspartners befinden.
4.2 Die Rechte aus dieser Vereinbarung dürfen nicht an eine andere Person abgetreten oder übertragen werden.
4.3 Alle Steuern (zentral oder staatlich/örtlich), Abgaben, Auferlegungen, Oktroi und Zölle, die dem Unternehmen in Bezug auf den Verkauf der Produkte des Unternehmens auferlegt oder auf die genannten Verkäufe erhoben werden können, sind vom Händler/Distributor zu tragen. Der Händler/Distributor hält die Gesellschaft von allen Steuern, Ansprüchen, Forderungen, Verfahren, Kosten, Gebühren und Ausgaben in Bezug auf solche Auferlegungen, Steuern, Abgaben und Zölle schadlos.
4.4 Der Händler/Distributor ist weiterhin verpflichtet, dem Unternehmen alle Beträge zu zahlen, die vor Beginn dieser Vereinbarung an das Unternehmen ausstehen.
4.5 Der Händler/Distributor muss dem Unternehmen monatlich eine Saldobestätigung über die ausstehenden Beträge an das Unternehmen aushändigen. Der Händler/Distributor darf nur diese Saldenbestätigung ordnungsgemäß unterzeichnen, und er muss den Stempel seines Unternehmens beglaubigen.
4.6 Nichts in diesem Vertrag stellt eine Partnerschaft zwischen den Vertragsparteien dar oder soll als solche betrachtet werden, noch soll der Händler/Distributor als Vertreter des Unternehmens für irgendeinen Zweck gegründet oder betrachtet werden, und der autorisierte Händler/Distributor hat keine Befugnis oder Macht, das Unternehmen zu binden oder im Namen des Unternehmens in irgendeiner Weise oder für irgendeinen Zweck Verträge abzuschließen. Die Beziehung zwischen den Vertragsparteien besteht zwischen Verkäufer und Käufer auf einer Principal-to-Principal
4.6 Nichts in diesem Vertrag stellt eine Partnerschaft zwischen den Parteien dar oder soll als eine Partnerschaft zwischen den Parteien angesehen werden, oder stellt den Händler/Distributor als Vertreter des Unternehmens für irgendeinen Zweck dar oder soll als solcher angesehen werden, und der autorisierte Händler/Distributor hat keine Befugnis oder Macht, das Unternehmen zu binden oder im Namen des Unternehmens in irgendeiner Weise oder für irgendeinen Zweck Verträge abzuschließen. Die Beziehung zwischen den Vertragsparteien besteht zwischen Verkäufer und Käufer auf einer Principal-to-Principal-Basis.
5. Sicherheit
5.1 Der Händler/Distributor hat beim Unternehmen eine zinslose Kaution oder Bankgarantie in Höhe (eines Betrags) oder eines vom Unternehmen von Zeit zu Zeit angekündigten Betrags zu hinterlegen, der dem Geschäftsvolumen zur Erfüllung der hierin enthaltenen Verpflichtungen/Bedingungen und für die prompte Zahlung für die vom Unternehmen getätigten Lieferungen entspricht. Das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen das Sicherheitsgeld anpassen/verwirken/eine Bankgarantie bei Verletzung der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung oder bei Nichterfüllung von Verpflichtungen, die an anderer Stelle in der Vereinbarung festgelegt sind, und/oder ausstehende Gebühren für Waren, die gemäß Paragraph 13.3 dieser Vereinbarung vom Unternehmen geliefert wurden, entweder während der Vertragslaufzeit oder bei/nach Beendigung des Vertrags einfordern.
6. Abtretung
Die Bedingungen dieses Abkommens dürfen in keiner Weise ohne die gegenseitige schriftliche Zustimmung der Vertragsparteien, die ordnungsgemäß von bevollmächtigten Vertretern unterzeichnet ist, abgetreten, geändert, modifiziert oder aufgehoben werden.
7. Die Verpflichtung des Händlers/Vertriebshändlers
7.1 Der Händler/Distributor bietet den Kunden des Unternehmens im Gebiet und an anderen Orten, die von Zeit zu Zeit vom Unternehmen angewiesen werden, Dienstleistungen an. Nichts, was hierin angegeben ist, beeinträchtigt jedoch das Recht des Unternehmens, die Lieferung im Territorium direkt zu beeinflussen oder andere Agenturen zu veranlassen, solche Lieferungen im Territorium durchzuführen.
7.2 Der Händler/Distributor muss die Waren im Ausstellungsraum entsprechend den Anweisungen des Unternehmens von Zeit zu Zeit gut sichtbar ausstellen.
7.3 Der Händler/Vertriebspartner haftet für die Einhaltung aller örtlichen Gesetze, Kontrollanordnungen und Vorschriften der Landesregierung und unternimmt alle notwendigen Schritte zur Erlangung von Registrierungen, Lizenzen und deren Verlängerungen, zur Führung ordnungsgemäßer Register und auch zur Einreichung notwendiger Rücksendungen an die autorisierten Stellen. Im Falle eines Verstoßes des Händlers/Vertriebspartners gegen die entsprechenden Bestimmungen bleibt der Händler/Vertriebspartner in vollem Umfang haftbar und hält das Unternehmen von allen daraus resultierenden Verstößen und finanziellen Verpflichtungen oder Kosten freigestellt.
7.4 Der Händler/Vertriebspartner hält das Unternehmen über die neuesten Marktentwicklungen und Kundenpräferenzen sowie über andere vom Unternehmen gewünschte Informationen auf dem Laufenden.
8. Beendigung der Vereinbarung:
8.1 Zusätzlich zu dem oben Gesagten kann diese Vereinbarung von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 (dreißig) Tagen schriftlich mit oder ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
8.2 Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag ist das Unternehmen berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn eines oder mehrere der folgenden Ereignisse eintreten.
i. Sollte der Händler/Vertriebspartner nach Ansicht des Unternehmens unfähig werden, die Verpflichtungen dieses Vertrags und die sich daraus ergebenden Pflichten oder seine Position zu irgendeinem Zeitpunkt so zu erfüllen, dass es nach alleinigem Ermessen des Unternehmens unzweckmäßig wird, weiterhin als Händler/Vertriebspartner zu agieren.
ii. Der Händler/Vertriebspartner handelt in einer Weise, die den Interessen der Gesellschaft schadet. Die Gesellschaft ist in dieser Hinsicht der alleinige Richter.
iii. Der Händler/Vertriebspartner verstößt gegen eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung.
(iv) Der Händler/Vertriebspartner Im Falle einer Änderung der Satzung, der Eigentumsverhältnisse, der Kontrolle oder der Zusammensetzung des Händlers/Vertriebspartners, es sei denn, die Gesellschaft hat einer solchen Änderung oder Veränderung schriftlich zugestimmt.
v. Sollte der Händler/Distributor Anweisungen, die ihm für das ordnungsgemäße Funktionieren dieses Vertrags erteilt wurden, nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, nachdem er von der Gesellschaft schriftlich dazu aufgefordert wurde, ausführen.
vi. Sollte der Händler/Distributor die Vertreter des Unternehmens bei der Erfüllung ihrer Pflichten behindern.
vii. Falls der Händler/Distributor zahlungsunfähig wird oder Papiere zur Insolvenz/zum Konkurs einreicht oder rechtlich nicht mehr in der Lage ist, diese Vereinbarung einzuhalten.
viii. Bei Abtretung oder versuchter Abtretung der Rechte oder Pflichten aus dieser Händler/Vertriebsstelle durch den Händler/Vertriebspartner.
ix. Wenn sich herausstellt, dass ein Teil oder alle Informationen, die der Händler auf dem eingereichten Antragsformular angegeben hat, falsch/falsch angegeben sind.
8.3 Bei Kündigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund muss der Händler/Vertriebspartner alle Muster, Muster, Anleitungen, technischen Broschüren, Kataloge, Werbematerialien, POP-Material, Schilder und andere Materialien, Dokumente und Papiere, die an den Händler/Vertriebspartner geschickt wurden und sich auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens beziehen (mit Ausnahme der Korrespondenz zwischen dem Unternehmen und dem Händler/Vertriebspartner) und die der Händler/Vertriebspartner möglicherweise in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle hat, unverzüglich an das Unternehmen zurückgeben oder anderweitig auf Anweisung des Unternehmens entsorgen. Das besagte Material bleibt immer im Eigentum der Gesellschaft, und der Händler/Vertriebspartner ist bis zur Beendigung dieses Vertrags als Verwahrer tätig. Nach einer solchen Beendigung ist der Händler/Distributor verpflichtet, unverzüglich alle ausstehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft gemäß dem Kontoauszug, der ihm von der Gesellschaft übermittelt wurde, zu begleichen, andernfalls ist die Gesellschaft berechtigt, die Bankgarantie einzulösen oder rechtliche Schritte einzuleiten, die sie für angebracht hält.
8.4 Die Beendigung dieser Vereinbarung enthebt die Rechte und Pflichten der Parteien, die vor der Beendigung dieser Vereinbarung festgelegt wurden oder entstanden sind, nicht von dieser Vereinbarung, beeinträchtigt sie nicht und ändert sie auch nicht anderweitig.
9. Diverses
9.1 Bei Beendigung dieser Vereinbarung werden die Konten zwischen den Parteien dieser Vereinbarung innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum des Ablaufs der Kündigungsfrist beglichen.
9.2 Es wird weder davon ausgegangen, dass das Unternehmen auf seine Rechte verzichtet hat, noch dass der Händler/Distributor von seinen Verpflichtungen entbunden ist, wenn das Unternehmen die strikte Einhaltung der Bedingungen der Vereinbarung durch den Händler/Distributor nicht durchsetzt.
9.3 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgen alle Lieferungen von Produkten des Unternehmens gegen Nachnahme oder bei der Aushandlung von Eigentumsdokumenten gegen Zahlung durch eine Terminplanbank, je nach Wahl des Unternehmens oder gemäß den von Zeit zu Zeit erklärten Bedingungen.
10. Anwendbares Recht & Schiedsgerichtsbarkeit
Jegliche Streitigkeiten, Differenzen oder Fragen, die zu irgendeinem späteren Zeitpunkt zwischen dem Unternehmen und dem Händler/Vertriebspartner auftreten können und die die wahre Auslegung dieser Vereinbarung oder die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien berühren, werden der Entscheidung eines Einzelschiedsrichters vorgelegt, der vom Direktor und Geschäftsführer von (dem Unternehmen) ernannt wird. in Übereinstimmung mit und vorbehaltlich der Bestimmungen des Arbitration and Conciliation Act, 1996 oder einer gesetzlichen Änderung oder Wiederinkraftsetzung desselben zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Der Ort eines solchen Schiedsgerichtsverfahrens ist Neu-Delhi, und die Gerichte in Neu-Delhi haben die ausschließliche Zuständigkeit für die Behandlung des Schiedsgerichtsverfahrens und der Schiedssprüche in Übereinstimmung mit dem Gesetz.
Sind Sie mit der vorherigen Erklärung einverstanden?
Vollständiges Abkommen
Die Vereinbarung zusammen mit dem Antragsformular enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien und tritt an die Stelle aller früheren schriftlichen oder mündlichen Zusicherungen, Erklärungen, Mitteilungen und Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung. Alle früheren Zusicherungen, Erklärungen, Mitteilungen und Absprachen haben keinerlei Wirkung.
Wir haben den Inhalt dieser Vereinbarung verstanden und stimmen zu, uns an die vorgenannten Bedingungen und an die in dieser Vereinbarung erwähnten Erklärungen zu binden.
Zu Urkund dessen haben die Vertragsparteien die Unterzeichnung, Versiegelung und Übergabe dieser Geschenke durch ihre bevollmächtigten Vertreter veranlasst.
Name und Unterschrift des Händlers
Name und Unterschrift des Vertriebspartners
Name und Unterschrift des Zeugen
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