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Arbeitnehmer*in

Der/Die Arbeitnehmer*in steht mit dem/der Arbeitgeber*in in einem Arbeitsverhältnis.

Was macht ein/e Arbeitnehmer*in?


Der/Die Arbeitnehmer*in ist in dem Arbeitsverhältnis vertraglich hinsichtlich der Arbeitszeit, dem Arbeitsort und der Arbeitsleistung und ihm/ihr zugewiesenen Aufgaben dem/der Arbeitgeber*in unterworfen. Der/Die Arbeitnehmer*in ist laut Arbeitsvertrag eine unselbstständige Person, die fremdbestimmte Leistungen zu erbringen hat. Im Gegenzug wird der/die Arbeitnehmer*in mit dem monatlichen Gehalt entlohnt.



Gesetzliche Rechte und Pflichten


Das Angestelltenverhältnis besteht in jeder Industrie. So gibt es gewerbliche Arbeitnehmer*innen, kaufmännische Angestellte, Angestellte im Bauwesen, der Schiffsbesatzung und des öffentlichen Diensts. Für diejenigen Arbeitnehmer*innen, die keiner Sonderregelung unterliegen, gilt das allgemeine Dienstvertragsrecht der §§ 611 ff. BGB.



Die Pflichten des/der Arbeitnehmer*in


1. Arbeitspflicht


Der/Die Arbeitnehmer*in ist dazu verpflichtet, die versprochene Arbeitsleistung zu erfüllen. Der Umfang sowie die Qualität, die Zeit und den Ort werden im Arbeitsvertrag definiert. Der/Die Arbeitnehmer*in erfüllt die Pflicht, wenn die richtige Arbeit zur richtigen Zeit am richtigen Ort geleistet worden ist.


2. Treuepflicht


Der/Die Arbeitnehmer*in unterliegt der Treuepflicht. Diese beschreibt die Verpflichtung der Arbeitnehmer*innen die wirtschaftlichen und unternehmerischen Interessen der Arbeitgeber/innen zu unterstützen. Die Treuepflicht umfasst die Unterlassungspflichten und die Verhaltungspflichten.




Die Rechte des/der Arbeitnehmer*in




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