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Datenschutzbeauftragte*r

Ein/e Datenschutzbeauftragte*r kümmert sich um die Überwachung der personenbezogenen Daten innerhalb eines Unternehmens.

Was ist ein/e Datenschutzbeauftragte*r


Der/Die Datenschutzbeauftragte*r berät ein Unternehmen in allen datenschutzrechtlichen Bereichen und unterstützt dieses bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen, und dabei die DSGOV umzusetzen oder um Klienten oder Angestellte und deren Daten zu schützen. Zudem fungiert der/die Datenschutzbeauftragte*r als Ansprechpartner*in für das gesamte Unternehmen, aber auch für Externe wie Kunden, Partner*innen oder Lieferanten.


Datenschutzbeauftragte handeln und entscheiden im Auftrag des Unternehmens. Im Fall, dass durch fahrlässiges Verhalten ein Schaden verursacht wird, wird der/die interne Datenschutzbeauftragte*r von einer rechtlichen Haftung freigestellt. So haftet das Unternehmen im vollen Umfang für die Schaden.



Wann muss man einen Datenschutzbeauftragten haben?


In der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind die Bedingung für die Datenschutzgrundverordneten festgehalten. Die Benennung des/der Datenschutzbeauftragte*n ist notwendig, wenn:

In anderen Fällen sind keine Datenschutzbeauftragten notwendig. Allerdings sehen einige Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im Datenschutzrecht eine Stelle für Datenschutzbeauftragte vor.



Was ist die Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten?


Ein/e Datenschutzbeauftragte*r führt Kontrollen und Schulungen bezüglich des Datenschutzes durch. Mithilfe gezielten Überwachungen kann ein effektiver Schutz der personenbezogenen Daten sichergestellt und Netzwerke geschützt werden. Die Datenschutzbeauftragten dürfen jedoch keine eigenständigen Entscheidungen im Umgang mit datenschutzrechtlichen Maßnahmen treffen. Vielmehr beschreibt diese Position eine Verantwortlichkeit im Bezug auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten. Im Folgenden werden die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten dargestellt:



Praktische Umsetzung


In erster Linie sollten Datenschutzbeauftragte über das erforderliche Fachwissen zur Erfüllung der Aufgaben verfügen. Den Datenschutzbeauftragten müssen zur Erfüllung der oben beschriebenen Aufgaben die erforderlichen Ressourcen von dem Unternehmen bereitgestellt werden. Allgemein gilt, je komplexer die Verarbeitungsvorgänge sind, desto umfangreicher müssen auch die Ressourcen und das Fachwissen der Datenschutzbeauftragten sein.


Zu diesen benötigten Resourcen gehören:

  1. ausreichend Zeit für die Kontrollen und Überwachungen
  2. ggf. ein eigenes Budget für das Durchführen von Dienstleistungen.
  3. angemessene Räumlichkeiten inklusive: Drucker, Computer ect.
  4. Weiterbildungsmöglichkeiten, z.B. Workshops, Messen Lehrgänge und Literatur.


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Dein Ansprechpartner für alle Fragen zu Datenschutzbeauftragte*r

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