Wie plant der Bund Energieeffizienz durchzusetzen und welche Energieeinsparverordnungen sind beschlossen worden? Erfahre hier alles, was du wissen musst und behalte den Überblick mit unserer EnSikuMaV und EnSimiMaV Zusammenfassung. Lala
Die EnSikuMaV und EnSimiMaV bezeichnen die seit September 2022 geltenden Energieeinsparverordnungen in Deutschland, die sowohl kurzfristig als auch mittelfristig für mehr Energieeffizienz sorgen sollen – besonders für Unternehmen, Gebäudeverwaltungen und im öffentlichen Raum.
Anlass zu deren Verabschiedung sind die aktuell angespannten Verhältnisse auf dem Energiemarkt in Europa. Nach zwei Jahren Pandemie und wirtschaftlichem Druck auf die Bevölkerung haben sich die Verhältnisse mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine am 24. Februar 2022 unerwartet dramatisch weiter zugespitzt: Auf russisches Gas angewiesen, sehen sich Deutschland und große Teile Europas seither in einem komplizierten Abhängigkeitsverhältnis mit Russland.
Nord Stream 1, die Yamal- und die Druschba-Pipeline belieferten Deutschland mit knapp mehr als der Hälfte des benötigten Erdgases. Seit Juni 2022 ist diese Zahl auf 26% gesunken; die Sorge und Angst vor dem Winter und leeren Gasspeichern ist hingegen nur gestiegen.
Deutschland strebt nun an, sich von den russischen Gaslieferanten unabhängig zu machen, doch so kurz vor den nahenden Wintermonaten und mit einem langen Weg zur Energieunabhängigkeit müssen andere Maßnahmen ergriffen werden und so heißt es: sparen, sparen, sparen.
Um dies zu erreichen hat das Bundeskabinett am 24. August 2022 zwei neue Energieeinsparverordnungen gebilligt, die am 01.September 2022 und am 01.Oktober 2022 in Kraft treten und jeweils 6 Monate und 2 Jahre gültig sind.
Hierbei handelt es sich eben um die sogenannte EnSikuMaV und die EnSimiMaV. Aber welche Maßnahmen umfassen die neuen Verordnungen und was muss beachtet werden? Alle Antworten findest du hier in unserem Leitfaden:
1. Was ist die EnSikuMaV? Alles über die kurzfristigen Energieeinsparverordnungen
2. Welche mittelfristigen Energiesparmaßnahmen detailliert die EnSimiMaV?
3. Tipps zur Energieeinsparung im Büro
Die EnSikuMaV detailliert unterschiedliche Regelungen und Schritte, die dazu beitragen Energieeinsparungen zu erleichtern. Nebenbei sollen außerdem die Gasspeicher befüllt und der Erdgasverbrauch generell verringert werden, nicht zuletzt auch, um der Abhängigkeit von Russland zu entkommen, das im Rahmen des Ukrainekrieges Erdgas als politisches Druckmittel einsetzt.
Die Maßnahmen betreffen vor allem den Einzelhandel, den Tourismus, die Immobilienbranche, ebenso wie jedwede Art öffentlicher Unternehmen und verlangen unter anderem das Absenken der Raumtemperatur, das Schließen von Außentüren und verbieten die Außenbeleuchtung von Gebäuden, ebenso wie von Denkmälern.
Mit der Verabschiedung der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen bzw. der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung hat das Bundeskabinett eine Reihe neuer Maßnahmen vorgeschrieben, die ab dem 1. September 2022 für Unternehmen gelten und das Ziel haben, Einsparungen zu bewirken, um den Energiebedarf während der Wintermonate so gering wie möglich zu halten.
Bereits im März 2022 wurde die Frühwarnstufe über die Vorsorgemaßnahmen ausgerufen und seit Juni 2022 die Alarmstufe. Die EnSikuMaV ist ein erster Notfallschritt und “regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von sechs Monaten” und ist dementsprechend bis zum 28. Februar 2023 wirksam.
Am 28.09.2022 wurden außerdem die Verordnung zur Änderung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung vom BMWK via einer Pressemitteilung bekannt gegeben. In dieser werden einige der neuen Verordnungen präzisiert und andere an neue Gegebenheiten angepasst. Diese Änderungen an der EnSikuMaÄV wurden von uns in der folgenden stichpunktartigen Zusammenfassung ergänzt:
In der Pressemitteilung des BMWK zur Ankündigung der EnSikuMaV und EnSimiMaV neuen, betont das Ministerium, dass diese Maßnahmen neben unmittelbarer Einspareffekte auch als Vorbild dienen und die Bevölkerung dazu antreiben sollen, eigene Maßnahmen zu ergreifen, damit Habecks Ziel zum Energiesparen und sich somit von russischr Abhängigkeit zu lösen, erfüllt werden kann.
Denn “durch die Umsetzung der Energieeinsparverordnungen lässt sich nur ein kleiner Teil der erforderlichen Einsparungen erreichen,” heißt es dort. “Nötig ist eine nationale Kraftanstrengung. Dafür braucht es ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft.”
Damit solche Bemühungen leichter fallen und Energieeinsparungen erreicht werden können, haben wir hier einige Tipps gesammelt, die es Unternehmen, ebenso wie Privatpersonen erleichtern einen bewussteren Umgang mit Energie zu lernen.
Diese Tipps sind natürlich nicht nur in Krisenzeiten relevant, sondern helfen dir dabei dein Büro umweltfreundlicher zu gestalten und so deinen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
Nein. Gebäude dürfen nicht von außen beleuchtet werden. Im Rahmen von Weihnachtsmärkten und Volksfesten darf allerdings eine Beleuchtung stattfinden.
Alle Außentüren müssen geschlossen bleiben und es sollte außerdem überlegt werden, dass auch Innentüren, die zu einem Wärmeverlust zwischen verschiedenen Verkaufsräumen führen nicht offen gelassen werden.
Im Falle der EnSikuMaV und EnSimiMaV sind die einzelnen Länder jeweils für den Vollzug der neuen Verordnungen verantwortlich und entscheiden dementsprechend je nach Fall.
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