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Asbest

Asbest wurde über Jahrzehnte in großen Mengen beim Bauen eingesetzt. Heute ist Verwendung verboten.

Was ist Asbest?

Asbest charakterisiert natürlich vorkommende, faserartige silikatische Minerale. Asbest ist chemisch sehr beständig, nicht empfindlich gegen Hitze und stabil gegen Brände. Das Material ist sehr elastisch, zugfest und kann durch seine Bindefähigkeit leicht mit anderen Materialien verarbeitet werden.

Aufgrund dieser besonderen Eigenschaften wurde Asbest seit 1930 in einer Vielzahl von Produkten verwendet. Häufig wurde Asbest im Bauwesen, als Dichtung oder für Kraftfahrzeuge verwendet. Mittlerweile weiß man, dass es sich bei Asbest um einen krebserregenden Stoff handelt. Der Einsatz in der Europäischen Union ist verboten. Obwohl Asbest seit einiger Zeit nicht mehr eingesetzt wird, ist dessen Entsorgung nicht leicht. Zahlreiche Asbestprodukte finden sich in vielen alten Gebäuden wieder.

Warum ist Asbest gefährlich?

Die gesundheitsschädigende Wirkung von Asbest entsteht durch die Spaltung der feinen Fasern des Minerals. Aufgrund der fortschreitenden Aufspaltung können sie leicht eingeatmet werden und setzen sich langfristig in der Lunge fest und reizen das Gewebe. Das kann zu einer schwerwiegenden Lungenverhärtung führen.

Asbest ist vor allem gefährlich, wenn Fasern in beispielsweise Baustoffen freigesetzt werden. Diese Fasern setzen sich insbesondere im Rahmen von Renovierungs- und Sanierungsarbeiten frei und stellen so eine Gefahr dar. Wenn Asbestfasern eingeatmet werden, können langfristige und schwere Krankheiten entstehen.

Zum Schutz für Heimwerker und Auftraggeber hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Leitlinie für die Asbesterkennung entworfen. Die empfiehlt es sich unbedingt vor Bauarbeiten durchzulesen.

Asbestose, eine Lungenverhärtung, wurde bereits 1936 zu einer anerkannten Berufskrankheit. Die meisten Berufskrankheiten mit Todesfolge stehen noch heute in einen engen Zusammenhang mit Asbest. Laut dem nationalen Asbestprofil Deutschland ist der berufsbedingte Umgang mit Asbest im Jahr 2017 für 63 % aller Todesfälle, folglich einer Berufskrankheit verantwortlich.

Welche gesetzlichen Verpflichtungen bestehen?

Im Umgang mit Asbest gibt es keine gesetzlichen Regulierungen bezüglich der Prüfungen von Gebäuden. Wer sich dennoch um die Asbestprüfung sorgsam kümmert, vermeidet sich und andere zu gefährden. Beispielsweise hat ein/e Auftragnehmer*in, nach der Gefährdungsbeurteilung die Ermittlungspflicht einzuhalten. Beispielsweise sollte das Gebäude unbedingt vor Projektbeginn nach Astbestbeständen kontrolliert werden. Diese Prüfung dient als Chance, eine angemessene Arbeitssicherheit für Mitarbeiter*innen zu gewährleisten.

Was sind asbesthaltige Materialien?

Asbestbestände können nur durch ein geschultes Auge erkannt werden. Der krebserregende Baustoff gibt weder Gerüche noch Strahlungen ab. Im Folgenden werden einige Materialien aufgeführt, in denen Asbest enthalten sein kann:

  1. Asbestzement: wie zum Beispiel in Fensterbänken, Lüftungskanälen, Fassadenplatten und Blumenkästen.
  2. Spritzasbest: als Ummantelung von Stahlträgern und zum Beispiel Heizrohren.
  3. Asbestpappen: als Hitzeschutz hinter Öfen und Heizkörpern
  4. Asbestschnur: in der Rohrumwicklung oder für die Dichtung von Öfen
  5. Flor-Flex-Platten und Bodenplatten

Asbestbestände können auch aufgrund des Baujahres eines Hauses vermutet werden. Wurde das Haus zwischen 1930 und 1993 erbaut und seitdem nicht mehr saniert, ist die Warscheinlichkeit sehr hoch, das der Baustoff Asbest in der Fassade oder im Dach verbaut wurde.

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