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Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Das ASiG ist das Gesetz über Betriebsärzte/-ärztinnen, Sicherheitsingenieur*innen und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Was ist das Arbeitssicherheitsgesetz?

Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingeneure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit – kurz Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) – enthält wesentliche Regelungen zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Es trat am 1. Dezember 1974 in Kraft und wurde im August 2013 das letzte Mal aktualisiert.

Das Gesetz beschäftigt sich weniger mit Regelungen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten als vielmehr mit der Organisation der betrieblichen Zusammenarbeit beim Arbeitsschutz. Im § 1 ASiG wird die Prävention im betrieblichen Arbeitsschutz als Leitgedanke formuliert:

“Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, dass

  1. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden, Änderungen angepasst werden
  2. gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können,
  3. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.“

Die konkreten Anforderungen zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung sind in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) geregelt. Einem autonomes Recht der Unfallversicherungsträger.

Was ist im Arbeitssicherheitsgesetz geregelt?

Neben dem oben genannten Grundsatz regelt das Arbeitsschutzgesetz:

  • die Bestellung, Aufgaben und erforderliche Qualifikation von Betriebsärzt*innen (§§ 2-4 ASiG)
  • die Bestellung, Aufgaben und erforderliche Qualifikation von Fachkräften für Arbeitssicherheit (§§ 5-7 ASiG)
  • die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und untereinander (§§ 9 und 10 ASiG)
  • die Bildung und die Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses (§ 11 ASiG)
  • behördliche Kontrollrechte (§§ 12 und 13 ASiG)
  • die Inanspruchnahme von überbetrieblichen Diensten (§ 19 ASiG)

Worin liegt der Unterschied zum Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz ist neben dem ASiG das wichtigste Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmer*innen. Zentraler Punkt dieses Regelwerkes ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Beurteilung zielt darauf, potenzielle Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren, damit diesen durch Schutzmaßnahmen effektiv entgegengewirkt werden kann.

Es handelt sich dabei, um Risiken und Gefahren, die das gesamte Unternehmen betreffen, aber auch den individuellen Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind nach Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, eine solche Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Bei der Gefährdungsbeurteilung kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner und andere Fachkräfte unterstützen.

Das Arbeitsschutzgesetz beschäftigt sich mit der Vorgehensweise im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dagegen gilt das Arbeitssicherheitsgesetz den Akteuren im Arbeitsschutz.

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