Das ASiG ist das Gesetz über Betriebsärzte/-ärztinnen, Sicherheitsingenieur*innen und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingeneure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - kurz Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) - enthält wesentliche Regelungen zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Es trat am 1. Dezember 1974 in Kraft und wurde im August 2013 das letzte Mal aktualisiert.
Das Gesetz beschäftigt sich weniger mit Regelungen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten als vielmehr mit der Organisation der betrieblichen Zusammenarbeit beim Arbeitsschutz. Im § 1 ASiG wird die Prävention im betrieblichen Arbeitsschutz als Leitgedanke formuliert:
“Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, dass
Die konkreten Anforderungen zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung sind in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) geregelt. Einem autonomes Recht der Unfallversicherungsträger.
Neben dem oben genannten Grundsatz regelt das Arbeitsschutzgesetz:
Das Arbeitsschutzgesetz ist neben dem ASiG das wichtigste Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmer*innen. Zentraler Punkt dieses Regelwerkes ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Beurteilung zielt darauf, potenzielle Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren, damit diesen durch Schutzmaßnahmen effektiv entgegengewirkt werden kann.
Es handelt sich dabei, um Risiken und Gefahren, die das gesamte Unternehmen betreffen, aber auch den individuellen Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind nach Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, eine solche Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Bei der Gefährdungsbeurteilung kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner und andere Fachkräfte unterstützen.
Das Arbeitsschutzgesetz beschäftigt sich mit der Vorgehensweise im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dagegen gilt das Arbeitssicherheitsgesetz den Akteuren im Arbeitsschutz.
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