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Lexikon
Betriebsarzt/-ärztin

Betriebsarzt/-ärztin

Was ist ein/e Betriebsarzt/-ärztin?

Ein/Eine Betriebsarzt/-ärztin kommt aus dem Fachbereich der Arbeitsmedizin. Das Ziel eines ärztlichen Fachpersonals ist es, Erkrankungen durch die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen frühzeitig zu erkennen, die durch Gefährdungen auf der Arbeit auftreten können. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge von Unternehmen durch eine/n Betriebsarzt/-ärztin wird oft von dem arbeitsmedizinischen Dienst gesprochen.

Der arbeitsmedizinische Dienst hat grundlegend eine beratende Funktion in den Bereichen der Arbeitssicherheit und der Gesundheitsförderung. Der arbeitsmedizinische Dienst unterstützt Unternehmen bei der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen ärztlichen Präventionsmaßnahmen gegenüber dem Personal.

Wann muss der arbeitsmedizinischer Dienst bestellt werden?

Das hArbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sieht vor, dass der arbeitsmedizinische Dienst bestellt werden sollte, wenn die Betriebsgefahren oder die Betriebsgröße dies erfordert. Welches Ausmaß eine ärztliche Beratung haben sollte, ergibt sich aus der UVV für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Dort sind alle Regularien aufgelistet. Für Unternehmen unter zehn Beschäftigten ist die ärztliche Betreuung ohne feste Einsätze geregelt.

Aufgaben des arbeitsmedizinischen Dienstes

Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen kommen ausschließlich Ärzte infrage, die entweder eine Facharztausbildung für Arbeitsmedizin haben oder eine Zusatzqualifikation für Betriebsmedizin vorweisen können.

Um eine angemessene arbeitsmedizinische Fürsorge gewährleisten zu können, muss sich das Arztpersonal im stetigen Dialog mit den Beschäftigten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit befinden. So kann ermöglicht werden, dass die arbeitsmedizinischen Zustände bestmöglich erfasst und untersucht werden können.

Der arbeitsmedizinische Dienst soll dafür sorgen, dass Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten rechtzeitig vorgebeugt werden können. Durch verschiedenste Vorsorgeuntersuchungen, die aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hervorgehen, kann eine gesunde Umgebung für Arbeinehmer*innen geschaffen werden.

Aufgaben des/der Betriebsarztes/-ärztin bzw. des arbeitsmedizinischen Dienstes sind folgende:

Beratung:

  • zu Gesundheitsfragen und Gesundheitsförderungen.
  • im Bereich des Arbeitsschutzes.
  • bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln.
  • bei der Auswahl von der persönlichen Schutzausrüstung.
  • zu den Gefährdungsbeurteilungen.

Durchführung

  • Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
  • Regelmäßige Arbeitsstätten-Begehung
  • Schulungen zum Thema Gesundheitsschutz
  • Prüfungen der Zustände und definierter Ziele

Position des arbeitsmedizinischen Dienstes

Betriebsärzte/-ärtzinnen unterstehen der Unternehmensleitung. Außerdem sind sie in ihrer Arbeit und Beratung weisungsfrei und ausschließlich ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen. Betriebsärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht auch gegenüber dem Unternehmen.

Nur Ergebnisse von Untersuchungen dürfen Arbeitgeber*innen mitgeteilt werden. Diese Bekanntmachung ist für das Unternehmen wichtig, weil nur so eine Entscheidung und Einschätzung über weitere Maßnahmen getroffen werden können. Für die Offenlegung Informationen ist die Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich.

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