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Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge beinhaltet die Erkennung und frühzeitige Behandlung arbeitsbedingter Beschwerden und Krankheiten.

Was ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge?

Die arbeitsmedizinische Vorsorge zielt darauf ab, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zuerkennen, um rechtzeitig handeln zu können. Diese Vorsorgeuntersuchung ist grundlegend in der Gefahrenstoffverordnung und im Aufgabenkatalog des Betriebsarztes/-ärztin des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) definiert.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge basiert auf der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht der Arbeitgeber*innen. Diese Pflicht wird unteranderem im Arbeitsschutzgesetz definiert. Die Gestaltung der angemessenen Arbeitsbedingungen beugt die Entstehung arbeitsbedingter Gesundheitsprobleme vor. Durch die jeweiligen, individuellen Vorsorgemaßnahmen kann verhindert werden, dass erbeitsbedingte Erkrankungen entstehen oder sich ggf. verschlimmern.

Arbeitgeber*innen sind dazu verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu ermöglichen sowie dafür die anfallenden Kosten zu tragen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge findet in der Regel während der Arbeitszeit statt. Alle Befunde während der Untersuchung unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Es erfolgt keine Weitergabe der Informationen. Der/Die Arbeitgeber*in erhält lediglich eine Bescheinigung der durchgeführten Untersuchung sowie den Zeitpunkt der nächsten arbeitsmedizischen Vorsorge.

Gesetzliche Bestimmungen:

  1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  2. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  3. Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV)

Wie läuft eine arbeitsmedizinischen Untersuchung ab?

Zu Beginn der Vorsorgeuntersuchung werden grundsätzliche Fragen zu Vorerkrankungen und aktuellen arbeitsbedingten Beschwerden erfragt. Auf dieser Grundlage wird ein Anamnesebogen erstellt. Neben einer körperlichen Untersuchung können spezielle Untersuchungen durchgeführt werden.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge beinhaltet:

  • die Beurteilung der Arbeitsbedinungen, Belastunden und Gefährdungen.
  • die Empfehlung von Verbesserungsmaßnahmen der Arbeitsbedinungen.
  • die arbeitsmedizinisch begründete Empfehlungen zur Kontrolle von Arbeitsplätzen.
  • die individuelle arbeitsmedizinische Untersuchung.

Die Untersuchungen beinhalten je nach Branche und Tätigkeit folgende Schwerpunkte.
Die Untersuchung:

  • der Augen durch einen Sehtest mit einer Prüfung des Farbsehens, des räumlichen Sehens, des Kontrastsehens, der Blendungsempfindlichkeit oder Gesichtsfeldbestimmung sein.
  • der Ohren durch einen Hörtest.
  • ein EKG, um die Herzfunktion zu messen.
  • eine Lungenfunktionsprüfung und eine Röntgenaufnahme des Brustkorbes.
  • in Form eines psychometrichen Leistungstest oder Laboruntersuchung von Blut und Urin.

Die jeweiligen Vorsorgeuntersuchungen sind abhängig von den spezifischen Gefährdungen am Arbeitsplatz und können je nach Branche stark variieren.

In der Regel sollte vor der Aufnahme der Tätigkeit eine entsprechende Vorsorge erfolgen. Grundsätzlich gilt es eine zweite Untersuchung vor Ablauf des darauffolgenden halben Jahres und jede weitere Untersuchung alle 36 Monate stattfinden.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge darf nur von Ärzten durchgeführt werden, die Fachärzte für Arbeitsmedizin sind oder eine Ausbildung in Betriebsmedizin vorweisen können. Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist eine enge Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit zielführend.

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