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Arbeitsplatz

Arbeitsplätze können je nach Branche sehr unterschiedlich aussehen. Was als Arbeitsplatz gilt und was nicht, ist in der Arbeitsstättenverordnung geregelt.

Was ist ein Arbeitsplatz?

Der Begriff Arbeitsplatz beschreibt in der Organisationslehre einen räumlichen Bereich im betrieblichen Arbeitssystem, welcher mit den notwendigen Arbeitsmitteln ausgestattet ist, damit eine Arbeitskraft seine Arbeitsaufgaben erfüllen kann. Der Arbeitsplatz ist die kleinste räumliche Struktureinheit im Unternehmen.

Als betriebliche Arbeitssysteme gelten Unternehmen mit privater Rechtsform, der öffentlichen Hand, Non-Profit-Organisationen und die öffentliche Verwaltung. Diese erreichen ihre Ziele nur, wenn sie Arbeitsplätze einrichten und Arbeitskräfte einstellen, die dort die notwendigen Arbeitsaufgaben erfüllen. Hierbei ist außerdem wichtig zu erwähnen, dass nicht nur Arbeitnehmer*innen in der „Bringschuld“ gegenüber dem Unternehmen sind, sondern es ist auch notwendig, dass Arbeitgeber*innen angemessene Arbeitsbedingungen ermöglichen.

Ein Arbeitsplatz ist immer personenbezogen und bezieht damit nur auf eine Person (unipersonal), unabhängig von der Arbeitsplatzteilung. Während die Stelle sachbezogen und Teil der Aufbauorganisation im Unternehmen ist, gehört der Arbeitsplatz zur Ablauforganisation ist.

Gesetzliche Grundlagen:

Was ist ein ständiger Arbeitsplatz?

Unter einem ständigen Arbeitsplatz wird der räumliche Bereich bezeichnet, in dem sich die Arbeitnehmer*innen, gemäß den Zweckbestimmungen des Raumes aufhalten, um ihre Arbeitsaufgaben auszuführen. Es sind jene Bereiche einer Arbeitsstätte, in denen der/die Beschäftigte an 30 oder mehr Tage im Jahr, und grundsätzlich länger als vier Stunden täglich angestellt ist.

Ständige Arbeitsplätze können ortsgebunden sein, wie ein Schreibtisch im Büro oder eine Portiersloge, oder in ihrer räumlichen Auslegung auch freier sein, wie die Arbeit am Produktionsband oder Lagerarbeiten.

Welche Arten von Arbeitsplätzen gibt es?

Die Kombination von Raum, Personal, Arbeitsmittel und ggf. Arbeitsopjekt spiegelt sich in den Unterscheidungen der Arbeitsplätze wieder.

1. Ortsfeste & Standort wechselnde Arbeitsplätze

Hierbei wird von der räumlichen Dimenesion, dem Arbeitsort, ausgegangen. Dieser entspricht dem Unternehmensstandort (einschließlich Niederlassungen und Standorten) oder aufgrund des Direktionsrecht einem anderen Standort (wie bei Baustellen, Telearbeit, Heimarbeit). Der Standort kann auch aufgrund des Arbeitsobjekts wechseln (Straßen- und Brückenbau).

2. Voll- und Teilzeitarbeitsplatz

Bei dieser Art von Arbeitsplatz spielen die personellen Komponenten Arbeitszeit und Qualifikation eine Rolle.

3. Büro- & Produktionsarbeitsplatz

Allgemein wird auf räumlicher Ebene zusätzlich zwisch einem Büroarbeitsplatz (Zellenbüro, Kombibüro, Großraumbüro) und einem Produktionsarbeitsplatz (u.a. Fließband, Werkhalle, Werkbank, Werkstatt) unterschieden. Letzterer ist für die spezifischen Zwecke in der Produktion mit den notwendigen Anlagen und Werkzeugen ausgestattet.

An einem Büroarbeitsplatz werden Informationen erzeugt, erarbeitet, verarbeitet, ausgewertet, empfangen und weitergeleitet. Dabei werden u.a. Tätigkeiten in der Planung, Verwaltung, Entwicklung, Leitung, Beratung oder Kommunikation sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten ausgeführt. Eine Sonderform ist der Bildschirmarbeitsplatz, der sich durch den Umgang mit elektronischer Datenverarbeitung auszeichnet.

4. Inneraumarbeitsplatz

An einem Innenraumarbeitsplatz werden keine Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt und sie befinden sich nicht in Lärmbereichen (wie z.B. Wertstatt, Produktionshalle). Solche Arbeitsplätze können sich in unterschiedliche Arbeitsumgebungen wie Büros, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen, Verkaufsräumen, Museen und Bibliotheken befinden.

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