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Lexikon
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Was ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt die Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers und der Arbeitgeberin sowie die Pflichten und Rechte der Beschäftigten. Das Gesetz sieht vor die Überwachung des Arbeitsschutzes nach den offiziellen Regulierungen zu gewährleisten. Im Mittelpunkt steht, die Gesundheit aller Arbeitnehmer*innen durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu verbessern und zu sichern.

Das Arbeitsschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz, welches die EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz umsetzt. Es gilt für die meisten Tätigkeitsbereiche. Ausgenommen sind Hausangestellten in Privathaushalten sowie unter Umständen Arbeitnehmer*innen, die auf Seeschiffen oder in Unternehmen beschäftigt sind, auf die das Bundesberggesetz zutrifft.

Arbeitgeber*innen haben notwendige Maßnahmen bezüglich der Arbeitssicherheit und der Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und weiteren arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu ergreifen. Dabei ist eine Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz und der Gesundheit der Arbeitnehmer*innen anzustreben.

Im Fall, dass ein Unternehmen das Arbeitsschutzgesetz nicht einhält, muss mit einem hohen Bußgeld sowie ggf. mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr für die Verantwortlichen gerechnet werden.

Was beinhaltet das Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz besteht seit 1996 und wird in der Regel alle zwei Jahre angepasst. Es ist bewusst weit gefasst worden, damit Unternehmen die Bestimmungen auf ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können.

Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, individuell zu beurteilen, welche potenziellen Gefahren und Risiken bei den täglichen Tätigkeiten am Arbeitsplatz auftreten können. Demnach werden die zu ergreifenden Maßnahmen definiert, die für den Arbeitsschutz erforderlich sind. Die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes beinhaltet ebenfalls die Gefährdungsbeurteilung und die Prävention.

Wichtige Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes

Die grundlegende Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes umfassen folgende Themen:

  • klassische Gefährdungsarten
  • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren
  • seit 2013 die Beurteilung der psychischen Belastung
  • die Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen ist zu prüfen
  • die jährliche Unterweisung der Mitarbeiter*innen

Verordnungen im Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Rechtsgrundlage für den Bereich “Sicherheit- und Gesundheitsschutz” am Arbeitsplatz. Den Ausgangspunkt für den Erlass von Rechtsverordnungen aus dem Arbeitsschutzgesetz bilden die Paragraphen 18 und 19. Diese Rechtsverordnungen legen spezifischen Bestimmungen für die unterschiedlichen Arbeitsplätze und Tätigkeiten fest. Auf dieser Ermächtigungsgrundlage wurden unter anderem folgende Verordnungen erlassen:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • Pflichten und Rechte der Beschäftigten im Arbeitsschutzgesetz

    Genau wie Arbeitgeber*innen tragen auch die Beschäftigten die Verantwortung für eine gewissenhafte Ausführung der Sicherheitsmaßnahmen basierend auf der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens. Alle getroffenen Schutzvorkehrungen sind gewissenhaft im Sinne der eigenen Sicherheit und der der Arbeitskollegen durchzuführen. Arbeitsgeräte, insbesondere Maschinen, Werkzeuge und Transportmittel sind ordnungsgemäß zu verwenden.

    Die Arbeitnehmer*innen haben das Recht, dem Arbeitgeber*innen Fragen zu Themen und Regulierungen des Gesundheitsschutzes zu stellen und Vorschläge zur Arbeitssicherheit zu machen. Fühlen sie sich nicht ausreichend bei ihrer Arbeit geschützt, können sie sich an die zuständige Behörde für den Arbeitsschutz wenden.

    In Deutschland beinhaltet das Arbeitsschutzgesetz zudem wichtige Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes. Dies beschreibt u.a. einen gewählten betrieblichen Vorstand aus Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen, die im Interesse des gesamten Unternehmens das Arbeitsschutzgesetz implementieren.

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