Lumiform
Funktionen Lösungen Ressourcen Vorlagen Enterprise Preise
Wähle eine Sprache
Englishen
Deutschde
Françaisfr
Españoles
Português (BR)pt-BR
de
Sales kontaktierenAnmelden
Registrieren
Zurück
Englishen
Deutschde
Françaisfr
Españoles
Português (BR)pt-BR
Funktionen Lösungen Ressourcen Vorlagen Enterprise Preise
Kostenlose Demo
Anmelden
de
Buche eine persönliche DemoVideo-Demo ansehenSales kontaktieren
Erforsche
Ressourcen CenterZentrales Verzeichnis aller Lumiform-RessourcenKundengeschichtenEchte Erfolge und Erfahrungen mit Lumiform.
Lerne
VorlagensammlungenUmfangreiche Sammlungen von Best-Practice-Vorlagen.LeitfädenUmfassende Informationen zu Sicherheit, Qualität und Exzellenz.LexikonWichtige Definitionen zu Qualität, Sicherheit und Compliance.
Support
Leitfaden für EntwicklerTechnische Dokumentation für Entwickler.Hilfe-CenterAssistenz bei der Implementierung und Nutzung der Plattform.
Empfohlene Beiträge
10 kostenlose Six Sigma Vorlagen mit denen du deine Prozesseffizienz steigerst

Vorlagensammlung

10 kostenlose Six Sigma Vorlagen mit denen du deine Prozesseffizienz steigerst

Jetzt lesen
Total Quality Management einfach umsetzen und in deinem Unternehmen integrieren

Leitfaden

Total Quality Management einfach umsetzen und in deinem Unternehmen integrieren

Jetzt lesen
BestFit: So revolutioniert Lumiform das Fitnessmanagement für Qualitätssicherung

Erfolgsgeschichte

BestFit: So revolutioniert Lumiform das Fitnessmanagement für Qualitätssicherung

Jetzt lesen
Buche eine persönliche DemoVideo-Demo ansehenSales kontaktieren
Nach Branche
GastgewerbeHerstellungBauwesenEinzelhandelLogistik und TransportGebäudemanagementAlle Branchen ansehen
Nach Geschäftsbedarfen
ArbeitssicherheitQualitätOperational ExcellenceRisiko und ComplianceAlle Geschäftsbedarfe anzeigen
Nach Anwendungsfall
Verkehrsmanagement SoftwareHotel Management SoftwareHausmeister SoftwareAuditprogramm SoftwareArbeitssicherheit SoftwareHACCP SoftwareQualitätskontrolle SoftwareWartungssoftwareLagerverwaltungssoftwareHospitality Management SoftwareLagersicherheit SoftwareGabelstapler Prüfung App
Alle Anwendungsfälle ansehen
Buche eine persönliche DemoVideo-Demo ansehenSales kontaktieren
Übersicht
VorlagenbibliothekEntdecke über 12.000 kostenlose, vorgefertigte und von Experten geprüfte Vorlagen.
Anwendungsfälle
ReinigungBrandschutzRisikobewertungInstandhaltungNotfallbereitschaft
Geschäftsbedarfe
ArbeitssicherheitQualitätOperational ExcellenceRisiko und Compliance
Branchen
GastgewerbeHerstellungEinzelhandelLogistik und TransportBauwesenGebäudemanagement
Buche eine persönliche DemoVideo-Demo ansehenSales kontaktieren
Übersicht
ProduktübersichtAlle Funktionen
Möglichkeiten
Digitalisiere
Formular BaukastenMobile AppMaßnahmen
Automatisiere
Workflow AutomatisierungGenehmigungenIntegrationen
Transparenz und Verantwortlichkeit
BerichteAnalysen
Verwalte
Administration
Buche eine persönliche DemoVideo-Demo ansehenSales kontaktieren
Lexikon
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Was ist die Betriebssicherheitsverordnung?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (umgs. Betriebssicherheitsgesetz) regelt den sicheren und bestimmungsmäßigen Umgang mit Arbeitsmitteln in Unternehmen. Die Maßnahmen sollen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für Beschäftigte gewährleisten. Aber nicht nur die Anwender*innen der Arbeitsmittel sollen geschützt werden, bei überwachunsgbedürftigen Anlagen auch die Personen, die sich im Gefahrenbereich der Anlage befinden.

Die erste Fassung der BetrSichV trat im Jahr 2002 in Kraft. Sie stellte die deutsche Umsetzung der europäischen Arbeitsmittelrichtlinie ”89/655/EWG” da. Unter den Namen Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (BetrSichV) trat am 01. Juni 2005 eine Neufassung in Kraft, die im November 2016 aktualisiert wurde.

Die Betriebssicherheitsverordnung richtet sich an alle Arbeitger*innen, die Arbeitsmittel für ihre Beschäftigten bereitstellen. Der Begriff “Arbeitgeber*in” wird aber weiter gefasst. Betreiber*innen überwachungsbedürftiger Anlagen zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken, unabhängig davon, ob sie Beschäftigte haben oder nicht, werden Arbeitgeber*innen gleichgestellt.

Was sind Arbeitsmittel nach der BetrSichV?

Nach der Verordnung gelten alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen (§ 2 (1)), die für die Arbeit erforderlich sind, als Arbeitsmittel. Dazu gehören auch überwachungsbedürftige Anlagen wie:

  • Aufzugsanlagen
  • Druckanlagen (Dampfkessel und Druckbehälter)
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (z. B. Füllstellen, Lageranlagen, Tankstellen)

Überwachungsbedürftige Anlagen müssen nach technischen Vorschriften und Standards montiert, installiert und betrieben werden. In regelmäßigen Abständen muss eine zuständige Überwachungsstelle oder eine dazu befähigte Person diese Anlagen überprüfen. Auch die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der anderen oben genannten Arbeitsmittel sollte regelmäßig kontrolliert werden.

Was ändert sich bei der Betriebssicherheitsverordnung mit der Neufassung 2015?

Die Novellierung setzt europäisches Recht sowie neue Erkenntnisse im Arbeitsschutz und daraus abzuleitende Anforderungen um. Außerdem wurde sie klarer und aussagekräftiger gefasst, was die Umsetzung in die Praxis erleichtert.

Besondere Unfallschwerpunkte beim Umgang mit Arbeitsmitteln werden in der Neufassung deutlich mehr berücksichtigt. Dazu gehören Instandhaltungsarbeiten, besondere Betriebszustände, Störungen und Manipulationen. Neu sind auch spezielle Vorgaben, um die ergonomischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu reduzieren.

Insgesamt besteht die Betriebssicherheitsverordnung aus 5 Abschnitten:

Abschnitt 1 – Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2 – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Abschnitt 3 – Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Abschnitt 4 – Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit

Abschnitt 5 – Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften

Hinzu kommen 3 Anhänge:

Anhang 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2) – Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Anhang 2 (zu den §§ 15 und 16) – Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Anhang 3 (zu § 14 Absatz 4) – Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Welche Pflichten haben Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen?

Generell sind Arbeitgeber*innen nach der Betriebssicherheitsverordnung dazu verpflichtet, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen für sichere Arbeitsmittel im Betrieb umzusetzen. Arbeitnehmer*innen sind nach Unterweisung und Weisung durch den/die Arbeitgeber*in dazu verpflichtet, die Arbeitsmittel fachlich korrekt zu benutzen.

Die Begutachtung der Arbeitsmittel, durch den/die Arbeitgeber*in soll durch eine Sichtkontrolle und wenn notwendig druch eine Funktionskontrolle erfolgen. Werden Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen nicht vor der Erstverwendung auf ihr Gefahrenpotenial hin überprüft, haften die Arbeitgeber*innen bzw. Betreiber*innen dafür.

Lumiform logo
Plattform
StartseiteAnmeldenProduktAlle FunktionenPreiseEnterpriseVertrauen und SicherheitCustomer Success AngeboteLumiform App runterladen
Lösungen
BranchenGastgewerbeHerstellungBauwesenEinzelhandelTransport und LogistikGebäudemanagement
GeschäftsbedarfGesundheit und SicherheitQualitätOperational ExcellenceRisikomanagement und Compliance
App Anwendungsfälle
Lernen
VorlagensammlungenLeitfädenLexikonHilfe-CenterJournalInfografikenVideos
Ressourcen
Lumiform Vorlagennach Branchenach Kategorienach GeschäftsbedarfAlle Kategorien
KundengeschichtenEntwickler APIRessourcen CenterIntegrationen
Unternehmen
Über unsJobsRechtlichesDemo vereinbarenVertrieb kontaktieren
© 2025 LumiformAllgemeine GeschäftsbedingungenDatenschutzDatenverarbeitungSitemap
App StoreGoogle play