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Gefährdungsbeurteilung als präventive Maßnahme

Identifiziere Gefahren und priorisiere Sicherheitskontrollen über eine Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung.

Was ist eine Checkliste für die Gefährdungsbeurteilung?


Der systematische Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen beginnt im Unternehmen mit der Gefährdungsbeurteilung. Sie wird erstellt, um Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Bei der Gestaltung eines Arbeitsplatzes sollten Arbeitgeber*innen immer fragen: Liegt eine Gefährdung für die Arbeitnehmer*in vor? Wenn es so ist: In welcher Form äußerst sie sich und wie hoch ist das Risiko? Anschließend werden Maßnahmen beschlossen, die die Gefährdung der Arbeitnehmer*innen minimieren.


Neben finanziellen und moralisch-ethischen Interessen spielt die gesetzliche Verpflichtung bei der Gefährdungsbeurteilung eine wichtige Rolle. In verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften ist die Pflicht zum Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung verankert, u.a. im Arbeitsschutzgesetz, in der Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnung sowie in der DGUV Vorschrift 1. Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten in den Betrieben hat der Gesetzgeber nicht genau definiert, wie die Vorgehensweise und die Form der Dokumentation auszusehen hat. Allerdings muss eine Gefährdungsbeurteilung immer vollständig und sachlich korrekt sein.


Eine Checkliste für die Gefährdungsbeurteilung ist das richtige Instrument, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Mithilfe einer Checkliste können Gefahren in allen Arbeitsbereichen identifiziert und Sicherheitskontrollen priorisiert werden. Sie umfasst eine systematische Untersuchung des Arbeitsplatzes, um Gefahren zu erkennen, die Schwere und Wahrscheinlichkeit von Verletzungen zu bewerten und Kontrollmaßnahmen zur Risikominderung durchzuführen. Anhand einer Risikomatrix werden anschließend die Folgen, die Wahrscheinlichkeit und die Risikoeinstufung eines Gefahrenbereichs bewertet.



Dieser Artikel informiert über:


1. 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung


2. 5 Tipps für eine erfolgreiche Umsetzung


3. 3 typische Fehler bei der Durchführung


4. Eine digitale Lösung für die Gefährdungsbeurteilung



In 7 Schritten zur Gefährdungsbeurteilung


Die Gefährdungsbeurteilung muss so gestaltet sein, dass sich nachvollziehen lässt, dass die Risiken im Unternehmen erfasst und die notwendigen Maßnahmen festgelegt wurden. So erhöhen Unternehmen im Schadensfall ihre Rechtssicherheit.


Nach der Empfehlung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gelingt eine Gefährdungsbeurteilung, wenn die folgenden 7 Schritte eingehalten werden:


  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
  2. Gefährdungen ermitteln
  3. Gefährdungen beurteilen
  4. Maßnahmen festlegen
  5. Maßnahmen durchführen
  6. Wirksamkeit überprüfen
  7. Gefährdungbeurteilung fortschreiben


5 Tipps für die Gefährdungsbeurteilung


Die Gefährdungsbeurteilung verringert die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Arbeitsunfällen kommt und erhöht damit die Sicherheit aller Mitarbeiter*innen. Die folgenden 5 Tipps unterstützen Unternehmen bei der erfolgreichen Umsetzung:


  1. Im Vorfeld informieren über die vorhandene Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz.
  2. Arbeitsplatz inspizieren und mögliche Gefahren identifizieren (z.B. durch eine Betriebsbegehung oder einen Blick in das Verbandbuch.
  3. Feststellen, ob es bereits zu Unfällen gekommen ist (am Besten anhand Protokolle über Arbeitsunfallberichte.
  4. Plan entwickeln, der eine sichere Arbeitsumgebung ermöglicht und aus dem sich Korrekturmaßnahmen, wenn notwendig, ableiten lassen.
  5. Plan und Maßnahmen kontrollieren, inwiefern sie umgesetzt werden.


3 typische Fehler bei der Gefährdungsbeurteilung


Eine Gefährdungsbeurteilung hilft Unternehmen und Beschäftigten in Fragen des Arbeitsschutzes so lange sie richtig durchgeführt und umgesetzt. Die folgenden drei Fehler treten dabei häufiger auf und sollten auf jeden Fall vermieden werden:


  • Keine Einzelfälle
    Eine Gefährdungbeurteilung sollte ein anhaltender Prozess sein, durch einmalige Kontrollen und Korrekturmaßnahmen wird kein nachhaltiger Gesundheits- und Arbeitsschutz gewährleistet.
  • Fremdfirmen einbeziehen
    Beim Erteilen von Aufträgen an Fremdfirmen ist das Unternehmen auch für die Sicherheit derer Angestellten mitverantwortlich. Die Gefährdungsbeurteilung sollte dementsprechend auch dort durchgeführt werden.
  • Mehrere Zuständige
    Die Inspektion sollte nicht von einer einzelnen Fachkraft, sondern mehreren Sicherheitsbeauftragten durchgeführt werden, um eine gründliche Sicherheitsprüfung zu gewährleisten.


Digitale Dokumentation über eine mobile App


Es ist ein gutes System zur Führung von Sicherheitsunterlagen erforderlich, damit Unternehmen den Überblick über Gefahren, Risiken, Kontrollmaßnahmen und Korrekturmaßnahmen behalten. Neben dem Einhalten der behördlichen Vorschriften trägt ein zuverlässiges System für die Gefährdungsanalyse dazu bei, Trends frühzeitig zu erkennen, um Arbeitssicherheit den Gesetzen entsprechend proaktiv zu verbessern.


Eine digitale Checkliste für die Gefährdungsbeurteilung ersetzt bestehende Papierformulare und Tabellenkalkulationen sowie zusätzlich Arbeiten wie Scannen und Faxen. Die Umstellung auf digitale Arbeitsprozesse bietet Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung folgende Vorteile:


  • Der flexible Formular-Baukasten verwandelt jede individuelle Papierliste innerhalb weniger Minuten in eine digitale Checklisten.
  • Immer den Überblick behalten, über alles was vor Ort geschieht.
  • Die Effizienz interner Prozesse steigern, durch eine bessere Kommunikation innerhalb des Teams, mit Drittanbietern und dem Management. Auftretende Vorfälle werden schneller gemeldet und bis zu 4x schneller gelöst als zuvor.
  • Die sehr einfache Bedienung bietet keinen Spielraum für Fehler für Prüfer vor Ort. Die App bietet weniger Komplexität beim Dokumentieren oder Ausfüllen von Checklisten als komplizierte Papier- oder Excel-Listen.
  • Durch die einfachere Analyse aller Daten und schnellere Identifizierung von Bereichen, die deine Aufmerksamkeit benötigen, viel Zeit sparen.
  • Gefährdungsbeurteilungen werden insgesamt je nach Anwendungsfall circa 30%-50% schneller durchgeführt.
  • Berichte werden automatisch nach jeder abgeschlossenen Gefahrenanalyse erstellt, das spart die gesamte manuelle Nachbereitung.

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