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Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit nimmt eine beratende Position in Unternehmen ein und unterstützt das Team.

Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell ausgebildete Person, die unteranderem mit dem Betriebsarzt/-ärztin das Unternehmen bei den Aufgaben bezüglich des Arbeitsschutzgesetzes unterstützt und Mitarbeiter*innen am Arbeitsplatz schützt.

Nach den Regulierungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind Unternehmen dazu verpflichtet, eine externe Fachkraft für die Arbeitssicherheit regelmäßig zu bestellen. Ab einer Unternehmensgröße von mindestens 20 Mitarbeiter*innen ist Zusammenarbeit mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtend. Diese fungieren als Ansprech- und Beratungsperson und unterstützten Unternehmen in der Umsetzung von sicherheitsrelevanten Themen und Maßnahmen.

Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit in Unternehmen

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit steht neben dem leitenden Betriebsarzt/-ärztin unmittelbar unter der Betriebsleitung. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat ausschließlich eine beratende Position und übernimmt demnach keine Führungsrolle in der jeweiligen Organisation. Jedoch darf auch keine andere Person außer der Betriebsleitung der Fachkraft für Arbeitssicherheit Anweisungen zur Ausübung von Tätigkeiten erteilen.

Aufgabenbereiche einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verfolgt das Ziel, das Unternehmen in allen Bereichen der Arbeitssicherheit zu unterstützen. Die zuständigen Aufgabenbereiche sind im Arbeitsschutzgesetz festgelegt. Welchen Umfang die Aufgaben, einnehmen hängt individuell von den Gefährdungen für die Sicherheit in dem jeweiligen Betrieb ab. Folgende Aufgaben übernimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit:

  • Analyse des Arbeitssystems
  • Analyse der festgestellten Gefährdungen
  • Erarbeitung von Zielen für mehr Arbeitsschutz
  • Entwicklung von Lösungswegen
  • Implementierung von Lösungsmaßnahmen
  • Überwachung von der Umsetzung der Maßnahmen
  • Kontrolle der Wirksamkeit der Lösungen

Maßnahmen zum Arbeitsschutz

Im folgenden Abschnitt werden die Beratungstätigkeiten, Prüfungen und Durchführung der Maßnahmen zum Arbeitsschutz erklärt.

  1. Beratung zur Arbeitssicherheit
    Insbesondere berät die Fachkraft für Arbeitssicherheit das Unternehmen bei der Planung, Ausführung und Pflege von Betriebsunterlagen sowie der Beschaffung von Arbeitsmitteln, der Umsetzung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen. Des Weiteren unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Organisation bei einer angemessenen Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und die allgemeine Arbeitsumgebung. Nach dieser ersten Beratung kann eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen erstellt werden, die als Grundlage weiterer Maßnahmen dient.
  2. Prüfung von Betriebsanlagen und Arbeitsmitteln
    Die Fachkraft für die Arbeitssicherheit macht auf die regelmäßige Kontrolle von technischen Arbeitsmitteln und die Prüfung von Geräten vor Inbetriebnahme aufmerksam. In diesem Zusammenhang schult die Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Regel die Mitarbeiter*innen.
  3. Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallprävention

    Eine stetige Beobachtung der Arbeitsstätten durch Rundumbegehungen sind unbedingt notwendig, um Mängel der arbeitschutzverantwortlichen Person mitzuteilen. Weitere Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel sind daraufhin einzuleiten. Um Gefahrenquellen gut identifizieren zu können, ist es hilfreich das firmeneigene Verbandbuch zu Rate zu ziehen oder Berichte über Beinaheunfälle zu analysieren. So können aus bereits vorhandenen Daten gute und hilfreiche Rückschlüsse gezogen werden.

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