Die Fachkraft für Arbeitssicherheit nimmt eine beratende Position in Unternehmen ein und unterstützt das Team.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell ausgebildete Person, die unteranderem mit dem Betriebsarzt/-ärztin das Unternehmen bei den Aufgaben bezüglich des Arbeitsschutzgesetzes unterstützt und Mitarbeiter*innen am Arbeitsplatz schützt.
Nach den Regulierungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind Unternehmen dazu verpflichtet, eine externe Fachkraft für die Arbeitssicherheit regelmäßig zu bestellen. Ab einer Unternehmensgröße von mindestens 20 Mitarbeiter*innen ist Zusammenarbeit mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtend. Diese fungieren als Ansprech- und Beratungsperson und unterstützten Unternehmen in der Umsetzung von sicherheitsrelevanten Themen und Maßnahmen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit steht neben dem leitenden Betriebsarzt/-ärztin unmittelbar unter der Betriebsleitung. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat ausschließlich eine beratende Position und übernimmt demnach keine Führungsrolle in der jeweiligen Organisation. Jedoch darf auch keine andere Person außer der Betriebsleitung der Fachkraft für Arbeitssicherheit Anweisungen zur Ausübung von Tätigkeiten erteilen.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verfolgt das Ziel, das Unternehmen in allen Bereichen der Arbeitssicherheit zu unterstützen. Die zuständigen Aufgabenbereiche sind im Arbeitsschutzgesetz festgelegt. Welchen Umfang die Aufgaben, einnehmen hängt individuell von den Gefährdungen für die Sicherheit in dem jeweiligen Betrieb ab. Folgende Aufgaben übernimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit:
Im folgenden Abschnitt werden die Beratungstätigkeiten, Prüfungen und Durchführung der Maßnahmen zum Arbeitsschutz erklärt.
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