In vielen Bereichen ist die Beurteilung von Sachverhalten, Situationen, Objekten und Personen gängige Praxis.
Allgemein ist eine Beurteilung ein Werturteil über einen Sachverhalt, eine Situation, ein Objekt oder deren Eigenschaften oder eine Person.
Im psychologische Sinne fällt eine natürliche Person (Beurteilende/r) ein Urteil über ein Beurteilungsobjekt (Sachverhalt, Situation, Person). Dem Objekt wird ein Wert auf einer Urteilsdimension zugeordnet. Eine solche abgestufte Skala (z.B. gut - mittel - schlecht) findet man in der Praxis häufig in Form von Benotungen jeder Art (Schulnoten, Ratings, Kreditscores usw.).
Bewertungen finden in den unterschiedlichsten Kontexten statt und spielen auch am Arbeitsplatz eine Rolle. So werden klassischerweise Mitarbeiter*innen von ihren Arbeitgeber*innen bewertet (z.B. durch Feedbackgespräche und Leistungsbeurteilungen). Umgekehrt können aber auch Mitarbeiter*innen ihre Vorgesetzten bewerten oder Arbeitsplätze unterziehen sich im Idealfall auch selbstreflektierten Beurteilungen, um beispielsweise ihr Umweltbewusstsein zu bewerten oder eine Diversitätsanalyse aufzustellen.
Kurz gefasst ist eine Beurteilung, die Bewertung eines Beurteilungsobjekts. Dabei muss die beurteilende Person über die notwendige Wahnehmungs- und Fachkompetenz verfügen. In der Regel werden für eine Bewertung zusätzlich übergeordnete Beurteilungskriterien herangezogen. Diese Kriterien sind vorher festgelegte Merkmale, mit denen das Wesen des Beurteilungsobjekts im Idealfall vollständig erfasst werden soll.
Die Art einer Beurteilung richtet sich nach seinem Beurteilungsobjekt:
1. Sachverhalt: Die Beurteilung von Sacheverhalten wird primär von dazu befähigten Personen durchgeführt: Analyst*innen, Ärzten/Ärztinnen, Gutachter*innen, Journalist*innen, Jurist*innen und Richter*innen. Analyst*innen, Gutachter*innen und Journalist*innen tragen Sachverhalte und Quellen zusammen, ordnen sie und unterziehen sie einer Bewertung. Jurist*innen greifen bei der Beurteilung auf ihr juristisches Fachwissen zurück.
2. Situation: Eine typische Situation ist die Kaufentscheidung von einem/r Verbraucher*in. Er/Sie wählt nach seinem/ihrem Bedarf zwischen mehreren alternativen Kaufobjekten aus. Bedürfnis-Pyramide, Kaufpreise, Nutzen, Präferenzen und Produktqualität kommen als Beurteilungskriterien in Betracht. Diese zielen auf die beurteilbaren Leistungseigenschaften ab. Die Anwendung der Kriterien spiegelt sich im Kauf eines Produkts wieder.
3. Personen: Eine Beurteilung von Personen findet in vielen Bereichen statt: Arbeitszeugnis (alle Arbeitnehmer*innen), dienstliche Beurteilung (Beamte, Soldaten), Leistungsbeurteilung und Mitarbeiterbewertung (Arbeitnehmer*innen in der Privatwirtschaft), Schulzeugnis (Schüler*innen) und Sportnoten (Sportler*innen). Als Folgewirkung wird die auf Grundlage der Beurteilung erfolgende Beförderung oder Degradierung (Personalwesen), Sieg oder Niederlage (Sportler*innen) sowie Versetzung (Schüler*innen) verstanden. Bei Beurteilungen, wie Seminarbeurteilungen oder Bewertungen anderer Lehrveranstaltungen, wird konstruktives Feedback genutzt, um das Seminar gegebenenfalls anzupassen oder zu verbessern.
4. Objekte: Im Finanzwesen werden bei der Beleihung im Zusammenhang mit der Wertermittlung Beleihungsobjekte (z.B. Immobilien) bewertet. Beleihungskriterien für den Kreditanalysten sind Lage, Marktwert, Sachwert, Ertragswert und Beleihungsauslauf/-grenze/-wert. Die Dimension fürs Urteil ist das Objektrating.
5. Weitere Beurteilungsobjekte: Gegenstand einer Beurteilung können ebenfalls Werkstoffe, Handlungen (Film- und Theaterhandlungen), Schwachstellen oder abstrakte Konstrukte (Aufbau- und Ablauforganisation, Risiko).
Beurteilungen sind trotz Beurteilungskriterien immer subjektiv. Objektivität im wissenschaftlichen Sinne gibt es bei Beurteilungen von und durch Menschen nicht. Es geht stets um subjektive Auffassungen. Schon die Auswahl und Gewichtung der Beurteilungskriterien enthält subjektive Elemente.
Eine Beurteilung kann relative Objektivität erfüllen, indem keine persönlichen Beurteilungskriterien vom/von der Beurteiler*in einfliessen. In diesem Fall wird auch von kontrollierter Subjektivität gesprochen.
Kontollierte Subjektivität ist eine wichtige Voraussetzung, um Beurteilungsfehler zu vermeiden. Diese treten auf, wenn durch Fehlleistungen beim Beurteilen, das Beurteilungsobjekt falsch wahrgenommen wird. Gründe für die fehlerhafte oder falsche Wahrnehmung können sein:
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