Was ist ein Bildschirmarbeitsplatz?
Ein Bildschirmarbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz, der sich in einem räumlichen Bereich des Arbeitsystems befindet und mit einem oder mehreren Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet ist. (§ 2 Abs. 5 Arbeitsstättenverordnung)
Bis Dezember 2016 wurden Arbeitnehmer*innen, die ausschließlich an Bildschirmgeräten arbeiten, durch die Bildschirmarbeitsschutzverordnung (BildscharbV) besonders geschützt. Heute ist die Verordnung als Abschnitt 6 “Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen” Teil der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Ein Bildschirmarbeitsplatz ist in der Regel ausgestattet mit:
- einem Bildschirmgerät
- Zusatzgeräten, wie z.B. PC Rechner, Drucker, Scanner
- Eingabegeräte, wie z.B. Maus, Tastatur
- Sonstige Arbeitsmittel, wie z.B. Vorlagenhalter, Tisch, Stuhl, Mousepad
- und mit der unmittelbaren Arbeitsumgebung
Arbeitnehmer*innen, die eine wesentlichen Teil ihrer täfglichen Arbeitszeit an einem Bildschirmgerät verbringen, werden auch als Bildschirmarbeiter*innen oder Beschäftigtige an Bildschirmarbeitsplätzen bezeichnet.
Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz
Die Arbeit am Bildschirm ist belastend für den Körper (insbesondere für Augen, Muskulatur und Wirbelsäule), wenn der Arbeitsplatz nicht bestimmte ergonomische Anforderungen erfüllt:
- Tisch, Stuhl, Bildschirm, Tastatur und Vorlagenhalter müssen bewegbar und vom/von der Arbeitnehmer*in individuelle einstellbar sein. Bei kleineren Personen kann bei nicht höhenverstellbaren Tischen ein Fußstütze notwendig sein.
- Die Zeichedarstellung auf dem Bildschirm muss scharf, ausreichend groß und flimmerfrei sein.
- Je nach Bildschirmgröße muss der Sehabstand 50 bis 80 cm betragen.
- Es dürfen zwischen Bildschirm und Umgebung keine großen Helligkeitsunterschiede bestehen und keine Spiegelungen auf dem Bildschirm auftreten.
- Die geeignete Blickrichtung ist parallel zur Fensterfront.
- Um psychische Belastungen zu vermeiden, sollte die Software ergonomisch gestaltet sein (Benutzerfreundlichkeit, Fehlerrobustheit).
Besonderheit mobiler Bildschirmarbeitsplätze
Tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Nutzung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werden, müssen nicht die Anforderungen des Anhang 6 ArbStätV erfüllen.
Das längere Arbeiten mit mobilen Geräten belastet die Augen (Bildschirmgröße und Sehabstand), die Hände (kleine o. virtuelle Tastatur) und den Rücken (Zwangshaltung auf dem Schoß, durch ungeeignete Arbeitsplätze im Café, Hotel, Zug) wesentlich mehr als das Arbeiten an einem ergonomisch gestalteten Bildschirmarbeitsplatz.
Wenn aus betrieblichen Gründen mit dem mobilen Gerät auch an einem Büroarbeitsplatz gerarbeitet werden muss, sollte das Gerät mit einem externen Bildschirm, Maus und Tastatur verbunden werden, um eine ergonomische Sitzhaltung während der Arbeit gewährleisten zu können.
Das Gesundheitsrisiko Bildschirmarbeitsplatz
Rund 18 Millionen Deutsche haben einen Bildschirm- und Büroarbeitsplatz – Tendenz steigend. Mehr als 40 Prozent von ihnen schauen mehr als sieben Stunden auf einen Bildschirm. Das vermeintlich bequeme Sitzen, gerade in Kombination mit Bildschirmarbeit, bringt gesundheitliche Risiken für Arbeitnehmer*innen mit sich.
Viele Arbeitnehmer*innen beklagen sich über dauerhafte oder wiederkehrende Beschwerden im Rücken-, Nacken- und Schulterbereich sowie über Augenbeschwerden und Kopfschmerzen. Langfristig kann die Bildschirmarbeit zu chronischen Schäden, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Typ-II-Diabetes oder Muskel-Skelett-Beschwerden führen.