Bildschirmarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, einschließlich ihrer unmittelbaren Arbeitsumgebung, die mit Bildschirmgeräten sowie gegebenenfalls mit Zusatzgeräten ausgestattet sind.
Ein Bildschirmarbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz, der sich in einem räumlichen Bereich des Arbeitsystems befindet und mit einem oder mehreren Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet ist. (§ 2 Abs. 5 Arbeitsstättenverordnung)
Bis Dezember 2016 wurden Arbeitnehmer*innen, die ausschließlich an Bildschirmgeräten arbeiten, durch die Bildschirmarbeitsschutzverordnung (BildscharbV) besonders geschützt. Heute ist die Verordnung als Abschnitt 6 “Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen” Teil der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Ein Bildschirmarbeitsplatz ist in der Regel ausgestattet mit:
Arbeitnehmer*innen, die eine wesentlichen Teil ihrer täfglichen Arbeitszeit an einem Bildschirmgerät verbringen, werden auch als Bildschirmarbeiter*innen oder Beschäftigtige an Bildschirmarbeitsplätzen bezeichnet.
Die Arbeit am Bildschirm ist belastend für den Körper (insbesondere für Augen, Muskulatur und Wirbelsäule), wenn der Arbeitsplatz nicht bestimmte ergonomische Anforderungen erfüllt:
Tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Nutzung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werden, müssen nicht die Anforderungen des Anhang 6 ArbStätV erfüllen.
Das längere Arbeiten mit mobilen Geräten belastet die Augen (Bildschirmgröße und Sehabstand), die Hände (kleine o. virtuelle Tastatur) und den Rücken (Zwangshaltung auf dem Schoß, durch ungeeignete Arbeitsplätze im Café, Hotel, Zug) wesentlich mehr als das Arbeiten an einem ergonomisch gestalteten Bildschirmarbeitsplatz.
Wenn aus betrieblichen Gründen mit dem mobilen Gerät auch an einem Büroarbeitsplatz gerarbeitet werden muss, sollte das Gerät mit einem externen Bildschirm, Maus und Tastatur verbunden werden, um eine ergonomische Sitzhaltung während der Arbeit gewährleisten zu können.
Rund 18 Millionen Deutsche haben einen Bildschirm- und Büroarbeitsplatz - Tendenz steigend. Mehr als 40 Prozent von ihnen schauen mehr als sieben Stunden auf einen Bildschirm. Das vermeintlich bequeme Sitzen, gerade in Kombination mit Bildschirmarbeit, bringt gesundheitliche Risiken für Arbeitnehmer*innen mit sich.
Viele Arbeitnehmer*innen beklagen sich über dauerhafte oder wiederkehrende Beschwerden im Rücken-, Nacken- und Schulterbereich sowie über Augenbeschwerden und Kopfschmerzen. Langfristig kann die Bildschirmarbeit zu chronischen Schäden, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Typ-II-Diabetes oder Muskel-Skelett-Beschwerden führen.
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