Was ist ein*e Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator*in?
Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet Bauhherr*innen, eine(n) bzw. mehrere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator*innen (SiGeKo) für Baustellen zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmen auf der Baustelle arbeiten. Durch den Einsatz eines SiGeKo soll sichergestellt werden, dass die Tätigkeiten aller Unternehmen aufeinander abgestimmt werden, damit die Beschäftigten sich nicht gegenseitig gefährden.
Nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) übernimmt der SiGeKo Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Der/die Koordinator*in trägt mit seiner/ihrer Tätigkeit dazu bei, dass die Arbeiten während des Bauvorhabens, des Bauablaufs und an den baulichen Anlagen zu jeder Zeit unter den erforderlichen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit durchgeführt werden. Der/die Bauherr*in wird durch die SiGeKo-Bestellung nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).
Welche Aufgaben hat der/die SiGeKo?
In der Planungsphase gehört zu den Aufgaben alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander abzustimmen. Dafür identifiziert er/sie mögliche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf der Baustelle, um entsprechende Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu entwickeln. Dabei behält er/sie die in §4 Arbeitsschutzgesetz formulierten allgemeinen Grundsätze immer im Blick.
Er/sie ist dazu verpflichtet einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen. Dieser beinhaltet unter anderem Arbeitsschutzbestimmungen und Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten. Zudem fertigt er die sogenannten „SiGe-Unterlage“ an, die Arbeitsschutzmaßnahmen für spätere Arbeiten (z. B. Wartung und Instandhaltung) an der baulichen Anlage enthält.
Ferner ist der/die SiGeKo an der Planung der Baustelleneinrichtung beteiligt und ist Berater, wenn es darum geht, Termine wie Bausausführungszeiten zu planen.
In der Ausführungsphase des Bauvorhabens kommen weitere Aufgaben auf den/die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator*in zu. Der SiGe-Plan wird fortwährend überarbeitet und an sich verändernde Bedingungen angepasst. Außerdem hat der/die SiGeKo dafür Sorge zu tragen, dass die dort aufgestellten Regeln und Grundsätze eingehalten werden.
Weiterhin muss er/sie sich um die Koordination der Zusammenarbeit aller am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen kümmern, wenn es die Sicherheit und den Gesundheitschutz der Arbeitnehmer*innen betrifft. Erachtet er/sie in diesem Zusammenhang eine Sicherheitsbesprechung oder -begehung für sinnvoll, muss er/sie diese organisieren und durchführen. Finden auf einer Baustelle regelmäßig Arbeiten statt, ist es empfehlenswert, in regelmäßigen Abständen Begehungen und Besprechungen durchzuführen sowie Berichte anzufertigen.
Es gibt derzeit keine Vorgaben für die Einsatzzeiten SiGe-Koordinator*innen auf Baustellen. Allerdings sollten diese so regelmäßig stattfinden, dass die aus s § 3 Baustellenverordnung hervorgehenden Pflichten erfüllt werden. Baustellen unterliegen in der Regel einem ständigen Veränderungsprozess. Regelmäßige oder mindestens bedarfsbezogene Baustellenbesuche, sind für eine erfolgreiche Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination demnach erforderlich.
Jedes Baugrundstück muss nach außen hin abgesichert werden, um wechselseitige Gefährdungen auszuschließen. Auch dies ist die Aufgabe eines/r Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator*in. Weitere Informatione zu den Aufgaben und Pflichten finden sich in den Regeln zum Arbeitschutz auf Baustellen (RAB), insbesondere in der RAB 30.