close
lumiform
Lumiform Mobile Audits & Inspektionen
App herunterladen App herunterladen

Sicherheitsdatenblatt

Ein Sicherheistdatenblatt ist überall dort notwendig, wo mit Gefahrenstoffen nach der GefStoffV gearbeitet wird.

Was ist ein Sicherheitsdatenblatt?

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB), auch Safety Data Sheet (SDS) oder Material Data Sheet (MSDS) genannt, ist ein erforderliches Dokument für alle Unternehmen, die Gefahrenstoffe einkaufen, liefern oder in ihrem Betrieb verwenden. Das Datenblatt enthält sicherheitsbezogene Informationen über den Stoff bzw. das Gemisch.

Es liefert den berufsmäßigen Verwender des Gefahrenstoffes Informationen über die Eigenschaften des Produktes, die potenziellen Gefährdungen und Hinweise zum sicheren Umgang und zur Prävention sowie zum Verhalten im Gefahrenfall. Mithilfe des Sicherheitsdatenblatts sollen erforderliche Maßnahmen für den Gesundheitsschutz, die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Schutz der Umwelt getroffen werden.

Als Gefahrenstoffe gelten Substanzen, die ein chemisches Gefahrenpotenzial aufweisen. Solche Substanzen sind beispielsweise Chemikalien wie Aceton, Methanol und Salzsäure. Im Rahmen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) müssen solche Stoffe besonders gekennzeichnet und dokumentiert werden.

Wann muss ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden?

Am 1. Juni 2007 trat die REACH-Verordnung der Europäischen Union in Kraft. REACH steht für “Regitsration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals” (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Grundsätzlich gilt die EU-Verordnung für alle chemischen Stoffe, die in industriellen Prozessen und im täglichen Leben vorkommen.

Nach der REACH-Verordnung sind alle Unternehmen dazu verpflichtet, die Risiken, die mit den von ihnen in der EU hergestellten und in Verkehr gebrachten Stoffen verbunden sind, zu identifizieren und zu beherrschen. Konkret heißt das für Lieferanten von Gefahrenstoffen, dass sie bei der ersten Lieferung ein Sicherheitsdatenblatt erstellen müssen, wenn ein von ihnen bereitgestellter Stoff nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272 als gefährlich eingestuft wird.

Das Dokument muss fachlich richtig, vollständig ausgefüllt und regelmäßig aktualisiert werden. Für die ECHA (European Chemicals Agency) muss aus dem Sicherheitsdatenblatt hervorgehen, inwieweit der Stoff sicher verwendet werden kann und dem Anwender Informationen zum Risikomanagement bereitstellen. Wenn die Risiken nicht zu beherrschen sind, kann die Verwendung behördlich auf unterschiedliche Weise eingeschränkt werden. Langfristig sollte der Stoff durch einen weniger Gefährlichen ersetzt werden.

Wer darf ein Sicherheitsdatenblatt erstellen?

Die REACH-Verordnung besagt, dass ein Sicherheitsdatenblatt ausschließlich von sachkundigen Personen erstellt werden darf. Diese Sachkunde muss durch entsprechende Schulungen erlangt werden. Welche Kenntnisse notwendig sind, wird in den Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern beschrieben.

Das Sicherheitsdatenblatt muss immer in der Amtssprache des Mitgliedstaates vorliegen. Demnach hat ein Anwender in Deutschland Anspruch auf ein deutsches Sicherheitsdatenblatt, wenn Gefahrenstoffe nach Spanien geliefert werden, muss ein spanisches Sicherheitsdatenblatt erstellt werden.

Was muss in einem Sicherheitsdatenblatt stehen?

Nach Artikel 31, Absatz 6 der REACH-Verordnung muss ein Sicherheitsdatenblatt 16 Abschnitte und die dazu genannten Unterabschnitte enthalten. Die Abschnitte umfassen folgende Angaben:

Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemisches und des Unternehmens

Abschnitt 2: Mögliche Gefahren

Abschnitt 3: Zusammensetzung und Angaben zu Bestandteilen

Abschnitt 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

Abschnitt 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

Abschnitt 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung

Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung

Abschnitt 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

Abschnitt 10: Stabilität und Reaktivität

Abschnitt 11: Toxikologische Angaben

Abschnitt 12: Umweltbezogene Angaben

Abschnitt 13: Hinweis zur Entsorgung

Abschnitt 14: Angaben zum Transport

Abschnitt 15: Rechtsvorschriften

Abschnitt 16: Sonstige Angaben

Diesen Inhalt teilen:

Sie haben Fragen oder möchten einen Termin für eine persönliche Vorführung vereinbaren? Wir helfen Ihnen gerne weiter!