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Umweltmanagementbeauftragte*r

Umweltmanagementbeauftragte planen und betreuen die Maßnahmen, die für ein Umweltmanagementsystem notwendig sind.

Was ist ein/e Umeltmanagementbeauftrate*r?

Umweltmanagementbeauftragte werden nach dem Standard des Umweltmanagementsystems (Norm ISO 14000) grundsätzlich nicht gefordert. Dennoch braucht jedes Umweltmanagementsystem eine/n Verantwortliche*n für das Umweltmanagement. Jemanden, der die Arbeiten am Umweltmanagementsystem koordiniert und betreut.

Um der Verantwortlichkeit des betrieblichen Umweltmanagements nachgehen zu können, muss die Person einen entsprechenden Lehrgang besuchen. Dort werden alle relevanten Kompetenzen zur Umweltnorm und ihrer Anwendung erworben. Diese beinhalten neben den umweltrelevanten Rechtsgrundlagen, dem risikobasierten Ansatz und der Prozessorientierung, die Kontextanalyse bis hin zur stetigen Verbesserung und Optimierung von Maßnahmen.

Typische Aufgaben eines Umweltmanagementbeauftragten

Jedes Unternehmen entscheidet individuell, welche Aufgabe für das eigene Umweltmanagementsystem wichtig sind. Danach werden die Tätigkeiten für den/die Umweltmanagementbeauftragte*n bestimmt.

  1. Projektleitung des Teams
    Wenn ein Umweltmanagementsystem neu eingeführt wird, fungiert der/die Umweltbeauftragte*r als Projektleiter*in. Diese/r ermittelt die Gründe für die Einführung eines Umweltmanagementsystems. Gleichzeitig wird die ordnungsgemäße Einführung begleitet.
  2. Vorbereitung der Umweltpolitik
    Bei der Vorbereitung zur Implementierung der Umweltpolitik im Unternehmen skizziert der/die Umweltmanagementbeauftragte*r die weitere Vorgehensweise und plant die Einführung.
  3. Unterstützung bei der Einführung von den Umweltmanagementsystemen
    In diesem Schritt sollte sichergestellt werden, dass die normgerechte Einführung und Aufrechterhaltung der Umweltstandards gewährleistet ist.
  4. Untersuchung der umweltrelevanten Themen
    Das Hauptziel dieser Aufgabe ist es, die für das Umweltmanagement relevanten Themen aus dem Kontext der Organisation zu ermitteln. Hierbei unterstützt der/die Umweltmanagementbeauftragte*r die Unternehmensleitung bei ihren Entscheidungen.
  5. Durchführung der Umweltbestandsaufnahme
    Hierbei werden die bedeutenden Umweltaspekte des Unternehmens ermittelt und koordiniert. Eine solche Bestandsaufnahme führt ein/e Umweltmanagementbeauftragte*r mit den jeweiligen Mitarbeiter*innen am Arbeitsplatz durch.
  6. Überprüfung der Rechtsvorschriften
    Der/Die Umweltmanagementbeauftragte*r kümmert sich um die Ermittlung und die Einhaltung der für das Umweltmanagement relevanten Rechtsvorschriften.
  7. Planen und steuern
    Es ist wichtig, dass alle umweltrelevanten Tätigkeiten normgerecht geplant und gesteuert werden.
  8. Kommunikation & Ansprechpartner*in
    Eine gute Kommunikation, intern als auch extern, ist für die Durchführung von normgerechten Umweltmanagementsystemen essenziell. Ein/Eine Umweltmanagementbeauftragte*r sorgt für eine transparente Kommunikation und dient als Ansprechpartner für offene Fragen und Verbesserungsvorschläge.
  9. Dokumentation
    Die Pflege der detaillierten und umfangreichen Dokumentation in Form eines Handbuches gehört auch zum Verantwortungsbereich.

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