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Betriebsstilllegung - Feuerschutz

Diese Checklisten-Vorlage beruht auf den Empfehlungen des globalen Versicherungsunternehmens HDI. Dabei geht es vor allem darum, einen Betrieb während einer temporären Stilllegung vor dem Ausbruch von Feuer zu schützen.

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Betriebsstilllegung - Feuerschutz

(Seitentitel fehlt)

Allgemeine Angaben zur Stilllegung

Welche Betriebsbereiche werden stillgelegt? (Angaben über Standort, Gebäude, Gebäudeteil, Anlagen, Maschinen)?
Über welchen Zeitraum werden die o.g. Betriebsbereiche voraussichtlich stillgelegt?

Sicherung gegen Brandstiftung, Diebstahl und Vandalismus

Ist das Betriebsgelände komplett umzäunt?
Sind alle Gebäude/Betriebshallen ausreichend gegen unbefugten Zutritt, z. B. durch den Einbau risikogerechter Schlösser, Tür- und Fenstersicherungen, geschützt?
Werden beschädigte Schlösser, Türen oder Fenster regelmäßig kontrolliert und unverzüglich repariert?
Sind Einbruchmeldeanlagen vorhanden (wenn ja, kurze Beschreibung)?
Wird das Grundstück rund um die Uhr beaufsichtigt?
Wurde das Konzept zur Überwachung des Geländes durch Wach- und Kontrollpersonal mit den Ansprechpartnern bei der Versicherung hinsichtlich personeller Besetzung, Anzahl der Rundgänge, Festlegung der Kontrollwege abgestimmt?
Werden sicherheitsrelevante Räume, die Gebäudeaußenhüllen und Zaunanlagen täglich (mindestens alle 2 Tage) kontrolliert?
Ist das Betriebsgelände rund um die Uhr ausgeleuchtet, inkl. der Umzäunung,möglicher Freilager und der Gebäudehülle? (Alternativ: per Bewegungsmelder gesteuerte Ausleuchtung).
Anmerkungen

Minimierung von Zündquellen

Gilt während des Betriebsstillstandes auf dem ganzen Betriebsgelände einuneingeschränktes Rauchverbot?
Werden ortsveränderliche, elektrische Betriebsmittel (Kaffeemaschinen, Wasserkocher,Kühlschränke, mobile Heizlüfter) durch Ziehen des Steckers vom Netz getrennt?
Werden Betriebsbereiche zentral stromlos geschaltet? (Wenn ja, welche?) Hinweis: Sicherheitsrelevante Einrichtungen/Anlagen, wie z. B. Brandschutzanlagen oder Notbeleuchtungen, dürfen von der Stromlosschaltung nicht betroffen sein.
Werden die ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel/Anlagen (soweit noch im Betrieb) weiterhin gemäß DGUV Vorschrift 3 (durch die Elektrofachkraft) und gemäß VdS 2871/Klausel 3602 (durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen) überprüft?
Anmerkungen

Reinigung/Minimierung von betrieblichen Brandlasten

Werden alle Betriebsräume vor dem Betriebsstillstand gründlich gereinigt?
Werden Produktionsanlagen komplett heruntergefahren und gereinigt?
Werden unnötige Brandlasten, wie z. B. vorerst nicht mehr benötigte Verpackungsmittel bzw. brennbare Roh- und Einsatzstoffe (fest/flüssig oder gasförmig), vor dem Betriebs-stillstand aus Produktions- und Lagerbereichen entfernt/reduziert? Angabe der Reduzierung in %:
Werden Lagerbestände von brennbaren Fertig-/Halbfertigwaren weitestgehend reduziert? Angabe der Reduzierung in %:
Wird auf die Lagerung von brennbaren Materialien in Außenbereichen (als Schutz gegen Brandstiftung) verzichtet?
Werden unverzichtbare Außenlagerungen von brennbaren Materialien in einem Abstandvon 20 m zu Gebäuden und 10 m zu Grundstücksgrenzen angeordnet?
Werden Maschinen und Anlagen durch Einfetten oder Schutzhüllen gegen Korrosiongeschützt und regelmäßig überprüft?
Anmerkungen

Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf Brandschutzeinrichtungen

Wird bei der in Ausnahmefällen kurzfristig notwendigen Außerbetriebnahme von Brandmelde- oder Löschanlagen der Versicherer über die Abschaltung der Anlage informiert?
Werden brandschutztechnische Kompensationsmaßnahmen mit dem Versichererabgestimmt?
Werden Wartungen, Revisionen und Instandhaltungsarbeiten durch eigenes Betriebspersonal, Fachfirmen, den VdS oder andere Sachverständige regelkonform und regelmäßig an Brandschutzanlagen (BMA, Löschanlagen, Brandschutztore, etc.) durchgeführt?
Wird die Alarmweiterleitung der Brandmeldeanlagen an die ggf. veränderte personelle Situationen angepasst?
Wird in Bereichen mit Löschanlagen-Nassgruppen sichergestellt, dass die Gebäudetemperatur nicht unter + 5 °C absinkt oder dass durch sonstige Maßnahmen ausreichend Schutz gegen Einfrieren besteht, z. B. durch redundant ausgeführte Begleitheizungen?
Werden alle Brandschutztore und -türen zum Betriebsstillstand geschlossen?
Anmerkungen

Sicherheitsvorkehrungen an Gebäuden und technischen Anlagen

Werden Fahrzeuge so auf dem Betriebsgelände abgestellt, dass diese keine Brandgefahrfür die Gebäude darstellen, d. h. in gesprinklerten Bereichen oder außerhalb in mind.10 Meter Abstand zu Gebäuden? Hinweis: Die Garagenverordnung muss berücksichtigt werden.
Werden alle wasserführenden Anlagen und Rohre (Frisch-, Heizungs-, Prozess- undLöschwasser) vor Frost geschützt, wenn keine gesicherte und überwachte Beheizung der Gebäude gewährleistet werden kann?
Werden Gasverbraucher, die während des Betriebsstillstandes nicht im Betrieb sind, an Hauptabsperrhähnen von der Gasversorgung getrennt?
Anmerkungen

Sonstige organisatorische Maßnahmen

Werden besondere Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Heiß- undSchweißarbeiten vorgenommen?
Werden vor Beginn der Arbeiten Erlaubnisscheine für feuergefährliche Arbeiten ausgestellt?
Werden Alarmpläne z. B. hinsichtlich neuer Telefonnummern oder sonstiger veränderter Randbedingungen regelmäßig angepasst?
Werden ausgesuchte Mitarbeiter 48 Stunden im Voraus über das Unwetterinformati-onssystem des Deutschen Wetterdienstes (www.dwd.de), www.unwetterzentrale.de oder www.katwarn.de informiert, um z. B. bei Stürmen und/oder Starkregenereignissen Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten?
Wird das Sicherheits- und Kontrollpersonal auf die bestehenden Gefahren/Brandgefahrensowie die ordnungsgemäße Bedienung von Alarmierungssystemen und Brandschutz-anlagen geschult?
Wurde die Betriebsstilllegung dem Versicherer gemeldet?
Anmerkungen

Abschluss

Allgemeine Anmekrung zur Stilllegung
Unterschrift des Prüfers
Ort, Datum
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