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Halal Internes Audit Checkliste Vorlage

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Halal Internes Audit Checkliste Vorlage

Rohstoffe/Zutaten

Die Bezugsquellen der Rohstoffe/Zutaten sind halal und sicher
Rohstoffe/Zutaten, die von Tieren stammen, müssen ein gültiges Halal-Zertifikat haben.
Die importierten tierischen Rohstoffe müssen aus Betrieben stammen, die von JAKIM und dem Department of Veterinary Services (DVS) zugelassen sind.
Rohstoffe ohne Halal-Zertifikat müssen von einer vollständigen Beschreibung begleitet sein (mit Angabe der Materialzusammensetzung, des Flussdiagramms und der Rohstoffquellen).
Rohstoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Produkte/Menüs müssen im Antragsformular detailliert aufgeführt werden.
Nicht-halale Rohstoffe/Zutaten dürfen nicht auf dem Betriebsgelände gelagert werden.

Verarbeitung

Die beantragten Produkte müssen gleichbleibend produziert werden und es muss ein aktuelles Produktionsprotokoll geführt werden.
Vorbereitung, Handhabung, Verarbeitung, Verpackung, Lagerung oder Transfer der Produkte müssen den Anforderungen der Scharia entsprechen und sauber sein sowie den guten Herstellungspraktiken (GMP)/ guten Hygienepraktiken (GHP) entsprechen.
Keine Vermischung von Rohstoffen/Produkten mit nicht-halalen Materialien/Quellen oder solchen mit unsicherem Halal-Status
Der Transport darf nur für Halal-Produkte verwendet werden.
Die Verwendung von Geräten/Bürsten aus Tierhaar ist nicht erlaubt.

Verpackung und Kennzeichnung

Das Etikett auf der Verpackung muss Informationen gemäß den Vorschriften, dem Gesetz und den entsprechenden Standards enthalten, wie z. B:
Name des Produkts
Malaysia Halal-Logo mit der Nummer des Malaysia Standards (MS) und der Fie-Referenznummer (die letzten 10 Ziffern)
Der Nettoinhalt muss in metrischen Maßen (SI-Einheit) angegeben werden.
Name und Adresse des Herstellers, Importeurs und/oder Händlers sowie dessen Marke
Liste der Zutaten
Kodierungsnummer, die das Datum und/oder die Nummer der Produktionscharge und das Verfallsdatum angibt
Herkunftsland
Die Kennzeichnung und Werbung darf nicht gegen die Grundsätze der Scharia verstoßen und keine Unanständigkeiten hervorheben, die der Scharia widersprechen.
Das Malaysia Halal Logo darf nicht auf Werbeprodukten in Verbindung mit nicht-islamischen religiösen Festen oder zusammen mit nicht-islamischen religiösen Emblemen verwendet werden.
Der Name des Produkts darf nicht das Wort "Halal" und Namen mit Elementen von Religion und Gott enthalten.
Das Verpackungsmaterial darf nicht aus Materialien hergestellt werden, die als Najs eingestuft sind

Fabrikgelände (Lebensmittelproduktion)

Das Fabrikgelände muss eingezäunt sein oder über einen Kontrollmechanismus verfügen, der verhindert, dass Haustiere oder wilde Tiere in das Fabrikgelände eindringen oder sich dort aufhalten.
Die verwendete Ausrüstung muss frei von Najs und gefährlichen Materialien sein und darf keine Nebenwirkungen auf die hergestellten Produkte haben.
Die Anordnung der Ausrüstung und der Waren in der Fabrik muss ordentlich, aufgeräumt und sicher sein, während der Arbeitsabläufe bei der Herstellung des Produkts.
Die Arbeiter/innen dürfen nicht auf dem Fabrikgelände wohnen. Wenn es notwendig ist, werden Wohnräume für die Arbeiter/innen zur Verfügung gestellt:
in einem separaten Gebäude
wenn sie sich im selben Gebäude befinden, muss es einen separaten Eingang zum Verarbeitungsbereich geben
kein direkter Durchgang vom Wohnbereich der Arbeiter zum Verarbeitungsbereich
es gibt einen Mechanismus zur Kontrolle des Zu- und Abgangs der Beschäftigten
Nicht-halale Lebensmittel/Getränke dürfen nicht auf das Fabrikgelände gebracht werden.
Die Fabrik muss über ein wirksames Kontrollsystem verfügen, das die Verunreinigung von Tieraufzuchtanlagen, Kläranlagen und Räumlichkeiten, in denen nicht-halalhaltige Materialien verarbeitet werden, verhindert.
Spirituosen und Materialien, die aus Spirituosen gewonnen werden, sind auf dem Fabrikgelände streng verboten.

Beschäftigte

Die Beschäftigten müssen sich an den Verhaltenskodex und die gute Hygienepraxis (GHP) halten, die in den Lebensmittelhygieneverordnungen von 2009 und anderen damit verbundenen Vorschriften festgelegt sind.
Die Beschäftigten müssen angemessene und geeignete Kleidung tragen.

Sanitärsystem

Umgebung

Die Arbeitsumgebung muss sauber sein und ihre Reinigung muss ordnungsgemäß geregelt und frei von Verschmutzung sein.

Ausrüstung

Die verwendete Ausrüstung muss sauber und hygienisch sein;
Geräte, Maschinen und Verarbeitungshilfsmittel, die verwendet wurden oder mit Najs mughallazah in Berührung gekommen sind, müssen religiös gereinigt werden (sertu)
Geräte/Bürsten aus Tierhaar sind nicht erlaubt.

Schädlingsbekämpfung

Die Antragsteller müssen Aufzeichnungen über regelmäßige Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen vorlegen, die vom Unternehmen selbst durchgeführt oder extern beauftragt werden.

Reinigungszeitplan

Der Reinigungsplan muss erstellt und ordnungsgemäß überwacht werden.

Halal-Aufzeichnung

Der Antragsteller muss eine ordnungsgemäße Akte anlegen, in der die entsprechenden Unterlagen aufbewahrt werden, auf die bei der Kontrolle Bezug genommen werden kann.

Grundlegende Annehmlichkeiten und Wohlfahrt für die Arbeitnehmer

Die Unternehmensleitung stellt grundlegende Annehmlichkeiten zur Verfügung und sorgt für das Wohlergehen der Beschäftigten, einschließlich
Geeigneter Gebetsraum für muslimische Arbeitnehmer
Erlaubnis zur Verrichtung der täglichen Fardhu- und Freitagsgebete
Speisekammer

Beaufsichtigung und Überwachung

Die Betriebsleitung stellt sicher, dass die Aufsicht und Überwachung des Halal-Garantiesystems unter Bezugnahme auf die HAS 2011 genau dokumentiert wird.

Hilfsmittel und Elemente des Gottesdienstes

Werkzeuge und gottesdienstliche Gegenstände sind im Verarbeitungsbereich nicht erlaubt, angefangen bei der Annahme der Rohstoffe bis hin zu den fertigen Produkten, dem Lagerbereich und der Ausgabe.

Ausbildung

Die Betriebsleitung stellt sicher, dass alle Beschäftigten an einer Halal-Schulung teilnehmen.

Gegengezeichnet

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Diese Vorlage basiert auf der Halal-Zertifizierung in Malaysia.

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