Was ist ein/e Ersthelfer*in
Ein/e Ersthelfer*in hat die Aufgabe und Verantwortung, bei Unfällen am Arbeitsplatz Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen. Betriebe sind gesetzlich dazu verpflichtet, für die festgelegte Anzahl an Ersthelfer*innen im Unternehmen zu sorgen. Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes sind diese für die Sicherheit am Arbeitsplatz mit zuständig. Ihre Anzahl ist dabei abhängig der Unternehmensgröße und dem potenziellen Unfallrisiko.
Erste Hilfe vs. Ersthelfer*in?
Erste Hilfe kann und muss jede*r grundsätzlich leisten können. Ereignet sich auf der Arbeit oder auf der Straße ein Unfall, ist jede Person dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten und den Rettungsdienst zu alarmieren. Ersthelfer*innen im Betrieb sind bei kleinen oder größeren Unfällen auf der Arbeit für die Erste Hilfe Maßnahmen zuständig. Betriebliche Ersthelfer*innen müssen ein speziellen Erste Hilfe Kurs besuchen, der in regelmäßigen Abständen aufgefrischt wird.
Ersthelfer*innen im Betrieb: Aufgaben und Pflichten
Trotz zahlreicher gesetzlicher Vorschriften und regelmäßigen Kontrollen, um Risiken möglichst klein zu halten, sind Unfälle nicht komplett vermeidbar. Ist ein/e Mitarbeiter*in verunglückt, übernehmen die Ersthelfer*innen die medizinische Erstversorgung. Diese umfasst die üblichen Erste Hilfe Maßnahmen, bis der Rettungswagen eintrifft.
Zu den Aufgaben der Ersthelfer*innen gehören:
- Eigensicherung
- Absicherung des Unfallortes
- Notruf tätigen
- lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten
- weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen
Verpflichtende Fortbildung für Ersthelfer*innen
Ersthelfer*innen sind zu einer stetigen Weiterbildung verpflichtet. Der Erste-Hilfe-Kurs verliert nach zwei Jahren seine Gültigkeit. Deshalb in regelmäßigen Abständen an einer Fortbildung teilgenommen werden. Sind die zwei Jahre überzogen worden, verliert die jeweilige Person den Status als Ersthelfer*in und muss die gesamte Ausbildung wiederholen und erfolgreich bestehen.
Die Verantwortung der rechtzeitigen Teilnahme liegt bei dem jeweiligen Unternehmen selbst. Zugleich trägt das Unternehmen auch die Aus- und Fortbildungskosten. Die Fortbildung für Ersthelfer*innen umfasst dieselben Themen wie die Ausbildung. Das Wissen wird aufgefrischt und ggf. werden neue Erkenntnisse zur Ersten Hilfe mit in das Programm aufgenommen.
Besteht im Unternehmen ein erhöhtes Risiko für Arbeitsunfälle, sind zusätzliche Fortbildungen sinnvoll. In diesem Fall sind jährliche Weiterbildungen zu empfehlen.
Wer bietet Fortbildungskurse für Ersthelfer*innen an?
Die Fortbildung findet in der Regel an dem Standort der jeweiligen Kursanbieter statt. Hilfsorganisationen, die für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ausbilden, sind folgende:
- Deutsches Rotes Kreuz
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
- Arbeiter-Samariter-Bund
- Johanniter-Unfall-Hilfe
Die gesetzliche Unfallversicherung kommt für die Kosten und Lehrgangskosten der Ersthelfer*innen auf. Das Unternehmen übernimmt lediglich Reisekosten und entschädigt die Ersthelfer*innen für den zeitlichen Aufwand.