Was ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)?
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die zentrale rechtliche Verordnung des deutschen Abfallrechts. Die Kreislaufwirtschaft soll die natürliche Ressourcen schonen sowie die umweltverträgliche Bewirtschaftung fördern. Das Ziel dieser Regulierung ist es, Abfälle zu reduzieren, insbesondere die zu deponierenden Abfälle.
Abfälle bezüglich dieser Regulierung sind alle Stoffe oder Gegenstände, die entsorgt werden. An erster Stelle steht dabei die Vermeidung oder Minimierung von Verpackungen. Grundsätzlich sollen nicht vermeidbare Abfälle stofflich oder energetisch verwertet werden, mit der Ausnahme, dass eine umweltverträgliche Lösung zur Beseitigung gegeben ist.
Inhalte des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Grundsätzlich fördert das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) die nachhaltige Verbesserung des Umweltschutzes und unterstützt die Stärkung der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft. Ein stabiles und zuverlässiges Abfallmanagement ist ausschlaggebend für eine gewissenhaft und angemessene Einhaltung der Kreislaufwirtschaftsregulierungen.
Folgend Punkte sind in dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) definiert:
- Allgemeine Vorschriften,
- Grundsätze und Pflichten der Erzeuger*innen und Besitzer*innen von Abfällen,
- Produktverantwortung,
- Planungsverantwortung,
- Absatzförderung und Abfallberatung,
- Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung,
- Entsorgungsfachbetriebe
- Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragte*r für Abfall und Erleichterung auditierte Unternehmensstandorte,
- Schlussbestimmungen
Die drei Stufen der Kreislaufwirtschaft
Im Folgenden werden die grundsätzlichen Hierarchien zur Abfallvermeidung dargestellt. Vorranging soll stets die beste Option hinsichtlich des Umweltschutzes umgesetzt werden. Dabei sind neben den ökologischen Auswirkungen ebenso technische, wirtschaftliche und soziale Aspekte mit einzubeziehen.
1. Abfallvermeidung
In jedem Unternehmen sollte die Produktverantwortung ein fester Bestandteil der Abfallwirtschaft sein. An erste Stelle steht die generelle Reduzierung von Verpackungen und Abfällen. Dies bezieht sich grundsätzlich auf die Auswahl und Verwendung von Materialien und der notwendigen Trennungseigenschaft von Verpackungsbeständen an Produkten. Es sollte unbedingt ein Konzept zur Vorgehensweise erstellt werden. Lieferwege sollten hinterfragt werden sowie die mögliche Vermeidung von Abfällen in der Prozesskette und dem Dienstleistungsprozess etabliert werden.
2. Wiederverwertung und Recycling
Viele Verpackungen sind heutzutage entweder wiederverwendbar oder recycelbar. Das Recycling wird durch weitreichende Abfalltrennung ermöglicht. Ziel ist es, den Recylingvorgang der wiederverwendbaren Materialien effizienter zu gestalten. Hierbei ist es notwendig, dass entsprechende Maßnahmen von den Umweltmanagementbeauftragten sowie den Abfallbeauftragten formuliert werden.
3. Sonstige Verwertung und Beseitigung von Abfällen
Die thermische Verwertung von Abfällen ist eine Möglichkeit, die erzeugten Abfälle als Brennmaterial umzuwandeln. Jedoch ist diese die umweltunverträglichste Lösung, welche als letzte Möglichkeit verwendet werden sollte. Hierbei fällt ein zusätzlicher Aufwand an Energie- und Ressourceneinsatz an.