Das Abfallmanagement umfasst alle Aufgaben und Tätigkeiten, die der Beseitigung, Verwertung, Vermeidung und Verringerung von Abfällen dienen.
Das Abfallmanagement wird auch als Abfallwirtschaft bezeichnet. Es umfasst die Gesamtheit aller Tätigkeiten und Aufgaben, die mit der Prävention, Überwachung, Behandlung, Handhabung, Wiederverwendung und Resteverwertung von festen Abfällen zusammenhängen.
Die Abfallwirtschaft ist gleichzeitig ein anerkannter Wirtschaftszweig. Als Teilbereich der Materialwirtschaft ist sie zuständig für die wirtschaftliche und gefahrlose Entsorgung von Rückständen aus der Produktion, Abfallenergie und nicht mehr nutzbaren bzw. abgängigen Vermögensgütern (Abfall).
In rohstoffnahen Wirtschaftsbereichen hat das Abfallmanagement zudem eine kostenwirtschaftliche Bedeutung. Diese beziehen sich auf die Entsorgungs- und Rohstoffrückgewinnungskosten sowie den Kosten für die Entsorgung bzw. Weiterverwertung von Kuppelprodukten.
Das Abfallmanagement gehört zudem zu den angewandten Naturwissenschaften. Das Fachgebiet wird traditionell durch seine enge Anbindung an die Stadtplanung, Abwasserentsorgung und -reinigung dem Bauingenieurwesen zugerechnet. Ende des 19. Jahrhunderts wurde erkannt, dass vor allem in Großstädten eine systematische Entsorgung von Haushalts- und Industrieabfällen notwendig ist.
Das Abfallmanagement an sich umfasst die Planung, Ausführung und Kontrolle der Tätigkeiten und Aufgaben, die mit ihm im Zusammenhang stehen. Dabei kann es sich um Abfälle aus Haushalten, öffentlichen Bereichen (Parkanlagen, Straßen usw.), der Industrie, dem Gewerbe und dem Dienstleistungssektor handeln.
Die Organisation des Abfallmanagements kann öffentlich, privat oder in gemischter Form erfolgen. Auf wirtschaftlicher, wissenschaftlicher sowie öffentlicher Ebene wird sich mit den folgenden Bereichen auseinandergesetzt:
Neben den rechtlichen Grundlagen für die Abfallentsorgung müssen Unternehmen beim Abfallmanagement vor allem Vorschriften beachten, die die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer*innen bei der Sortierung, dem Transport und der Entsorung betreffen. Diese Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer*innen setzen sich aus verschiedenen Quellen zusammen:
Je nach Ausrichtung des Unternehmens müssen noch weitere Regelwerke beachtet werden.
Damit beim Abfallmanagement alles reibungslos abläuft, ist es wichtig, im Unternehmen eine*n Verantwortliche*n zu benennen, der alle Vorgänge überwacht und kontrolliert. Unternehmen, von denen einen Gefährdung für die Umwelt ausgeht, sind vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, eine*n spezielle*n Betriebsbeauftragte*n für Abfall (Abfallbeauftragte*r) festzulegen. Geregelt ist dies im Kreislaufwirtschafstgesetz (KrWG).
Die Aufgaben einer solchen beauftragten Person umfassen unter anderem:
Abfallbeauftragte sind im Abfallmanagement unerlässlich, um einem Unternehmen bei sämtlichen entsorgungsrelevanten Angelegenheiten zur Seite zu stehen, die Maßnahmen zu koordinieren sowie zu überwachen und zu kontrollieren. Seine Tätigkeit gewährleistet zudem die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer*innem beim Umgang mit Abfällen.
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