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Lieferanten Audit Vorlage

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Prüfung
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Qualitätssysteme
Gibt es ein Qualitätssicherungssystem?
Wird das Qualitätssicherungssystem auf allen geeigneten Ebenen angemessen kommuniziert?
a) Wird das Qualitätssicherungssystem routinemäßig bewertet? Die Häufigkeit der Inhaltsstoffe und der direkten Verpackung (jährlich) kann durch die Verwendung von Risikofaktoren erhöht werden: Volumen, Region, einzige Quelle, gesetzliche Bestimmungen, mikrobielles Risiko, Auditergebnisse von Dritten unter den Anforderungen, CA-Follow-up, andere von Auditor vermerkt. b) Überwachung der Kriterien für die Selbstinspektion i) Sanitäre Einrichtungen ii) Programme für die Qualität der Einrichtung iii) GMP- und Personalpraktiken iv) HACCP und Kontrollpunkt-Management v) Infrastruktur und Wartung der Anlage
Die Dokumentation des Qualitätssicherungssystems soll anschließend über eine iCIX-Checkliste an uns geliefert werden. Es soll auch jederzeit aktualisiert und an uns geschickt werden, wenn ein Qualitätsprogramm, das Änderungen der Dokumentation erfordert, oder jährlich ab dem Einreichungsdatum, je nachdem, was zuerst eintritt.
Ausbildung
Ein Lieferant/Anbieter muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter über die aktuelle Qualität, Lebensmittelsicherheit und gute Herstellungspraktiken, die für ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten gelten, informiert sind.
Ein Lieferant muss ein dokumentiertes neues Mitarbeiterschulungsprogramm für Qualität und Lebensmittelsicherheit ( HACCP, Allergene, GMP's, Sanitations- und Qualitätsverfahren) aufrechterhalten.
Ein Lieferant soll ein dokumentiertes jährliches Mitarbeiterschulungsprogramm für Qualität und Lebensmittelsicherheit ( HACCP, Allergene, GMP's, Sanitations- und Qualitätsverfahren) durchführen.
Vorbeugende Instandhaltung
Ein Lieferant muss ein dokumentiertes Programm zur vorbeugenden Wartung unterhalten. Dieses Programm soll die Schlüsselausrüstung im Herstellungsprozess identifizieren und über dokumentierte Verfahren verfügen, die die Kalibrierhäufigkeit, Toleranzen und Korrekturmaßnahmen im Einzelnen beschreiben.
Rückverfolgbarkeit/Rückruf/Krisenmanagement
Ein Lieferant muss über ein Rückverfolgungsprogramm verfügen, das die Geschichte des Produkts vom Eingang der Rohstoffe bis zu bestimmten fertigen Partien, die an uns geliefert wurden, zurückverfolgt.
Ein Programm zur Rückverfolgbarkeit von Lieferanten muss ein Programm zur Rückverfolgbarkeit von Lieferanten beinhalten und Rechenschaft darüber ablegen: i) Rohstoffe ii) Fertiges Produkt iii) Nacharbeit iv) Produkt in der Warteschleife v) Produkt im Transit/Lagerung
Ein Lieferant muss die Wirksamkeit des Rückverfolgbarkeitsprogramms für Rohstoffe mindestens vierteljährlich anhand einer "Scheinverfolgung" überprüfen.
Ein Lieferant muss die Wirksamkeit des Rückverfolgungsprogramms für Fertigwaren mindestens einmal jährlich anhand einer "Scheinverfolgung" überprüfen.
Die Genauigkeit des Programms soll 100% +/-1% betragen. Diese "Scheinspur" sollte Pflanzenstandards für den gegenwärtigen Ertrag und die Effizienz berücksichtigen.
Die erforderliche Dauer des Rückrufs darf maximal 4 Stunden betragen, damit die Rückverfolgung abgeschlossen werden kann.
Ein Lieferant muss über ein einzigartiges, in der Dokumentation rückverfolgbares Nummernsystem verfügen, das ein bestimmtes Produktionslos und dessen Produktionsgeschichte identifiziert.
Ein Lieferant muss uns eine Erklärung / Interpretation der tatsächlichen Kodierungslegende für jedes Produkt (und von jedem Werk, wenn die Kodierung von Werk zu Werk unterschiedlich ist) vorlegen. Wenn sich die Codierung auf der Außenverpackung/Kiste von der Codierung auf der Einzelverpackung unterscheidet, müssen beide uns zur Verfügung gestellt werden.
Ein Lieferant muss über einen dokumentierten Rückrufplan verfügen.
Ein Lieferant muss über einen dokumentierten Krisenmanagementplan verfügen.
Funktionierendes HACCP*
1) Ein Lieferant MUSS über HACCP-Pläne für alle für uns hergestellten Produkte verfügen oder alternativ dazu in der Lage sein, das Fehlen von Risiken oder Gefahren nachzuweisen.
2) Ein Lieferant MUSS über einen HACCP-Plan verfügen, der mit dem Codex, dem National Advisory Committee on Microbiological Criteria (NACMCF), den Richtlinien der FDA und/oder der CFIA übereinstimmt. a) HACCP-Pläne sind spezifisch für jede Produktionslinie, jeden Prozess und/oder jeden Produkttyp. Jeder Plan MUSS sich mit mikrobiologischen, chemischen und physikalischen Gefahren befassen, die mit jeder Produktionslinie, jedem Prozess und/oder jedem Produkttyp verbunden sind. b) Der Inhalt des HACCP-Plans MUSS Folgendes umfassen: i) Eine dokumentierte Gefahrenanalyse. ii) Bestimmung der kritischen Kontrollpunkte (CCP's). iii) Festlegung kritischer Grenzen für die Lebensmittelsicherheit. iv) Einrichtung von Überwachungsverfahren für jede CCP. v) Festlegung von Korrekturmaßnahmen, die beim Auftreten einer kritischen Grenzabweichung zu ergreifen sind. vi) Einrichtung eines Systems zur Führung von Aufzeichnungen. vii) Einrichtung von Verifizierungs-/Validierungsverfahren. c) HACCP-Pläne MÜSSEN auch die folgende Dokumentation enthalten. i) Prozess-Flussdiagramme für jede Produktionslinie, jeden Prozess und/oder Produkttyp. ii) einen HACCP-Stammplan für die Einrichtung, der die oben aufgeführten Punkte b(ii) bis b(vii)7 zeigt. iii) Ein HACCP-Abweichungs- und Korrekturmaßnahmen-Protokoll. iv) CCP-Einträge. v) Revisionsprotokoll.
3) Ein Lieferant MUSS eine jährliche Schulung über die erforderlichen Programme zur Unterstützung des HACCP-Plans durchführen.
4) Ein Lieferant MUSS es nicht zulassen, dass das Produkt seine Kontrolle verlässt, bis die HACCP-Dokumente überprüft wurden, der anzuwendende Prozess in Übereinstimmung mit dem HACCP-Plan überwacht wurde und die Verifizierung, dass kritische Grenzabweichungen in Übereinstimmung mit dem HACCP-Plan behandelt wurden, abgeschlossen ist.
5) Ein Lieferant MUSS seinen HACCP-Plan jährlich von einer qualifizierten Stelle (z.B. AIB, Silliker.) überprüfen lassen, NSF-Cook & Thurber, GMA/FPA Safe) oder als Teil einer anerkannten GFSI-Zertifizierung (z.B. SQF)
Kontrolle von Fremdmaterial
1) Ein Lieferant MUSS über Programme zur Verhinderung der chemischen und physikalischen Kontamination von Materialien verfügen, die möglicherweise nicht von einem allgemeinen HACCP-Plan abgedeckt sind.
2) Programm zur Kontrolle von Chemikalien a) Es muss eine Gefahrenanalyse durchgeführt werden, um die mit nicht-industriellen Chemikalien verbundenen Risiken zu behandeln, einschließlich i) Natürlich vorkommende Chemikalien (Giftstoffe, Alkaloide usw.) ii) Landwirtschaft (Insektizide, Fungizide, Herbizide usw.) iii) Hinzugefügte Chemikalien (Nitrite, Sulfite, Farbadditive usw.) iv) Indirekte Chemikalien (Reinigung, Industrieschmierstoffe, Dämpfe usw.) b) Ein Lieferant MUSS ein chemisches Zulassungs- und Kontrollprogramm einrichten, das auch Chemikalien zur Schädlingsbekämpfung, Hygiene und Instandhaltung umfasst. c) Ein Lieferant MUSS sicherstellen, dass alle Chemikalien für die Verwendung in Lebensmittelbetrieben zugelassen sind und gemäß den von der USDA, FDA oder CFIA (je nach Anwendbarkeit) angegebenen Klassifizierungen für Lebensmittelkontakt, zufälligen Lebensmittelkontakt oder Nicht-Lebensmittelkontakt klassifiziert und verwendet werden. d) Sicherheitsdatenblätter MÜSSEN für alle Nicht-Lebensmittel-Chemikalien verfügbar sein.
3) Programm zur Kontrolle der physischen Kontamination. a) Ein Lieferant MUSS ordnungsgemäße Arbeitsverfahren, die Häufigkeit der Konformitätsprüfungen, die Inspektion und die Wartung aller Fremdmaterial-Kontrollgeräte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Metalldetektoren, Filter, Siebe, Siebe, Röntgengeräte und Magnete) aufrechterhalten. b) Ein Lieferant MUSS sicherstellen, dass alle Materialien, die in seine Einrichtung gelangen und diese verlassen, frei von Fremdmaterial, Befall und Kontamination sind. c) Ein Lieferant MUSS vor dem Verpacken trockene Zutaten sichten, um Fremdmaterial oder Insekten zu identifizieren und zu eliminieren. Die für die Siebung verwendete Ausrüstung MUSS nach Industriestandards überwacht werden, um die Wirksamkeit zu gewährleisten. d) Ein Lieferant MUSS flüssige Zutaten abseihen, um Fremdmaterial zu identifizieren und eine Kontamination von Flüssigkeiten zu verhindern. Die für die Beanspruchung verwendeten Geräte MÜSSEN nach Industriestandards überwacht werden, um die Wirksamkeit zu gewährleisten. e) Ein Lieferant MUSS sicherstellen, dass die Qualität von Wasser, Eis, Dampf und Gasen, die mit Lebensmitteln oder Lebensmittelkontaktflächen in Berührung kommen, für die Verwendung in Lebensmitteln geeignet ist. f) Die Instandhaltung MUSS Verfahren entwickeln, um das Risiko der Kontamination durch Fremdmaterial zu verringern. g) Es MUSS ein vorbeugendes Wartungsprogramm vorhanden sein, um Verletzungen zu verhindern, vor dem Ausfall von Geräten zu schützen und eine mögliche Kontamination mit Fremdmaterial zu verhindern. h) Ein Lieferant MUSS wirksame Verfahren zur Verhinderung der Kontamination von Glas und Hartplastik aufrechterhalten. i) Es MUSS ein dokumentiertes Verfahren zur Meldung, Untersuchung und Korrektur aller Fremdmaterialkontaminationen vorhanden sein.
Allergenkontrolle*
1) Ein Lieferant MUSS über ein dokumentiertes Programm verfügen, um das Vorhandensein von nicht deklarierten Allergenen in den an uns gelieferten Produkten zu verhindern. Ein Lieferant MUSS für jedes an uns gelieferte Produkt die Allergen-Checkliste SmartForm ausfüllen, um alle Allergene anzugeben, die in seinem Produkt, seinem Betrieb und/oder seiner Anlage vorhanden sind. Ein Lieferant MUSS uns umgehend schriftlich über jede Änderung im Betrieb des Lieferanten informieren, die eine Änderung der ausgefüllten Allergen-Checkliste des Lieferanten, die uns zur Verfügung gestellt wurde, erfordern würde. a) Die vollständige Allergen-Checkliste MUSS die folgenden bedenklichen Inhaltsstoffe behandeln: i) Milch und Milcherzeugnisse ii) Soja und Sojaprodukte iii) Ei und Eiprodukte iv) Weizen und Weizenprodukte v) Fisch oder Meeresfrüchte vi) Schalentiere vii) Erdnuss und Erdnussprodukte viii) Baumnuss und Baumnussprodukte. ix) Saatgut (einschließlich Mohn, Sesam, Baumwollsaat und Sonnenblume) x) Lebensmittelempfindliche Gegenstände und andere Substanzen von Interesse.
2) Ein Lieferant MUSS über dokumentierte Programme zur Allergenkontrolle verfügen, um eine Kreuzkontamination von Produkten zu verhindern. Diese Programme MÜSSEN enthalten: a) Dokumentierte Schulung für alle Mitarbeiter in Bezug auf das Bewusstsein für Allergene und Verfahren. b) Strenge Kontrollen der Nacharbeit. c) Planung der Ablaufplanung d) Umstellungs- und Reinigungspraktiken. e) Allergentrennung und spezielle Werkzeuge und Utensilien. f) Überprüfung und Validierung der Sanitäranlagen.
3) Ein Lieferant MUSS über ein Verfahren verfügen, um die Richtigkeit der Produktkennzeichnung zu überprüfen.
GMP (Gute Herstellungspraktiken)*
1) Ein Lieferant MUSS über ein dokumentiertes GMP-Programm verfügen.
2) Dieses Programm MUSS auf den im 21 CFR Teil 110 und im Codex festgelegten Anforderungen basieren. Empfehlungen der Alimentarius-Kommission zu allgemeinen Grundsätzen der Lebensmittelhygiene. a) Jeder, der die Einrichtung des Lieferanten betritt, MUSS die GMP-Anforderungen beachten. b) Alle Mitarbeiter der Nahrungsmittelproduktion / Auftragnehmer / Aushilfskräfte MÜSSEN entsprechend geschult worden sein, bevor sie die Produktionsstätte betreten dürfen. c) Alle Mitarbeiter MÜSSEN jährlich eine dokumentierte Überprüfung der GMP-Politik durchführen. d) Gebäude, Gelände, Ausrüstung und Prozesse müssen den GMP-Anforderungen entsprechen.
3) Ein Lieferant MUSS die GMP's aufrechterhalten, indem er die folgenden Personalpraktiken verlangt: a) Personen, die von einer als übertragbar geltenden Krankheit betroffen sind, DÜRFEN nicht in einem Gebiet arbeiten, in dem es zu einer Lebensmittelkontamination kommen kann. Dies würde auch, aber nicht nur, Personen einschließen, die an schweren Erkältungen, Furunkeln, infizierten Wunden usw. leiden. b) Personen, die im Fertigungsbereich einer Einrichtung arbeiten, MÜSSEN: i) Tragen Sie saubere Oberbekleidung. ii) ein sauberes Erscheinungsbild zu erhalten. iii) Hände waschen (1) Vor Beginn der Arbeit und vor der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach der Ausübung anderer Funktionen, (2) Nach der Benutzung der Toilette, (3) Nach Verwendung eines Taschentuchs, (4) Nach dem Umgang mit kontaminiertem Material oder Sanitäranlagen, (5) Nach dem Essen, Trinken oder Rauchen. iv) Sie dürfen keine Gegenstände in ihren Hemdtaschen mitführen. v) Entfernen Sie unsicheren Modeschmuck oder Handschmuck, einschließlich Uhren, Ohrringe, Ringe mit Fassungen, Fingernagelpolitur und baumelnden Schmuck. vi) von jeder Operation, die zu einer solchen Kontamination führen kann, ausgeschlossen werden, wenn, medizinische Bei der Untersuchung oder durch Beobachtung wird gezeigt, dass das Individuum einen offenen Schnitt, eine Wunde, ein Geschwür, ein Geschwür, eine infizierte Wunde oder eine andere anormale Quelle einer mikrobiellen Kontamination hat oder zu haben scheint, durch die eine vernünftige Möglichkeit der Kontamination von Lebensmitteln, Lebensmittelkontaktflächen oder Lebensmittelverpackungsmaterialien besteht, bis der Zustand korrigiert ist. vii) Tragen Sie saubere und gut erhaltene Handschuhe, falls dies für ihre Arbeit erforderlich ist, viii) Keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände in Lebensmittelverarbeitungs- und Verpackungsbereichen lagern. ix) Keinen Tabak in irgendeiner Form zu verwenden, außer in ausgewiesenen Gebieten. x) Verzehren Sie Lebensmittel oder Getränke nur in ausgewiesenen Bereichen. (In den Betriebsbereichen der Anlage ist kein Kaugummi erlaubt). xi) Tragen Sie angemessene Haar- und Bartnetze. Bartnetze MÜSSEN immer dann getragen werden, wenn Gesichtsbehaarung vorhanden ist oder wenn ein Schnurrbart unter die Lippen und/oder über die Mundbreite hinausreicht. xii) Tragen Sie nur saubere Straßenschuhe. Verschmutzte Schuhe (d.h. Schmutz, Fett, tierische Exkremente usw.) DÜRFEN in der Einrichtung nicht getragen werden. xiii) Verwenden Sie Lebensmittelbehälter ausschließlich für den vorgesehenen Zweck. xiv) Tragen Sie bei Bedarf Uniformen. Wenn keine Uniformen erforderlich sind, dann werden Hemden mit Druckknöpfen oder Pullover ohne Verschlüsse bevorzugt. Verschlussvorrichtungen, ob Schnapp- oder Knöpfe, müssen sicher befestigt werden. xv) Tragen Sie Verbände, die Metall nachweisbar sind. xvi) KEINE Medikamente oder medizinische Pillen oder Tabletten im Herstellungsbereich mitführen.
4) Ein Lieferant MUSS die GMP's einhalten, indem er die folgenden Gebäude-/Einrichtungsanforderungen stellt: a) Die Konstruktion der Anlagenstruktur und -ausrüstung MUSS potenzielle Kontaminationsquellen für den Produktstrom verhindern und NICHT vorhanden sein. b) Die Anlage MUSS aus geeigneten Materialien gebaut und für die Herstellung von Lebensmitteln geeignet sein. c) Die Anlagenstruktur darf NICHT zur Verunreinigung des Produktstroms beitragen (z.B. abblätternde Farbe, Kondensat). d) Empfindliche Materialien MÜSSEN gegebenenfalls getrennt werden (z. B. empfindliche Roh- und Verarbeitungserzeugnisse). e) Die Struktur der Einrichtung MUSS Barrieren enthalten, die verhindern, dass Schädlinge in die Einrichtung eindringen. f) Die Einrichtungen und Hilfseinrichtungen (Pausenstationen, Lagerräume usw.) MÜSSEN gewartet und betrieben werden, um eine Kontamination oder Verfälschung von Lebensmitteln zu verhindern. g) Die Toiletten dürfen nicht direkt in die Verarbeitungsbereiche führen. h) Es MUSS genügend Umkleidekabinen für die Anzahl der Mitarbeiter in der Einrichtung geben. Die Umkleideräume MÜSSEN mindestens zweimal jährlich auf Funktionalität, Sauberkeit und Einhaltung der GMP's der Einrichtung überprüft werden. i) Schränke und Lagerräume MÜSSEN vom Boden abgehoben werden, um eine angemessene Reinigung zu erleichtern.
5) Ein Lieferant MUSS die GMP's einhalten, indem er die folgenden Ausrüstungsanforderungen stellt: a) Die Ausrüstung MUSS aus geeigneten Materialien bestehen und für die Herstellung von Lebensmitteln geeignet sein. b) Die Ausrüstung MUSS nicht zur Lebensmittelkontamination beitragen. c) Die Ausrüstung MUSS so konzipiert sein, dass sie leicht gereinigt und angemessen gewartet werden kann. d) Direkt auf der Produktkontaktfläche verwendete Druckluft MUSS am Verwendungsort gefiltert werden. Dies MUSS unter anderem Druckluft umfassen, die zur Reinigung/Klärung von Produktkontaktflächen verwendet wird. (HINWEIS: AIB empfiehlt einen 50-Mikron-Filter). e) Permanente Reparaturen MÜSSEN im Gegensatz zu temporären Reparaturen (z.B. Bandschnur und Draht) offensichtlich sein. f) Es MUSS ein Verfahren zur Behandlung und Korrektur vorübergehender Reparaturen vorhanden sein.
Kontrolle des Rohmaterials
1) Ein Lieferant MUSS über Kontrollen verfügen, um sicherzustellen, dass gekaufte Rohmaterialien, die in den an uns zu liefernden oder zur Lieferung an uns bestimmten Waren enthalten sind oder verwendet werden, den schriftlichen Spezifikationen und allen anwendbaren Regierungsvorschriften entsprechen. a) Die Mitarbeiter MÜSSEN über eine angemessene Ausbildung verfügen, die aufgrund ihres Kontakts mit Rohstoffen die erforderliche Tiefe aufweist, um die Einhaltung der oben beschriebenen Politik zu gewährleisten. b) Ein Lieferant MUSS ein dokumentiertes Fahrzeuginspektionsprogramm erstellen. Dieses Programm MUSS vor dem Versand von Materialien an uns durchgeführt werden.
2) Ein Lieferant MUSS über ein Programm verfügen und dokumentiert sein, das Änderungen oder Modifikationen der Materialspezifikationen ermöglicht. a) Änderungen oder Modifikationen an den uns zur Verfügung gestellten Endprodukten DÜRFEN NICHT ohne das Wissen und die schriftliche Genehmigung von uns durchgeführt werden.
3) Ein Lieferant MUSS jährlich überprüfen und dokumentieren, dass die Deklarationen der Inhaltsstoffetiketten auf den erhaltenen Materialien den Spezifikationen des Lieferanten entsprechen.
4) Ein Lieferant MUSS sicherstellen, dass die Rohstoffe unter den entsprechenden Umgebungsbedingungen gelagert werden, wobei FIFO und andere Qualitätsprogramme nach Bedarf eingesetzt werden.
Prozess-Steuerung
1) Ein Lieferant MUSS über ein System verfügen, das sicherstellt, dass seine Verarbeitung und Verpackung von Lebensmittelprodukten allen gesetzlichen Anforderungen, Produktspezifikationen und den anwendbaren Erwartungen von uns, wie hier dargelegt, entspricht.
2) Ein Lieferant MUSS über einen dokumentierten Plan für die Kalibrierung, Schulung und Wartung von Steuerungen und Prüfgeräten (einschließlich Zeitschaltpumpen, Temperaturmessgeräten, Waagen, Messgeräten und Metalldetektoren) verfügen, die von allen anwendbaren Mitarbeitern verwendet werden. a) Ein Lieferant MUSS die Ausrüstung anhand eines Standards mit bekannter Genauigkeit kalibrieren. b) Ein Lieferant MUSS Kalibrierverfahren einführen, dokumentieren und aufrechterhalten, die sich auf Folgendes beziehen: i) Spezifikation der zu verwendenden Messstandards und -geräte und des akzeptablen Genauigkeitsgrades; ii) Kalibrierintervalle und deren Einstellung; iii) Anzeige des Kalibrierungsstatus; iv) Bedingungen, die außerhalb der Toleranz liegen; v) Nicht-Kalibrierungsbedingungen - Bewertung und Dokumentation der Gültigkeit früherer Inspektionen und Testergebnisse, wenn sich herausstellt, dass Inspektions-, Mess- und Prüfgeräte nicht kalibriert sind; vi) Handhabung, Konservierung, Rückverfolgbarkeit und Lagerung von Mess- und Prüfgeräten und Messstandards; c) Ein Lieferant MUSS eine Kalibrierhistorie für Mess- und Prüfgeräte führen. d) Die Kalibrierhistorie und -aufzeichnungen MÜSSEN als Qualitätsaufzeichnungen betrachtet werden und sind mindestens 24 Monate ab Herstellungsdatum für uns aufzubewahren.
3) Es muss eine Historie oder ein Protokoll der Prozessänderungen geführt werden. Die Änderungsdokumentation MUSS Folgendes enthalten a) Beschreibung der Änderung. b) Grund für die Änderung. c) Person, die die Änderung genehmigt. d) Datum der Umsetzung.
4) Ein Lieferant MUSS überprüfen, dass er ordnungsgemäße Prozesskontrollen aufrechterhält, indem er geeignete Protokolle für die Prüfung der Fertigprodukte befolgt. a) Ein Lieferant MUSS dokumentierte Verfahren einführen, um sicherzustellen, dass angemessene Inspektionen und Tests in Verbindung mit der Kontrolle verschiedener Aktivitäten und Prozesse, die die Qualität beeinflussen, durchgeführt werden. b) Ein Lieferant MUSS ein Analysezertifikat mit den physikalischen und analytischen Ergebnissen gemäß den Produktspezifikationen vorlegen, wie von uns gefordert. c) Ein Lieferant MUSS zusammen mit der Lieferung Proben zur analytischen Prüfung einreichen, wenn er von uns dazu aufgefordert wird. Ein solcher Antrag wird schriftlich von einer Gruppe des Geschäftsbereichs Qualität und Produktsicherheit gestellt. d) Ein Lieferant MUSS Rohdaten über die Herstellung des Produkts liefern, wenn er darum gebeten wird, dies für uns zu tun. Ein solcher Antrag wird schriftlich von einer Gruppe des Geschäftsbereichs Qualität und Produktsicherheit gestellt.
Halten/Überarbeitung/Freigabe
1) Ein Lieferant MUSS über dokumentierte Verfahren und Kontrollen verfügen, um den versehentlichen Versand von nicht konformen Produkten zu verhindern.
2) Die Entsorgung nicht konformer Produkte (Halten, Nachbesserung, Freigabe, Vernichtung) darf nur von autorisierten Personen durchgeführt werden.
3) Ein Lieferant MUSS über einen dokumentierten Managementplan verfügen, aus dem hervorgeht, dass die Mitarbeiter, die "Laderäume" verwalten, ordnungsgemäß geschult wurden und dass alle anderen Mitarbeiter die Methoden und Grundsätze der Laderaumpolitik verstehen.
4) Ein Lieferant MUSS über ein System verfügen, das die Trennung, Kontrolle, Verfolgung und Gewährleistung von Spezifikationsstandards hinsichtlich der Verwendung von Nacharbeit und/oder Überholung ermöglicht.
Prüfungen der Einrichtung
1) Ein Lieferant MUSS in der Lage sein, sein Engagement für die Herstellung von sicheren und qualitativ hochwertigen Produkten zu demonstrieren. durch die Entwicklung, Implementierung und Ausführung von Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitssystemen. Dies MUSS durch verschiedene Prüfungen der Einrichtung überprüft werden.
2) Ein Lieferant MUSS ein jährliches externes Third Party Audit durchführen. a) Lieferanten, die aus den Vereinigten Staaten oder Kanada stammen, MÜSSEN von einer qualifizierten Stelle wie SQF, BRC, GMA-SAFE, AIB, Silliker, NSF-Cook & Thurber oder GFTA überprüft werden. b) Lieferanten von Produkten, die außerhalb der Vereinigten Staaten oder Kanadas hergestellt werden, MÜSSEN die Zertifizierung im Rahmen eines der von der Global Food Safety Initiative (GFSI) anerkannten Programme (d.h. SQF, BRC, niederländisches HACCP, FSSC 22000 oder IFS) beibehalten. c) Der vollständige validierte Audit-Bericht MUSS innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Audits auf iCiX veröffentlicht werden. d) Alle kritischen Mängel MÜSSEN mit einer Zusammenfassung der Korrekturmaßnahmen behandelt und innerhalb von 45 Tagen nach dem Audit auf iCiX veröffentlicht werden. e) Lieferanten von Verpackungen mit nicht direktem Lebensmittelkontakt MÜSSEN ein Audit haben, das ihre Qualitätssysteme verifiziert.
3) Ein Lieferant MUSS monatlich umfassende Selbstinspektionen der Einrichtungen durchführen, um die Einhaltung der Qualitäts- und Hygieneprogramme sicherzustellen.
4) Wir MÜSSEN das Recht haben, die Einhaltung der Lieferanten und der behördlichen Standards durch positive Maßnahmen zu überprüfen, wie z.B. Vor-Ort-Audits der Produktionsstätten, einschließlich unangekündigter Besuche, wenn dies für notwendig erachtet wird.
Sanitäranlagen
1) Ein Lieferant MUSS über ein dokumentiertes Sanitärprogramm verfügen, das die Sauberkeit der Lebensmittelhandhabungsgeräte, der Trocken- und Nassproduktbereiche sowie der Anlage und der Strukturen gewährleistet. a) Ein Lieferant MUSS schriftliche Sanitation Standard Operating Procedures (SSOP's) für die Demontage, Reinigung, Desinfektion, Reihenfolge und den Wiederzusammenbau der Ausrüstung erstellen. b) Ein Lieferant MUSS einen dokumentierten Master-Sanitation-Plan einführen und pflegen, der für die Planung von Routine- und periodischen Reinigungen verwendet werden MUSS. c) Ein Lieferant MUSS über ein Schulungsprogramm für Mitarbeiter in Sanitärabteilungen verfügen. d) Bürsten und Utensilien zur Reinigung von Oberflächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, MÜSSEN kontrolliert werden. Eindeutig identifiziert (z.B. etikettiert und/oder farblich gekennzeichnet, Lebensmittel- und Nicht-Lebensmittelkontakt identifiziert) und getrennt gelagert.
2) Ein Lieferant MUSS über schriftliche Betriebsverfahren und Arbeitsanweisungen verfügen, die den Mitarbeitern zur Verfügung stehen.
3) Ein Lieferant MUSS über Maßnahmen zur Überprüfung und Überwachung der Wirksamkeit von Reinigungsmethoden verfügen.
Schädlingsbekämpfung
1) Ein Lieferant MUSS über ein dokumentiertes Schädlingsbekämpfungsprogramm (z. B. Insekten, Nager, Vögel) verfügen, das angemessen ist. das Eindringen von Schädlingen in die Einrichtung und ihre Umgebung wirksam auszuschließen. a) Das Schädlingsbekämpfungsprogramm MUSS von entsprechend geschultem Personal durchgeführt werden. b) Personen, die Pestizide ausbringen, MÜSSEN von einem zugelassenen Schädling zugelassen oder überwacht werden. Steuerung Operator. c) Alle Pestizidanwendungen MÜSSEN allen geltenden staatlichen Vorschriften für Lebensmittelherstellungsanlagen im Ursprungsland entsprechen und für die Behandlung von Lebensmittelverarbeitungsanlagen in den Vereinigten Staaten und Kanada zugelassen sein.
2) Ein Lieferant MUSS über ein dokumentiertes Schädlingsbekämpfungsprotokoll verfügen, das aktuell ist und Folgendes umfasst a) Lizenz des Antragstellers ist hinterlegt; b) SDB-Blätter für alle verwendeten Chemikalien; c) Wöchentliche Inspektionsberichte unter Verwendung von Standortkarten der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen; d) Aufzeichnungen über die Anwendung von Pestiziden; e) Kopien aller verwendeten Pestizid-Etiketten; f) Anforderungen an die Lagerung von Chemikalien; g) Überprüfung der Versicherung des Auftragnehmers für die Schädlingsbekämpfung.
3) Ein Lieferant MUSS verschiedene Kontrollmaßnahmen anwenden, um die Schädlingsaktivität zu begrenzen. Dazu gehören unter anderem, aber nicht ausschließlich zu: Fallen, Köderstationen, Leimtafeln.
Sicherheit/Bioterrorismus-Abwehrbereitschaft
1) Ein Lieferant MUSS über Maßnahmen zur Kontrolle des Sicherheitsrisikos der Einrichtung verfügen, um absichtliche Schäden an Produkt und Prozess zu verhindern. a) Die angewandten Kontrollschritte sollten auf einer Risikoanalyse der Exposition gegenüber einer absichtlichen Bedrohung basieren. b) Ein Aktionsplan MUSS erforderlich sein, wenn die Sicherheit gefährdet ist.
2) Die Sicherheit MUSS ausreichen, um sicherzustellen, dass nur autorisiertes Personal Zugang zur Einrichtung erhält.
3) Ernährungssicherheit, GMP-Richtlinien/Verfahren und Sicherheitsvorschriften MÜSSEN mit allen Mitarbeitern, Auftragnehmern und Besuchern VOR dem Zugang zur Einrichtung überprüft werden.
4) Die Einrichtungen des Lieferanten MÜSSEN bei der Aufsichtsbehörde ihres jeweiligen Landes registriert sein.
Änderungsbenachrichtigung/Pflichtkontakt/Formelüberprüfung*
1) Ein Lieferant muss uns sofort benachrichtigen, wenn eines der folgenden Ereignisse in Bezug auf gelieferte, gekaufte oder vermittelte Inhaltsstoffe auftritt: a) Der Lieferant führt einen Rückruf für jedes vom Lieferanten verkaufte Produkt durch. b) Der Lieferant meldet einen Vorfall über das meldepflichtige Lebensmittelregister. (http://rfr.fda.gov) c) Angebliche oder bestätigte Krankheit oder Tod im Zusammenhang mit einem vom Lieferanten verkauften Produkt. d) Unsachgemäße Freigabe einer HACCP-Abweichungszutat. e) Der Lieferant ist Gegenstand einer regulatorischen Maßnahme, die mit der Lieferung von Produkten an uns zusammenhängt oder die die Lieferung von Produkten an uns beeinflussen kann. f) Änderung des Allergenprofils (die Benachrichtigung muss 90 Tage vor dem Wechsel erfolgen) des Lieferanten und/oder seiner Produktionsstätten. g) Änderung des Nährwertprofils (die Benachrichtigung muss 90 Tage vor der Änderung erfolgen). h) Änderung des Funktionsprofils des Produkts (die Benachrichtigung muss 90 Tage vor der Änderung erfolgen). i) Änderung des Herstellungsortes (die Benachrichtigung muss 90 Tage vor der Änderung erfolgen).
2) Ein Lieferant MUSS dokumentierte Formeln pflegen. a) Ein Lieferant MUSS ohne schriftliche Genehmigung von uns keine Änderungen an Formeln oder einem Produkt vornehmen, die uns zur Verfügung gestellt werden. b) Ein Lieferant MUSS historische Protokolle führen, die alle Formeländerungen an Produkten dokumentieren, die an uns geliefert wurden. c) Ein Lieferant MUSS eine jährliche Überprüfung aller Formeln, der an uns gelieferten Produkte, durchführen.
3) Genehmigte Änderungen an den Inhaltsstoffen MÜSSEN ordnungsgemäß dokumentiert und vor dem Versand an uns auf iCiX hochgeladen werden.
4) Falls die Aktivitäten der FDA dies rechtfertigen, MUSS ein Lieferant (und/oder ein autorisierter Vertreter des Kettenkunden) uns unverzüglich die entsprechenden vollständigen schriftlichen Informationen und Anweisungen, die für uns erforderlich sind, zur Verfügung stellen. eine rechtzeitige und gut durchgeführte Rückrufaktion einzuleiten. a) Ein Lieferant MUSS innerhalb von 2 Stunden nach Feststellung eines Rückrufs (oder einer Rücknahme) eine Benachrichtigung an die QA bezüglich des/der betroffenen Produkts/e liefern. Bei Rückrufen MUSS diese Information die Dateinummer des Reportable Food Registry enthalten. b) Ein Lieferant MUSS uns innerhalb von 6 Stunden nach Feststellung eines Rückrufs eine schriftliche Mitteilung senden, an die unsere potentiell betroffenen Kunden gerichtet werden. Erforderliche Elemente dieser Mitteilung MUSS enthalten: i) Das Dokument MUSS auf dem Briefkopf des Lieferanten sein, ii) Artikelnummer; Produktbeschreibung (einschließlich Etikett, Packungsgröße und UPC-Code); und Losnummer, iii) Der Grund und die Klassifizierung des Rückrufs, iv) Anweisungen zur Kundendisposition und v) Eine Kontaktperson beim Anbieter, einschließlich einer gebührenfreien Telefonnummer, für Kunden, die zusätzliche Bedenken haben.
Plan für kontinuierliche Versorgung
1) Ein Lieferant MUSS über einen dokumentierten Plan verfügen, um sicherzustellen, dass die für uns bestellten Materialien mit einer angemessenen vereinbarten Vorlaufzeit rechtzeitig geliefert werden.
Aufbewahrung von Qualitätsaufzeichnungen
1) Ein Lieferant MUSS sicherstellen, dass eine Dokumentation zum Zwecke der Überprüfung seiner Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitssysteme verfügbar ist.
2) Ein Lieferant MUSS die Qualitätsaufzeichnungen für mindestens 24 Monate ab dem Datum der Lieferung des betreffenden Produkts an uns aufbewahren.
Umweltüberwachung und oder mikrobiologische Tests*
1) Ein Lieferant MUSS über ein mikrobiologisches Umweltmonitoring-Programm verfügen.
2) Wenn ein Lieferant ein mikrobiologisch empfindliches Material an uns liefert, MUSS ein Lieferant eines der folgenden Programme durchführen: a) Ein validierter und dokumentierter "Abtötungsschritt" mit einem Umweltüberwachungsprogramm, um sicherzustellen, dass keine Rekontamination stattfindet, und ein mikrobiologisches Testprogramm für alle Materialien vor der Freigabe, das einem statistisch fundierten Probenahmeplan folgt und in einem ISO 17025-zertifizierten Labor getestet wird. b) Anstelle der Erregerprüfung ist eine Dokumentation der Ausnahme (z.B. Bestrahlung, ETO, PPO, Sterilisation usw.) vorzulegen. Ein Lieferant MUSS über zufriedenstellende mikrobiologische Testverfahren für alle Rohstoffe verfügen, um die Einhaltung derSpezifikationen zu gewährleisten. Wir müssen vor einer Änderung der externen Laborbeschaffung benachrichtigt werden.
3) Ein Anbieter MUSS für alle Testmethoden Verifikationstests mit einer vorgegebenen Häufigkeit durchführen.
4) Ein Lieferant MUSS das Analysezertifikat (COA) mit mikrobiologischen Ergebnissen für jede Partie vorlegen.
Beschwerdemanagement
1) Ein Lieferant MUSS die Methoden und die Verantwortung für die Behandlung und Untersuchung der Ursache und Lösung von Beschwerden von Kunden und Behörden festlegen.
2) Ein Lieferant MUSS zeigen, dass Beschwerden von Personal analysiert werden, das über den Vorfall Bescheid weiß.
3) Die Korrekturmaßnahmen müssen der Schwere des Vorfalls angemessen sein.
4) Ein Lieferant MUSS die Aufzeichnungen über Kundenbeschwerden/Korrekturmaßnahmen für mindestens 24 Monate ab dem Datum der Lieferung an uns aufbewahren.
Co-Manufacturing Co-Packing
1) Ein Lieferant, der Vertragshersteller verwendet, MUSS über schriftliche Verfahren zur Genehmigung und Überwachung solcher Vertragshersteller verfügen, um sicherzustellen, dass die von ihnen gelieferten Rohstoffe den Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitsanforderungen von uns entsprechen.
2) Wir MÜSSEN vor der Verwendung eines Co-Packers zustimmen.
3) Ein Lieferant MUSS überprüfen, dass alle verpackten Materialien eine Erklärung zum Ursprungsland haben. Bei gemischten Artikeln MUSS der Lieferant die Komponentenländer prozentual überprüfen.
Genehmigung des Lieferanten
1) Ein Lieferant MUSS über ein dokumentiertes Lieferantengenehmigungsprogramm verfügen, in dem die Verantwortlichkeiten und Methoden für die Auswahl, Bewertung, Genehmigung und Überwachung aller genehmigten Lieferanten im Einzelnen aufgeführt sind. a. Ein Zulassungsprogramm für Lieferanten MUSS mindestens enthalten: i. Vereinbarte Spezifikationen. ii. Risikoanalyse des erhaltenen Rohmaterials. iii. Eine Zusammenfassung des Lebensmittelsicherheitsplans und der vom zugelassenen Lieferanten durchgeführten Kontrollen der Lebensmittelsicherheit. iv. Methoden zur Gewährung des Status "Genehmigter Lieferant". v. Methoden und Häufigkeit der Überwachung zugelassener Lieferanten. vi. Ein Notfall/unvorhergesehene Lieferantenkontingente vii. Methoden und Häufigkeit der Überprüfung der Leistung und des Status von Lieferanten.
2) Die Überwachung zugelassener Lieferanten MUSS auf der vorherigen guten Leistung eines Lieferanten und dem Risikoniveau der gelieferten Rohstoffe basieren.
3) Aufzeichnungen über Inspektionen und Audits zugelassener Lieferanten MÜSSEN 24 Monate lang aufbewahrt werden.
Etikettenkontrolle
1) Ein Lieferant MUSS über Kontrollen verfügen, um sicherzustellen, dass die Etiketten auf allen Produkten, die für uns hergestellt oder an uns geliefert werden, korrekt und konsistent angebracht werden.
2) Die Etikettenkontrollen MÜSSEN sicherstellen, dass die auf den Produkten von uns angebrachten Etiketten alle gesetzlichen Anforderungen und Spezifikationsanforderungen von uns erfüllen. a. Alle Etiketten MÜSSEN das Produkt genau beschreiben. b. Alle Etiketten MÜSSEN eindeutig den Namen und die Adresse des Herstellers, Verpackers oder Händlers, die Chargennummer, die Angabe der Nettomenge, das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Angabe der Inhaltsstoffe, die Lagerbedingungen, die Zubereitungshinweise, die Allergene, die Gesundheitszeichen und den Produktcode enthalten. c. Die richtigen Etiketten MÜSSEN auf jedem Produkt angebracht werden.
3) Etikettenkontrollen MÜSSEN Verfahren umfassen, um unbenutzte vorgedruckte Etiketten am Ende eines Laufs zu berücksichtigen und/oder zu vernichten, um sicherzustellen, dass der nächste Produktlauf nicht versehentlich falsch etikettiert wird.
Anforderungen an die Produktkennzeichnung
1) Ein Lieferant MUSS an jedem Versandbehälter ein Produktetikett anbringen. a) Alle Rohstoffe, die an uns geliefert werden, MÜSSEN Etiketten enthalten, die das Herstellungsdatum des Materials und eine Angabe zur Verwendung innerhalb des Datums enthalten. b) Die Etiketten MÜSSEN auch die folgenden Informationen enthalten: Name des Lieferanten oder Herstellers; Materialname und Ressourcennummer für das Material; Nettogewicht; Koscher-Symbol und Allergenstatus.
2) Alle Materialien sollten bei Erhalt in einer Einrichtung mindestens 50% der verbleibenden Haltbarkeitsdauer aufweisen und MÜSSEN unter optimalen Bedingungen gelagert worden sein, sofern in der Materialspezifikation nicht anders angegeben. Materialien mit weniger als 50% Restanteil werden nach Ermessen der Qualitätsgruppe am Empfangsort angenommen.
Gewichtskontrolle*
1) Ein Lieferant MUSS über ein Gewichtskontrollprogramm verfügen, das alle anwendbaren gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dieses Programm MUSS enthalten: a. Anwendung von statistischen Prozesskontrollen. b. Routinemäßige Skalenkalibrierung. c. Korrektur- und Präventivaktionspläne und Richtlinien für den Umgang mit nicht konformen Produkten.
Nacharbeitssteuerung
1) Ein Lieferant MUSS über ein Nacharbeitskontrollprogramm verfügen, um die Verwendung von Nacharbeitsmaterial in jedem an uns gelieferten Produkt zu kontrollieren. Dieses Programm MUSS enthalten: a. Geeignete Kontrollen MÜSSEN vorhanden sein, um mikrobielles Wachstum und Kontamination der Nacharbeit zu kontrollieren. und anschließendem Endprodukt. b. Nacharbeiten, die potenziell nicht deklarierte Allergene enthalten, müssen identifiziert, getrennt, kontrolliert und in das gleiche und/oder entsprechend gekennzeichnete Produkt eingearbeitet werden. c. Produktformeln und Verarbeitungsanweisungen MÜSSEN spezifische Bestimmungen hinsichtlich der Verwendung von Nacharbeitsmaterial enthalten, einschließlich i. Umfang der zu verwendenden Nacharbeit. ii. Akzeptable Kriterien. iii. Bedingungen für die Lagerung. iv. Wiederaufbereitungsschritte. v. Identifizierung von Allergenen. vi. Verwendung in gleich gekennzeichneten Produkten. vii. Altersbegrenzungen. viii. Besondere Anforderungen an die Handhabung. ix. Identifizierung der Chargennummer zur Rückverfolgbarkeit.
Struktur der Anlage
1) Die Einrichtung eines Lieferanten MUSS eine angemessene Auslegung und Konstruktion aufweisen, um die Herstellung sicherer Qualitätsprodukte zu gewährleisten.
2) Die Einrichtung MUSS strukturell gesund sein
3) Interne Strukturen müssen angemessen und geeignet für ihre Nutzung entworfen und gebaut sein.
4) Es MUSS für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden, um gegebenenfalls Rauch, Staub, Dampf oder andere Gase aus dem umgebenden Betrieb zu entfernen.
5) Die für den Bau der Anlage verwendeten Materialien MÜSSEN für die Verwendung in Lebensmittelproduktionsbetrieben geeignet sein.
6) Wann immer möglich, sollten Holzpaletten vermieden werden. Ausrüstungen aus Holzmaterial (einschließlich Paletten) MÜSSEN in gutem Zustand sein und so konstruiert und gewartet werden, dass sie nicht zu einer Quelle physikalischer, mikrobiologischer oder schädlingsbedingter Kontamination werden.
7) Produktkontaktflächen MÜSSEN aus Materialien hergestellt werden, die nicht zu einem Risiko für die Lebensmittelsicherheit beitragen.
8) Die Leuchten MÜSSEN bruchsicher sein, mit einer bruchsicheren Abdeckung hergestellt oder mit Schutzabdeckungen versehen sein und/oder in die Decke eingelassen oder bündig mit ihr abschließen, so dass sie nicht zu einem Risiko für die Lebensmittelsicherheit beitragen.
Herkunftsland*
1) Ein Lieferant MUSS über ein Herkunftsland-Programm verfügen, um das Herstellungsland für jedes für uns hergestellte Produkt zu dokumentieren.
2) Ein Lieferant MUSS im Rahmen seines Herkunftsland-Programms das Herkunftsland jedes Rohstoffs, der bei der Herstellung von Produkten für uns verwendet wird, beibehalten.
3) Ein Lieferant MUSS sowohl das Herstellungsland als auch das Ursprungsland der Rohstoffe beliefern.
Verkehrsmittel
1) Die Lieferung von Material(en) an uns MUSS mit geeigneter Ausrüstung erfolgen, die für den Transport dieses Materials ausgelegt ist.
2) Die Lieferanten MÜSSEN über ein dokumentiertes Fahrzeuginspektionsprogramm verfügen, das für alle ein- und ausgehenden Sendungen gilt.
3) Die Lieferungsausrüstung MUSS sauber und gut gewartet sein, allen geltenden gesetzlichen und industriellen Standards entsprechen, die Exposition des Materials gegenüber potentieller Verunreinigung oder Verfälschung (einschließlich Fehlgerüche, gefährliche Chemikalien usw.) verhindern und in der Lage sein, angemessene Umgebungsbedingungen (z.B.: Temperatur, Feuchtigkeit) aufrechtzuerhalten.
4) Die Lieferungen MÜSSEN gegebenenfalls auf sauberen, trockenen, unbeschädigten und geruchsfreien Paletten erfolgen und gemäß den Anforderungen von uns transportiert werden.
5) Die Originalsiegel des Lieferanten auf den einzelnen Behältern MÜSSEN bei Erhalt intakt sein.
6) Beschädigte Behälter, die keinen Schutz zum Schutz der Integrität und/oder Qualität bieten, werden zurückgewiesen.
7) Massengut-Tankschiffe müssen eine geeignete Dokumentation (z.B. die Integrität der Plombe) mitführen und über eines der folgenden Verfahren verfügen, um eine ordnungsgemäße Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten: a. Dedizierter Container (z.B. Schüttgut-LKW, Eisenbahnwaggon, etc.) b. Wasch-Zertifikat c. Dokumentation des akzeptablen Produkts, das in den vorherigen 3 Ladungen vorhanden war (akzeptables Produkt ist wie ein Lebensmittel)
Erforderliche Dokumentation
1) Lieferanten von uns MÜSSEN die iCiX (International Compliance Information Exchange)-Website nutzen, um den Prozess der Lieferantendokumentation zu automatisieren und zu verwalten.
2) Jede Einrichtung, die Produkte an uns liefert, MUSS standortspezifische Dokumente führen. Wenn die Einrichtung des Anbieters bereits Mitglied von iCiX ist, fallen keine zusätzlichen Kosten für das Hinzufügen von Informationen zur Website des Anbieters auf iCiX an.
3) Um sich bei iCiX zu registrieren, logge dich sich auf www.icix.com ein und klicke auf die Schaltfläche "Sign Up".
4) Für Informationen oder technische Fragen zu iCiX oder zum Registrierungsverfahren wenden dich bitte direkt an iCiX unter membersupport@icix.com.
Abschnitt zum Abschluss des Auditoriums
Bilder von Dokumenten, die sich auf die Prüfung beziehen
Abschlusskommentar des Rechnungsprüfers
annotation!!!
Anerkennung des Lieferanten
Kommentare der Lieferanten
Unterschrift des Lieferanten/Lieferanten - Audit-Bestätigung
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Diese allgemeine Lieferanten-Audit-Checkliste dient zur Überprüfung deines neuen Lieferanten. Verwende dieses Formular, um zu dokumentieren, ob der Lieferant deine Kriterien erfüllt oder nicht, und bewerte dann seine Eignung für die Einrichtung konstanter Lieferbeziehungen. Die Vorlage dient dir als Leitfaden für die Bewertung der folgenden Bereiche:

  • 1. Verantwortung des Managements
  • 2. Grundlagen: Hygiene, Handhabung und Lagerung, Infrastruktur, Wartung usw.
  • 3. HACCP- und Fertigungssystem
  • 4. Einhaltung von Vorschriften
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Checklistenvorlage um ein hypothetisches Beispiel handelt, das nur Standardinformationen enthält. Die Vorlage zielt nicht darauf ab, u. a. Arbeitsplatz-, Gesundheits- und Sicherheitsberatung, medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung oder andere geltende Gesetze zu ersetzen. Sie sollten sich professionell beraten lassen, um festzustellen, ob die Verwendung einer solchen Checkliste an Ihrem Arbeitsplatz oder in Ihrem Rechtsgebiet angemessen ist.