Mithilfe eines Arbeitsunfallberichts dokumetierst, welche Schäden bei einer Person oder dem Betrieb deines Unternehmens verursacht wurden. Am einfachst geht dies, wenn du beim Unfallbericht einem einheitlich Muster folgst, um alle Informationen zum Arbeitsunfall zu erfassen. Wie das aussehen kann, erfährst du hier.
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Der Arbeitsunfall (auch: Betriebsunfall, Berufsunfall) ist ein Unfall, den eine versicherte Person infolge ihrer versicherten Tätigkeit erleidet. In der Regel sind Arbeitnehmer*innen in Deutschland gesetzlich unfallversichert, das heißt das die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) für die körperlichen Schäden aufkommt, die während der Arbeitszeit entstehen.
Ein Unfallbericht dient dem Dokumentieren eines Unfalls, welcher Schäden bei einer Person oder dem Betrieb deines Unternehmens verursacht hat. Er wird zum einen intern verwendet, d.h. um Gesundheits- und Sicherheitsprobleme durch konkrete Fallbeispiele und Vorkommnisse zu untermauern sowie extern um Sicherheitsverletzungen der Berufsgenossenschaft und Versicherung zu melden.
Wenn ein Arbeitsunfall vorliegt, müssen die Arbeitgeber*innen gemäß § 193 SGB VII den zuständigen Stellen (Berufsgenossenschaft und Unfallkasse) den Vorfall sofort anzeigen. Dies gilt dann, wenn der/die Arbeitnehmer*in so verletzt ist, dass er/sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Für die Meldung haben die Arbeitgeber*innen drei Tage Zeit. Als Grundlage für die Meldung dient hierbei das ausgefüllte Formular zum Unfallbericht.
Der Arbeitsunfallbericht gibt das Datum, die Uhrzeit und den genauen Ort des Arbeitsunfalls an. Anschließend wird sachlich erklärt, wie es zu dem Unfall kam. Von amtlicher Seite wird nicht selten geprüft, ob die Sicherheitsvorkehrungen eingehalten wurden. Dafür werden unter anderem Sachverständigengutachten in Auftrag geben.
Zu den typischen Arbeitsunfällen in Unternehmen gehören:
1. Wie man zwischen einem Arbeits- und einem Wegeunfall unterscheidet
2. Welche gesetzliche Regelungen es für den Arbeitsunfallbericht gibt
3. Welche Elemente in einem Arbeitsunfallbericht vorhanden sein müssen
4. Tipps für das Schreiben deines Unfallberichts
5. Wie ein digitales Tool dich beim Schreiben des Arbeitsunfallberichts unterstützen kann
Bei Unfällen im Zusammenhang mit der Arbeit wird zwischen einem Arbeitsunfall und einem Wegeunfall. Letztere ist bei genauerer Betrachtung auch ein Arbeitsunfall mit dem Unterschied, dass er nicht auf der Arbeitsstelle geschieht, sondern auf dem Weg dorthin.
Wie schon erwähnt, sind Arbeitsunfälle die Unfälle, die Personen infolge ihrer versicherten Tätigkeit erleiden. Der Versicherungsschutz besteht auch für Tätigkeiten, die mit der versicherten Tätigkeiten in Zusammenhang stehen.
Im Bericht zum Arbeitsunfall sollte sachlich dargestellt werden, wann an welchem Einsatzort und wie der Unfall geschah. Der Arbeitsunfall muss von dem/der betroffenen Mitarbeiter*in beschrieben werden oder von einem anderen Mitarbeiter, falls der Verletzte nicht in der Lage ist, selbst tätig zu werden.
Der Wegeunfall ist der Unfall, der eine/n Arbeitnehmer*in auf dem Weg zur Arbeitsstelle passiert. Der Unfallbericht ähnelt demnach dem herkömmlichen Bericht zum Arbeitsunfall. Der Wegeunfall muss präzise beschrieben werden, denn er muss auf dem direkten Weg zur Arbeit geschehen, um als Arbeitsunfall eingestuft zu werden. Wenn Umwege auf den Weg zur Arbeit eingeschlagen wurden, gilt der Vorfall als Freizeitunfall.
Wenn bei einem Wegeunfall ein Fahrzeug beteiligt war, sollte die Polizei verständigt werden. Bei einem Arbeitsunfall ist das in der Regel nicht notwendig.
Die gesetzliche Unfallversicherung wird von den Berufsgenossenschaften übernommen und Arbeitsunfälle müssen dieser innerhalb von 3 Tagen durch den/die Arbeitgeber*in gemeldet werden. Es ist außerdem gesetzlich festgelegt, dass jede Verletzung, egal welchen Schweregrades, im Verbandbuch dokumentiert werden muss.
Für die Versicherung liegt ein Schadensfall vor, wenn er infolge einer versicherten Tätigkeit auftritt. Rutscht jemand beispielsweise im Unternehmensgebäude aus oder verletzt sich an einem Arbeitsgerät, so gilt dies als Arbeitsunfall. Hierbei ist es gemeinhin nicht von Relevanz, ob der/die Arbeitnehmer*in diesen Unfall selbst verursacht hat oder nicht. Auch tödliche Unfälle müssen selbstverständlich der Versicherung gemeldet werden. Grundsätzlich sollten alle Unfälle gemeldet werden, welche einen Arbeitsausfall des Unfallopfers von mehr als drei Tagen bewirken (den Unfalltag eingeschlossen).
Besonders wichtig ist, dass Arbeitsunfälle gesetzlich dadurch definiert werden, dass sie das Ergebnis eines von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis sind. Erfährt ein/e Arbeitnehmer*in also plötzlich eine Erkrankung, die ohne äußere Einflüsse aufgetreten ist, so gilt dies nicht als Arbeitsunfall. Lässt siche eine innere Erkrankung jedoch auf äußere Arbeitseinflüsse zurückführen (z.B. psychische Belastung, Herzinfarkt infolge von Dauerstress), so werden auch diese als Arbeitsunfall gewertet.
Wenn ein Beschäftigter bei einem Arbeitsunfall verletzt wurde, muss der entsprechende Unfallbericht zeitnah geschrieben werden. Ärztliche Gutachten und Krankenhausberichte werden später zum Unfallbericht hinzugefügt.
Grundsätzlich kann sich beim Verfassen des Unfallberichts an den W-Fragen orientiert werden:
Ansonsten gehören folgende Punkte in jeden Unfallbericht:
Hinweis: Niemand sollte einen Unfallbericht unterschrieben, wenn er mit den Angaben im Unfallbericht nicht einverstanden ist. Eine Unterschrift ist binden, deshalb ist es ratsam, erst nach dem sich vom ersten Schock erholt wurde, den Bericht zu unterschreiben, wenn er für wahrheitsgemäß gehalten wird.
Zeitnah nach dem Unfall können die W-Fragen der Einfachheit halber einfach wie eine Checkliste abgearbeitet werden, sodass der zuständigen Stelle nachher alle relevanten Daten in Form des Unfallberichts vorliegen.
Ereignisse bzw. Vorfälle müssen dann in einem Unfallbericht festgehalten werden, wenn sie sich negativ auf dein Unternehmen auswirken, weil sie signifikante Risiken ermöglichen und dadurch Mitarbeiter oder den Betrieb im Allgemeinen gefährden.Beachtet man diese These, so sollte im Idealfall jeder Vorfall bzw. Beinaheunfall gemeldet werden um Arbeitsrisiken proaktiv vorzubeugen.
Der Ereignisbericht sollte von dem/der Zuständigen des Unternehmens unterschrieben werden, welche/r diesen verfasst hat. Unerlässlich ist es außerdem, den Zeitpunkt der Protokollierung mit Datum und Uhrzeit festzuhalten. Außerdem sollten alle Beteiligten bzw. Geschädigten, sowie gegebenenfalls Zeugen unterschreiben. Selbst wenn kein Fall für die Versicherung vorliegt, sollte es nicht beim einfachen Protokollieren des Unfalls bleiben, sondern ein Untersuchungsteam sollte sich mit diesem befassen. Das bedeutet, dass die vorliegenden Daten ausgewertet und analysiert werden sollen, um Ursachen- bzw. Korrekturmaßnahmen aufzustellen, umzusetzen und die Einhaltung dieser regelmäßig zu prüfen. Das zuständige Team sollte aus in Fragen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz entsprechend ausgebildet oder informiert sein.
Ereignisse sinngemäß und gewissenhaft zu protokollieren will geübt sein. Mit den folgenden 4 Tipps kannst du sofort und gezielt mit dem Schreiben beginnen:
Du solltest relevante Daten klar und so genau wie möglich ausformulieren. Checke unbedingt im Anschluss das Dokument auf orthographische bzw. grammatikalische Fehler und lass es gegenlesen.
Der Ereignisbericht sollte objektiv formuliert sein, indem er die hauptsächlichen Fakten des Vorfalls wiedergibt. Dabei sollten Ausschmückungen sowie voreingenommene Aussagen keinen Platz haben. Liegen unterschiedliche Aussagen der Beteiligten und Zeugen vor, so sollten diese stets als Zitate erfasst werden.
Wenn es Fotos vom Unfallort oder andere relevante Beweise für den Unfall gibt, so sollten diese dem Bericht beigefügt werden.
Alle Beteiligten am Vorfall (Betroffene sowie davon Schadensträger, Zeugen, Protokollierer usw.) müssen das Dokument unterschreiben, um den Unfallbericht zu bestätigen und rechtsgültig zu machen.
Unfallberichte gehen meist mit einem großen bürokratischen Aufwand einher: sie nehmen Platz weg, da sie aufbewahrt werden müssen und rauben viel Zeit. Mit Lumiform unterstützt du dich und dein Unternehmen beim einfachen Erstellen und Protokollieren eines Unfallberichts. Mit der mobilen Lumiform-App und Software kannst du papierlose Unfallberichte auf deinem Smartphone jederzeit und überall erstellen sowie durch Beweismaterial (wie beispielsweise Fotos vom Unfallort) untermauern.
Für die Auswertung hinsichtlich der Gesundheits- und Sicherheitspolitik im Unternehmen, kannst du dich auf den automatischen Bericht stützen, welche alle Vorfälle gebündelt zusammenfasst sowie elektronische Unterschriften von allen Beteiligten erfassen. Mithilfe unserer kostenlosen Vorlagen, kannst du sofort starten und diese an die Bedürfnisse deines Unternehmens anpassen.
Der Einsatz der App und Desktopsoftware in Unternehmen bietet zahlreiche Vorteile im Arbeitsalltag - nicht nur bei Unfällen:
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