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Gefährdungsbeurteilung in der Schule

Nutze digitale Checklisten für die Gefährdungsbeurteilung in der Schule und trage damit zur öffentlichen Sicherheit bei.

Was umfasst eine Gefährdungsbeurteilung in der Schule?


Eine Gefährdungsbeurteilung in Schulen ist eine Methode, um alle Gefährdungen systematisch zu ermitteln und zu bewerten, denen Schüler*innen, Lehrer*innen, Verwaltungsangestellte sowie andere Mitarbeiter*innen im Rahmen ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Das Ziel ist es, Gefährdungen beim Lernen und Arbeiten zu beschreiben und diesen präventiv, das heißt noch bevor Gesundheitsschäden oder Unfälle auftreten, mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken. Nur wer die Gefährdungen in der Schule wirklich kennt, kann kosteneffektiv die richtigen Mittel einsetzen, um den Schutz und die Gesundheit von Schüler*innen und Beschäftigten zu verbessern.


Verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung in Schulen sind die Schulträger für den äußeren und die Schulleitung für den inneren Schulbereich. Von ihnen müssen in regelmäßigen Abständen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt, dokumentiert und auf ihre Wirksamkeit hin geprüft werden. Gefährdungsbeurteilungen sind die Grundlage für eine konstante Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Schule.



Dieser Artikel behandelt:


1. Die 7 Schritte einer Gefährdungsbeurteilung in einer Schule


2. Eine mobile App-Lösung für die Gefährdungsbeurteilung in der Schule



7 Schritte einer Gefährdungsbeurteilung an Schulen


Für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz an Schulen sollte eine Gefährdungsbeurteilung regelmäßig durchgeführt, um die Wahrscheinlichkeit von Gefährdungen zu ermitteln und zu minimieren. Eine grundlegende Gefährdungsbeurteilung an Schulen besteht aus den folgenden 7 Schritten:


  1. Arbeitsbereiche festlegen und abgrenzen

    Abhängig von der Schulart und Schulgröße ist es sinnvoll die Schule in überschaubare Arbeitsbereiche zu untergliedern. Auf diese weise kann die arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung sinnvoll organisiert, auf mehrere Personen verteilt und innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens durchgeführt werden. Häufig werden die Arbeitsbereiche nach Unterrichtsfächern und den entsprechen Tätigkeiten unterteilt.

  2. Gefährdungen und Belastungen ermitteln

    Grundsätzlich sind systematisch alle Gefährdungen und belastungen zu ermitteln, die zu gesundheitlichen Beschwerden oder Unfällen führen können. Gefahrenpotentiale an Schulen können sich beispielsweise aus der Gestaltung und Ausstattung der Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, der Beschaffenheit, Auswahl und dem Einsatz von Arbeitsmitteln, der Organisation der Arbeitsabläufe und Arbeitszeiten sowie durch mechanische, physikalischen, chemische,biologische Belastungen sowie durch unzureichende Unterweisung und Qualifikation der Mitarbeiter*innen.

    Die Gefährdungen und Belastungen können über Betriebsbegehungen und Besichtigungen sowie Gesprächen mit den Mitarbeiter*innen erfolgen. Viele Informationen liegen beispielsweise aber auch in Form von Unfallmeldungen und -statistiken, Ausfallzeiten, Gefahrstoffkataster und Sicherheitsdatenblätter sowie Betriebsanleitungen für Anlagen und Maschinen vor.

  3. Bewertung vornehmen

    Bei der Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen geht es primär darum, zu prüfen und zu bewerten, ob die vorhandenen Gefährdungspotentiale so gering sind, dass das Restrisiko akzeptabel ist, oder ob Handlungsbedarf besteht. Das Regelwerk für den Arbeits- und Gesundheitsschutz stellt dafür einen wichtigen Maßstab da. Liegen keine entsprechenden Gefährdungs- bzw. Belastungskataloge, Handlungshilfen oder Prüflisten für eine Gefährdung oder Belastung vor, muss die die Schulleitung selbstständig eine Risikobewertung vornehmen.

  4. Maßnahmen festlegen

    Durch die Festlegung geeigneter Maßnahmen sollen Risiken vermindert, minimiert oder beseitigt werden. Geeignete Maßnahmen können technischer, organisatorischer oder personenbezogener Art sein. Die Schutzmaßnahmen sind in der folgenden Reihenfolge und Priorität umzusetzen:

    1. Vermeidung/Beseitigung von Gefahrenquellen oder Belastungspotentialen (z. B. Ersatzstoffsuche bei Gefahrstoffen)
    2. Technische Schutzmaßnahmen (z. B. Abschirmung/Kapselung von Gefahrenstellen)
    3. Organisatorische Schutzmaßnahmen (z. B. Zugangsbeschränkungen)
    4. Personenbezogene Schutzmaßnahmen (z. B. Gehörschutz, Schutzbrillen)
    5. Verhaltensbezogene Schutzmaßnahmen (z. B. Unterweisungen, Schulungen)

  5. Maßnahmen umsetzen

    Nachdem die Maßnahmen und Schutzziele festgelegt wurden, muss von den Verantwortlichen festgelegt werden, welche Mitarbeiter*in bzw. welche Institution, Behörde, Firma oder Person die jeweilige Maßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen hat. Die Zuständigkeit, die exakten Aufgaben und der Zeitrahmen sollten hierbei möglichst konkret und schriftlich fixiert werden.

  6. Wirksamkeit prüfen

    Der Arbeits- und Gesundheitsschutz aller Beschäftigten kann nur gewährleistet werden, wenn die Wirksamkeit der durchgeführten Schutzmaßnahmen überprüft wird. Dafür muss zunächst sichergestellt sein, dass die Maßnahmen fristgerecht und sachgerecht ausgeführt wurden. Danach kann geprüft werden, ob sie auch tatsächlich greifen, d.h. Schutzwirkung und Schutzziel erreicht wurden. Für die Wirksamkeitsprüfung können regelmäßig Betriebsbegehungen , Bauabnahmen und Gespräche mit Mitarbeiter*innen durchgeführt werden.

  7. Dokumentation

    Die Gefährdungsbeurteilung in einer Schule muss dokumentiert werden. Die Dokumentation muss enthalten:

    • das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
    • die festgelegten Maßnahmen
    • das Ergebnis der Wirksamkeitsprüfung

    Die Dokumentation dient zum einen als Nachweis für die Schulaufsichtsbehörden und zum anderen als wirksames Hilfsmittel für den innerbetrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie bietet zudem die Grundlage für die Arbeit von schulischen Führungskräften, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen, sicherheitsbeauftragten Lehrkräften, die Unterweisung und Information von Mitarbeiter*innen, die Beratung durch übergeordnete Behörden und dem Unfallversicherungsträger.



Eine App & Software für die Gefährdungsbeurteilung in der Schule


Die Durchführung von papierbasierten Gefährdunsgebeurteilungen in Schulen kann zeitaufwändig und ineffizient sein, anstatt bei der Umsetzung sinnvoller Maßnahmen zu helfen. Für die Verantwortlichen ist es mühsam mit diesem Verfahren, Daten systematisch zu sammeln und alle Aufzeichnungen zu prüfen sowie regelmäßig zu aktualisieren.


Die Verwendung einer mobilen App und Desktop-Software wie Lumiform für die Verwaltung von Gefährdungsbeurteilungen für Schulen rationalisiert die Durchführung und macht das Verfahren zuverlässiger. Alles lässt sich zentral über ein System steuern, speichern und der Zugriff ist von überall möglich. Lumiform ermöglicht Schulbehörden und Schulleiter*innen:



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