Das Personal eines Restaurantbetriebes muss regelmäßig (mindestens einmal pro Jahr und/oder bei Neueinstellung) nach Hygienegesetz geschult werden. Diese Schulungen konzentrieren sich auf Theman, die in Ihrem Betrieb auftreten (z.B. Berufsbekleidung, Händewaschen, Reinigungsplan, Grundbegriffe wie Personalhygiene, Betriebshygiene). Die Schulung kann im eigenen Betrieb durchgeführt werden. Die Beauftragung einer externen Beratungsfirma ist nicht erforderlich. Die Schulungsverpflichtung nach dem Infektionsschutzgesetz können mit der Hygieneschulung zusammen abgehandelt werden. Denken Sie daran, dass die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (ehemalig Gesundheitszeugnis) nur dann gültig ist, wenn mindestens einmal im Jahr oder bei Neueinstellung nach Themen des Infektionsschutzgesetzes geschult worden ist.